12. Januar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 6Öffentlich

Stelleneinrichtungen im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse

FB 11/0188/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Vorweg erläutert Herr Dr. Kremer, dass er zu den nachfolgenden Vorlagen zur Kenntnis geben möchte, dass der Gesamtpersonalrat aufgrund seiner Sitzungsabfolge erst am 17.01.2017 dazu komme, abschließend Stellung zu den Vorlagen zu nehmen. Die Stellungnahmen würden selbstverständlich -wie üblich- im weiteren Willensbildungsprozess berücksichtigt.

Herr Meyers betont, dass der Personalrat in Gänze nicht beteiligt worden sei und weist an dieser Stelle vehement auf die gesetzlich vorgegebene Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Personalrates hin.

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die daran anschließende Diskussion mit der Frage, inwieweit bei einer Vorlage mit empfehlendem Charakter die Möglichkeit besteht, einen Vorbehaltsbeschluss mit Hinweis auf eine folgende Dringlichkeitsentscheidung zu tätigen, um das noch ausstehende Anhörungsrecht des Personalrates abwickeln zu können. Die Mitglieder des Ausschusses kommen mehrheitlich überein, dass diese Möglichkeit nicht besteht. Herr Hammers bietet an, in der nächsten Sitzung des Gesamtpersonalrates persönlich vertreten zu sein. Zudem werde die in Rede stehende Stellungnahme bei Bedarf gerne noch vor der Sitzung des Rates am 25.01.2017 an die Ausschussmitglieder versandt.

Abschließend merkt Herr Servos an, dass eine örtliche Zuordnung der Aufgaben im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse zur Mozartstraße gegeben sei, wo jedoch Platzmangel herrsche. Er bitte die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Überprüfung, inwieweit eine Unterbringung der entsprechenden Mitarbeiter/innen in den Räumlichkeiten der früheren Kantine Mozartstraße möglich sei.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt bei 4 Enthaltungen mehrheitlich.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die Einrichtung von •5,5 Sachbearbeiterstellen zur Unterhaltsheranziehung, ausgewiesen nach EG 9 TVöD / A 10 LBesO A •4,5 Sachbearbeiterstellen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen, ausgewiesen nach EG 8 TVöD / A 8 LBesO A •1 Teamleitungsstelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD / A 11 LBesO A im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die Einrichtung von

•5,5 Sachbearbeiterstellen zur Unterhaltsheranziehung, ausgewiesen nach EG 9 TVöD / A 10 LBesO A

•4,5 Sachbearbeiterstellen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen, ausgewiesen nach EG 8 TVöD / A 8 LBesO A

•1 Teamleitungsstelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD / A 11 LBesO A

im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit für maximal 72 Monate gezahlt.

Am 16. November 2016 beschloss das Bundeskabinett die Ausweitung dieser Leistung: ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden, die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll aufgehoben werden. Trotz aller Kritik von vielen Seiten wird der Vorrang des Unterhaltsvorschussgesetzes im Verhältnis zum SGB II bestehen bleiben. Bei den Unterhaltsvorschuss gewährenden Kommunen ist daher mit enormen Fallzahlensteigerungen zu rechnen.

Zwar sollen laut Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kommunen mit einer administrativen Übergangslösung bei der Umsetzung unterstützt werden, indem die Bearbeitung stufenweise beim Jugendamt erfolgen soll. Danach sollen diejenigen Vorrang haben, die neu ins System kommen und nicht bereits SGB II-Leistungen beziehen. Das Bundesministerium geht dabei zunächst von einer überschaubaren Zahl aus, nach Ablauf der Übergangszeit wird jedoch eine Fallzahlensteigerung von 60 % prognostiziert.

Diese Prognose liegt allerdings weit unter den Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände, die eine Verdopplung bis hin zum 2,5-fachen des bisherigen Stands voraussagen.

Die Stadt Aachen geht derzeit von einem Fallzahlenzuwachs in Höhe von 2.000 Fällen aus. Dies entspricht einer Steigerung der laufenden Zahlfälle von rund 120 % und der Heranziehungsfälle von rund 65 %.

Aktuell sind in der Unterhaltsvorschusskasse 14 Planstellen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vorhanden, wovon 4,5 Stellen für die Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen und 9,5 Stellen für die Unterhaltsheranziehung vorgesehen sind.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt unter Bezug auf die sich verändernde Gesetzeslage und den damit einhergehenden Fallzuwachs nunmehr 4,5 weitere Stellen für die Leistungsbewilligung sowie 5,5 zusätzliche Stellen für die Heranziehung.

Aufgrund der dann vorhandenen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll darüber hinaus eine weitere Teamleitungsfunktion eingerichtet werden.

Da zum jetzigen Zeitpunkt der zusätzliche Personalbedarf lediglich prognostiziert werden kann, muss im Anschluss an die bedarfsabhängige und ggfls. sukzessive Besetzung der zusätzlichen Stellen sowie die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Verifizierung des dauerhaften Personalbedarfs durch eine Stellenbemessung erfolgen.

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG - Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) - ist erfolgt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschrieb­ener Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

905.500 €

1.494.500 €

2.803.400 €

5.159.300 €

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechter-ung

-589.000 €*

-2.355.900 €

keine Deckung vorhanden

keine Deckung vorhanden

* Die Besetzung der Stellen wird erst nach Genehmigung des Haushalts erfolgen. Daher werden in 2017 die Kosten erst ab April berücksichtigt.

Detaillierte Darstellung der zusätzlichen Personalaufwendungen:

Funktion

zusätzliche Stellen

Aus-weisung

KGSt-Kosten[1] pro Stelle

KGSt-Kosten1 pro Funktion

KGSt-Kosten1 pro Jahr

SB Unterhaltsheranziehung

5,50

A 10

75.200 €

413.600 €

785.300 €

SB Leistungsbewilligung

4,50

A 8

64.200 €

288.900 €

Teamleitung

1,00

A 11

82.800 €

82.800 €

Ausweislich der aktuellen Veröffentlichungen ist keine Erstattung der anfallenden Personalkosten vorgesehen. Daher wurden die zusätzlichen Personalkosten bereits in die Veränderungsnachweisung aufgenommen, die am 15.12.2016 im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten wurde.

[1] KGSt-Bericht Nr. 16/2015

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-12-14 FB 11_0188_WP17 Stelleneinrichtungen SAO.pdf

26.11.2024

100.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 12.01.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 08:47