Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017
E 49.5/0068/WP17-1 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Herr Pilgram bemängelt die aus seiner Sicht nicht der Form entsprechende Vorlage.
Insbesondere weist er auf den fehlenden Wirtschaftsplan hin.
Im Raum steht, dass der Kulturbetrieb keine ordnungsgemäßen Wirtschaftspläne vorlegt.
Auf Rückfrage von Frau Tirtey wird erklärt, dass es sich bei diesem Vorwurf lediglich um die Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E49 für das Wirtschaftsjahr 2017 handelt.
Die Verwaltung erklärt im Anschluss auf Fragen von Herrn von Hayn, Herrn Pilgram, Herrn Helg und Frau Epstein die Veränderungen, die sich für den Wirtschaftsplan 2017 ergeben haben und sichert zu, dass die Teilwirtschaftspläne sowie der Wirtschaftsplan E 49 insgesamt in der Sitzung am 26.01.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur: gem. Sitzung vom 15.11.2016
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 inklusive der Ergänzungsvorlage zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag Rat: gem. Sitzung vom 15.11.2016
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 auf der Grundlage der Ergänzungsvorlage fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen Dez II und Dez IV/E 49 wurden folgende Abstimmungen vorgenommen:
- Depot Talstraße:
Aufgrund der Zuordnung des Depots Talstraße zum E 49 wurde die beigefügte Berechnung des
E 49 zur Grundlage genommen, die den finanziellen Aufwand zum jetzigen Zeitpunkt abbildet (s. Anlage 1).
Gem. HAS vom 6.7.2016 wurde die Unterdeckung mit 115.000,-€ beziffert. Diese wurde bereits in die gesamtstädtische Haushaltsplanung aufgenommen.
Gem. Neuberechnung durch E 49 ist die Unterdeckung um 195.100,-€ zu erhöhen. Gründe hierfür sind
a)später einsetzende Mietzahlungen
b)Mindereinnahmen bei temporär genutzten Räumen
c)IT Kosten
d)Abschreibungen für Ausstattung
- Wartung /Unterhaltung Route Charlemagne:
Zur Instandsetzung von technischer Ausstattung sowie Unterhalt der Sammlung in der Route Charlemagne (Rathaus, Centre Charlemagne, Grashaus, Couven Museum und Internationales Zeitungsmuseum) ist nach Prüfung und Priorisierung eine Summe von 150.000,-€ per anno zusätzlich erforderlich.
- Gesellschafterdarlehen Route Charlemagne:
Das Gesellschafterdarlehen beläuft sich voraussichtlich auf 891.000,- €. Die Tilgung und die Zinszahlung belaufen sich auf 117.300,-€. Die Zinsen i.H.v. 27.200,-€ werden dem E 49 zuschusserhöhend zur Verfügung gestellt.
Die Tilgung i.H.v. 90.100,-€ ist durch den E 49 zu tragen und birgt somit ein rechnerisches Risiko.
- Personalkosten:
Die Kosten, die aus dem Ausfall von Bewachungskräften folgen, werden nicht in die Wirtschaftsplanung aufgenommen und verbleiben als Risikoposition zunächst im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung. Soweit tatsächlich Ausfallkosten mit Blick auf gesamtstädtisch übernommenes Personal entstehen, werden diese im Rahmen der üblichen Personalkostenabrechnung - Stichwort Beamte - hälftig ebenfalls erstattet.
Zur Zuschussentwicklung wird auf Anlage 2 verwiesen (Aufstellung Zuschusserhöhung und Ertragserhöhung).
Die Gesamtzuschusserhöhung für den E 49 im Verhältnis zum Haushaltsplanentwurf 2017 beläuft sich auf 372.300,-€.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 79070
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79070
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-12-08 E 49.5_0068_wp17-1 ergaenzungsvorlage zu sao
13.11.2024
405.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Betriebsausschusses Kultur
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur
- Datum
- Mi., 21.12.2016
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- Kulturservice
- Zusätze
- Der Wirtschaftsplan inkl. der Ergänzungsvorlage muss im Jahre 2016 vom Rat der Stadt Aachen festgestellt werden.
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 00:11