Mehreinnahmen aus Verstößen gegen die Umweltzone in Luftreinhaltung investierenRatsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen
FB 20/0095/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Fischer ist mit dem Beschlussvorschlag, dem Rat der Stadt Aachen die Ablehnung des Ratsantrages 217/17 zu empfehlen, nicht einverstanden. Bislang erreiche die eingerichtete Umweltzone lange nicht den gewünschten Zweck. Als einzige zweckfördernde Maßnahme sei bisher die Ausstattung der ASEAG Busse mit entsprechenden Filtern erfolgt. Hier müsse der Luftreinhaltung eine höhere Priorität eingeräumt werden. Die durch die Bußgelder eingenommenen außerordentlichen Mehrerträge seien daher in die Luftreinhaltung zu investieren.
Ratsherr Linden entgegnet, die von Ratsherr Fischer genannten außerordentlichen Mehrerträge erschließen sich ihm nicht. Bei den Mehreinnahmen durch Bußgelder handele es sich nicht um außerordentliche Erträge. Der Ratsantrag entspreche nicht der Rechtslage, da eine Zweckbindung von Bußgeldern rechtswidrig sei. Die Forderung, mehr Geld in die Luftreinheit zu investieren, gehöre darüber hinaus in die Haushaltsdebatte. Aus seiner Sicht sei hier auch bereits eine entsprechende Priorität der Luftreinhaltung verankert, was sich in den berücksichtigten millionenschweren Maßnahmen wiederspiegle.
Auch Ratsherr Helg stimmt zu, dass der beantragte Vorschlag auf Grund der Rechtswidrigkeit nicht umgesetzt werden könne.
Ratsherr Fischer erwidert, dass seiner Ansicht nach der Vorschlag zu formal behandelt werde. Das Ziel sei es, dass in Höhe der Erträge aus Bußgeldern der Umweltzone in Luftreinhaltung investiert werde.
Ratsherr Deumens spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die zusätzlichen Gelder, die durch die Umweltzone eingenommen wurden, entsprechend für die Umwelt einzusetzen, also in die Luftreinheit zu investieren seien. Dabei sei die Luftreinhaltung kein Selbstzweck, sondern zum Erhalt der Gesundheit der Menschen unumgänglich. Man verstecke sich hinter Formalitäten, indem die Verwaltung den Antrag auf Grund der nicht möglichen Zweckbindung ablehne.
Ratsherr Helg betont nochmals, dass der Rat und die Verwaltung dem Rechtsstaatsprinzip unterliegen und somit ein rechtswidriger Vorschlag nicht umgesetzt werden könne. Sollte eine Umsetzung des Antrages erfolgen, befürchte er eine Beanstandung des Beschlusses.
Ratsherr Pilgram antwortet, dass die Zweckbindung von Erträgen aus Bußgeldern vielleicht rechtswidrig sei, dennoch könne man die Mittel für die Luftreinhaltung verwenden. Sofern in die Luftreinhaltung nicht investiert werde, führe dies auch zu wirtschaftlichen Problemen, da zur Einhaltung der Grenzwerte dann als ultima ratio Fahrverbote ausgesprochen werden müssten. Darüber hinaus sei auch die Gesundheit der Aachener Bürgerinnen und Bürger gefährdet.Der Aufwand für Nachrüstung der Filter sei finanziell leistbar.
Ratsherr Linden äußert sich nochmals über die Rechtswidrigkeit der Vorlage und weist zudem darauf hin, dass die Stadt Aachen aufgrund der vorgenannten Problematiken im Bereich der Luftreinhaltung bereits sehr aktiv geworden ist. Auch betont er, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen keine Verschleierung darstelle.
Frau Grehling erläutert, dass die nicht erwarteten Einnahmen, welche durch die unerwartet vielen Bußgeldverfahren eingenommen wurden, bei einem defizitären Haushalt der Gesamtdeckung dienen. Bußgelder stellen keine Gebühren dar undseien damit nicht zweckgebunden.
Sofern für Naturschutz und Luftreinhaltung zweckgebundene Mittel (z.B. aus Ausgleichszahlungen) erwirtschaftet würden, würden diese selbstverständlich zweckentsprechend verwendet. Darüber hinaus sei zu beachten, dass nicht alle Bußgelder, die verhängt werden, auch in der Kasse der Stadt Aachen als Einzahlung zu verzeichnen seien. Die Eintreibung der Bußgelder gestalte sich zum Teil schwierig. Oft handele es sich auch um formale Verstöße.Bei einem defizitärem Produkt könne man darüber hinaus nicht von Mehrerträgen sprechen.
Im Übrigen könnten die im Jahr 2016 erzielten Erträge nicht zur Deckung von Aufwendungen im Jahr 2017 dienen. Inwieweit dennoch Mittel im Jahr 2017 für die Luftreinhaltung verwendet werden sollten, sei in den Haushaltsberatungen zu klären.
Ratsherr Teuku bemerkt, der Antrag der Grünen Fraktion müsse seiner Meinung nach im TOP 12 – Haushaltsplanberatungen beraten werden. Er schlägt vor, die Grünen Fraktion solle bei TOP 12 beantragen, 900.000€ zusätzlich für die Luftreinhaltung bereitzustellen.
Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass der Antrag bereits im vergangenen Jahr gestellt worden sei.
Dort sei jedoch statt in die Luftreinhaltung in Kitas und Schulen investiert worden. Außerdem sei davon auszugehen, dass auch weiterhin Bußgelder aus der Umweltzone erzielt würden.
Frau Grehling weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss sei, wie hoch die Einnahmen im Rahmen der Bußgeldverfahren in 2017 sein werden, da die Zahl der Verstöße aufgrund von Lerneffekten rückläufig sei. Sie bestätigt die Auffassung des Ratsherrn Teuku bezüglich der Beratung in TOP 12.
Ratsfrau Plum führt aus, dass bereits in die Luftreinhaltung investiert werde und weist letztlich nochmals auf die Rechtswidrigkeit des Beschlusses hin.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen abzulehnen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen ab.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Seither dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.
Die Einführung der Umweltzone ist aufgrund aufsichtsbehördlichen Einschreitens erfolgt. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die Stickoxidbelastung im innerstädtischen Raum zu senken.
Parallel dazu verfolgt die Stadt Aachen den Luftreinhalteplan, der diverse Maßnahmen unter anderem in den Kategorien „Mobilitätsmanagement“, „Fahrzeuge/Fuhrpark“, „Radverkehr“ und „Bus und Bahn“ zur Reduzierung der Schadstoffbelastung.
Verstöße gegen die Umweltzone können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt werden. Der Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan in der Fassung der 1.Fortschreibung vom 10.08.2016 sagt hierzu aus:
„Nach kurzer Karenzzeit wurden nach den Karnevalstagen Anfang Februar 2016 die Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Aachen aufgenommen. Evtl. Verstöße gegen die Umweltzonenregelung werden im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung vom Ordnungsamt aufgenommen und verfolgt. In den ersten 6 Wochen wurden bereits 6.200 Verfahren eingeleitet; deutlich mehr, als ursprünglich erwartet. Darunter auch eine Vielzahl von Meldungen durch die örtliche Polizei, die bei ihren Verkehrskontrollen die Umweltplakette ebenfalls mit überprüft. Bis Ende Mai 2016 sind bereits rd. 20.000 Verfahren zu verzeichnen. In den meisten Fällen (80-90%) handelt es sich um sog. Formal-Verstöße, d.h. die Fahrzeuge sind nicht oder mit unleserlicher Plakette ausgerüstet, erfüllen aber grundsätzlich die Anforderungen, eine grüne Plakette zu erhalten. Ob im Übrigen evtl. ein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann vor Ort nicht geprüft werden. Formal-Verstöße werden i.d.R. mit einem Verwarnungsgeld von 35 € belegt.“
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist für das Jahr 2016 einen Zuschussbedarf in Höhe von 1.143.700 Euro aus. Hierin enthalten sind die Aufwendungen des Fachbereichs abzüglich der Erträge, die insbesondere aus Verwarnungs- und Bußgeldern in der Verkehrsüberwachung resultieren.
Die Verwarnungs- und Bußgelder werden haushalterisch bei den PSP-Elementen 4-020702-902-9 „Verwarnungs-, Bußgelder (fließender Verkehr) und 4-020702-903-7 „Verwarnungs-, Bußgelder (ruhender Verkehr)“ verbucht.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde ein Ertragsansatz in Höhe von zusammengefasst 7.281.000 Euro eingeplant. Mit Stand zum 30.11.2016 wurden Erträge in Höhe von insgesamt rund 7.238.500 Euro eingebucht.
Hierin enthalten sind Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone in Höhe von rund 900.000 Euro. Ohne diese Erträge beliefe sich das Buchungsergebnis demnach auf rund 6.338.500 Euro und damit rund 942.500 Euro unter dem Planansatz.
Auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wird davon ausgegangen, dass keine Mehrerträge gegenüber dem Haushaltsplan 2016 zu erwarten sind. Vielmehr wird erwartet, dass die Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone rückläufig sein werden, da in der Zwischenzeit ein „Lerneffekt“ bei den Betroffenen einsetzt. Insofern dienen die Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone dazu, die Ertragserwartungen zu stabilisieren und mindern das Risiko, dass sich die Planansätze verringern oder diese nicht erreicht werden können.
Zu beachten ist, dass eine „Zweckbindung“ von Bußgeldern nicht möglich ist, da Verwarnungs- und Bußgelder ausdrücklich nicht der Finanzierung bestimmter Vorhaben dienen dürfen. Vielmehr stellen sie eine „Strafzahlung“ dar, die dafür sorgen soll, dass der Betroffene zukünftig die gesetzlichen Bestimmungen, hier das Einfahrverbot ohne Plakette in die Umweltzone, einhält.
Dieser Maxime folgend werden in den verbindlichen„Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen Kontenrahmen“ Bußgelder der Kontengruppe „Sonstige Ordentliche Erträge“ zugeordnet, während zweckgebundene Erträge z.B. aus Beiträgen oder Leistungsentgelten der Kontengruppe „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ oder, in Fällen von Förderungen durch Zuwendungsgeber, der Kontengruppe „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ zuzuordnen sind.
Da keine Zweckbindung vorliegt, gilt gem. § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW das Prinzip der Gesamtdeckung, nachdem die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Da bereits innerhalb der Produkte in der Verantwortlichkeit des FB 32 – Sicherheit und Ordnung für das Jahr 2016 ein Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. Euro ausgewiesen wird, dienen die Erträge aus der Verkehrsüberwachung insgesamt vorrangig zur Verringerung des Zuschussbedarfs des Fachbereichs und können nicht zur Deckung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung herangezogen werden. Ein Verzehr der Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone erfolgt spätestens auf der Ebene des Produktbereiches 02 – Sicherheit und Ordnung mit einem Zuschussbedarf im Jahr 2016 laut Haushaltsplan in Höhe von rund 18,7 Mio. Euro.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017– 2020* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017– 2020* | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 8.220.600 | 8.220.600 | 33.098.000 | 33.098.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 9.258.600 | 9.258.600 | 37.484.800 | 37.484.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 105.700 | 105.700 | 474.000 | 474.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 1.143.700 | 1.143.700 | 4.860.800 | 4.860.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* gem. Haushaltsplanentwurf 2017 und 1.Veränderungsnachweisung
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 79165
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79165
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-12-16 FB 20_0095_WP17 Mehreinnahmen aus Ve SAO.pdf
26.11.2024
242.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 17.01.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 08:48