TOP 6Öffentlich

Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018

FB 45/0324/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Kaldenbach, Fachbereich Kinder Jugend und Schule. Dieser stellt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 für die Stadt Aachen im Allgemeinen und für Richterich im Besonderen anhand einer Präsentation vor. Der Vortrag ist in Allris als Anlage beigefügt.

Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne, ob bei den dargestellten Zahlen auch die zwischenzeitlich in Richterich in der Gemeinschaftsunterkunft oder in Wohnungen untergebrachten Flüchtlingskinder berücksichtigt sind, erklärt Herr Kaldenbach, dass nur die Zahlen zum Stichtag Juni 2016 abgebildet wurden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule habe zur Zeit keine genauen Erkenntnisse über den Bedarf für diese Personengruppe. Sollte in diesem Zusammenhang unterjährig ein Problem entstehen, müsse man nachsteuern. Planerisch werde dies erst im nächsten Jahr berücksichtigt. Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne ergänzt, dass Kapazitätsprobleme hier auch zu einem Nachteil der übrigen Kinder im Stadtteil führen können, sofern der Bedarf nicht gedeckt werden kann.

Herr Kaldenbach erläutert auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg, dass die Planungen für einen KITA-Neubau zeitlichen Vorlauf benötigen. Da bei der Planung auch Kosten entstehen, versucht der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule möglichst passgenau zu planen. Für den KITA Neubau im geplanten Wohngebiet Richterichter Dell gehe man von einer Fertigstellung im Jahr 2022 aus.

Herr Bezirksvertreter Feil möchte wissen, ob konkrete Zahlen bekannt seien, wieviel Kinder an den Kindertageseinrichtungen nicht angenommen wurden. Herr Kaldenbach verneint dies, da die Ermittlung aufgrund unterschiedlicher Träger der Einrichtungen schwierig sei. Er gehe von einer 50%igen Versorgungsquote im U3-Bereich aus. Beschlusslage des Rates sei es, dass diese Quote in allen Sozialräumen erreicht wird. Sollte der Bedarf höher sein, muss die Finanzierung politisch beschlossen werden.

Herr Bezirksvertreter Pontzen erkundigt sich, ob es hinsichtlich der Versorgungsquote für U3 Plätze eine Grenze für Klageverfahren gebe. Herr Kaldenbach erläutert, dass es keine prozentuale Vorgabe gibt, jedoch ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden sein muss. Die gesetzliche Intention des Gesetzgebers von 35% haben Verwaltung und Politik in der Stadt Aachen auf eine 50%ige Versorgungsquote erhöht.

Herr Bezirksvertreter Brantin stellt fest, dass 5% der Nutzungen von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum 9 aus anderen Sozialräumen komme. Er fragt nach, ob man wisse, woher die Kinder genau kommen und ob diese Quote mit denen anderer Sozialräume vergleichbar sei.

Herr Kaldenbach erläutert, dass man die Herkunft und Wanderungen zwischen den Sozialräumen und aus dem Ausland nicht nachvollziehen kann. Das Thema sei zu komplex. Dabei spielen Qualität und Lage der KITA, aber auch z. B. der Arbeitsplatz der Eltern eine Rolle.

Herr Bezirksvertreter Feil möchte wissen, wie der Bedarf an Randzeitenbetreuung ermittelt wird. Herr Kaldenbach erklärt, dass in der Stadt Aachen derzeit zwei Modelle entwickelt werden. Zwei Modellprojekte werden evaluiert bezogen auf die Anzahl der Kinder im Verhältnis der Gesamtgröße der KITA. Es wird z. B. überlegt, wie das Know-How für einen relativ kleinen Anteil von Kindern vorgehalten werden kann. Die Entwicklung eines geeigneten Modells soll vor der Bedarfsanalyse erfolgen. Die Rahmenbedingungen und die Finanzierbarkeit werden anschließend in den politischen Gremien vorgestellt.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr.Kuhrt-Lassay bestätigt Herr Kaldenbach, dass die Anmeldung für einen KITA-Platz nicht auf den Sozialraum der Wohnanschrift beschränkt ist, sondern dass dieser über das KITA-Portal oder die KITA-Hotline gesamtstädtisch gesucht werden kann.

Herr Dr. Kuhrt-Lassay möchte von Herrn Kaldenbach wissen, wie er – ausgehend von einer derzeitigen Versorgungsquote von 44% - den Bedarf zukünftig einschätzt. Es bestehe lt. Gesetz ein Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz. Herr Kaldenbach kann einen genauen Bedarf nicht nennen. Es gab bisher ein Klageverfahren, in dem die Stadt Aachen verpflichtet wurde, einen Platz in der KITA oder in der Tagespflege anzubieten. Bisher habe es damit kein Problem gegeben.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 66 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.
  1. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 66 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.

Darüber hinaus beschließt er zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2017/2018 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote von 44,42 % im Kindertagesstättenjahr 2017/2018, beginnend mit dem 01.08.2017.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung am 31.01.2017 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2017/2018 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-02 FB 45_0324_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

20.11.2024

45.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 01.02.2017
Uhrzeit
18:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Anlagen sind ausschließlich in Allris einzusehen. Sie sind nicht in Papierform beigefügt.
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 08:57

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen