Neuenhofer Weg, Ausführungsbeschluss
FB 61/0616/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Poth, FB 61 erläutert zunächst den Ist-Zustand und legt dar, dass der Neuenhofer Weg derzeit nach wie vor den Charakter einer Baustraße habe und dokumentiert anhand einer Präsentation das geplante Ausbauvorhaben.
Sie weist auf die besondere Problematik hin,dass während der Ausbauphase dauerhaft die rettungstechnische Erschließung und die Erreichbarkeit der Grundstücke sichergestellt werden muss. Ausserdem könnten auch archäologische Funde den zügigen Ausbau der Straße verzögern.
Sie erläutert, dass der Ausbau voraussichtlich im Juli 2017 beginnt.
Herr von Helden möchte wissen, inwieweit die geplanten umlaufenden Bordsteine im Rahmen des Ausbaus des verkehrsberuhigten Bereiches eingesetzt werden können.
Hierzu erläutert Frau Poth, dass es zur Kennzeichnung unterschiedliche Möglichkeiten gäbe, die situativ zu betrachten sind. Hierbei ist vorrangig die Sicherheit der Fußgänger zu berücksichtigen sowie die Möglichkeit, dass durch die Verwendung der jeweiligen Randsteine eine Geschwindigkeitsminderung herbeigeführt werden könne.
Herr Knörzer stellt eine Frage zur geplanten Aufweitung der Einmündung in die Vaalser Str. von 5 m auf 10 m und ist der Auffassung, dass bei einer kleineren Aufweitung mindestens ein Baum erhalten bleiben könne und nicht drei Bäume gefällt werden müssten.
Hierzu legt Frau Poth dar, dass derzeit noch nicht geklärt sei, ob es sich um schutzwürdigen Baumbestand handele. Die Notwendigkeit der Aufweitung liegt in der zu schaffenden Schleppkurve für Lkw begründet.
Weiterhin möchte Herr Knörzer wissen, warum vor der geplanten Aufpflasterung die Straße verbreitert wird und warum dies an dieser Stelle erfolgen müsse.
Diese Verbreiterung ist nach Aussagen von Frau Poth erforderlich, um an dieser Stelle unüberschaubare Verkehrsverhältnisse zu vermeiden.
Zu den geplanten Grünfläche möchte Herr Knörzer wissen, ob diese als Sicherung für den bestehenden Baumbestand geschaffen werde und hierfür vorhandene Sträucher entfernt werden müssen.
Frau Poth bestätigt diese Angaben.
Frau Schmitt-Promny fragt nach, ob eine evtl. Stadtbahn weiterhin auf dieser Achse nach Realisierung des Ausbaus geführt werden können. Dies wird von Frau Poth verneint.
Herr Jaramaz bittet um Prüfung, ob Möglichkeiten bestehen, weitere Parkplätze in diesem Bereich durch planerische Maßnahmen zu schaffen.
Hierzu erläutert Frau Poth, dass in Abwägung von Sicherheitsinteressen und Umweltbelangen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung der gemachten Vorgaben keine Möglichkeit mehr besteht, weitere Parkflächen zu schaffen.
Herr Kusch erkundigt sich nach dem Schutz von Radfahrern und Fußgängern und möchte wissen, wie dieser nach Ausbau sichergestellt werden könne.
Hierzu erläutert Frau Poth, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, in dem alle Verkehrsteilnehmer – also auch Fahrradfahrer und Fußgänger – gleichberechtigt sind und grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.
Sie weist außerdem darauf hin, dass Leitstreifen für sehbehinderte Personen in die Planung aufgenommen wurden, diese aber nicht notwendig seien, da der gesamte Bereich barrierefrei sei. Dies wurde mit den Behindertenverbänden abgesprochen.
Herr Jacobs bittet um Mitteilung, inwieweit nach fertiggestelltem Ausbau Erschließungsbeiträge gefordert werden. Frau Poth legt hierzu dar, dass bis zu 90 % der Kosten dem Grunde nach umgelegt werden können. Dies bedürfe jedoch einer genauen Berechnung durch die jeweiligen Fachbereiche.
Ergänzend hierzu möchte Herr Krenkel wissen, ob die Stadt Aachen, die Gewoge und die RWTH, welche Eigentümer diverser Grundstücke am Neuenhofer Weg sind, auch an den Erschließungsbeiträgen beteiligt werden. Die Frage wird von Frau Poth mit ja beantwortet.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für den Neuenhofer Weg zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der Pläne 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Neuenhofer Weges. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im Neuenhofer Weg wurde im Jahr 2016 der Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie gebaut. Auch die alte Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie Wohnhäuser, Bürogebäude und ein Sportplatz befinden sich in diesem Straßenabschnitt. Nach dem Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird jetzt der Neuenhofer Weg beginnend von der Vaalser Str. bis zum Ende ausgebaut.
Bestand
Die bestehende Straße (Sackgasse) ist im bisherigen Zustand in einer Breite von 3,50-7,30 m asphaltiert ohne begleitende Geh- und Parkstreifen.
Die übrige Verkehrsfläche ist teilweise unbefestigt oder geschottert. Die Asphaltflächen weisen erhebliche Schadensbilder auf.
Planung
Der für das Jahr 2017 geplante ca. 400 m lange Ausbau des Neuenhofer Weges ist zum größten Teil als Mischverkehrsfläche vorgesehen.
Als verkehrsberuhigende Maßnahme sind alternierend Parkstände sowie Grünflächen bzw. Baumbeete vorgesehen.
Aufbau
Der südliche Einmündungsbereich (100 m) wird im Trennprinzip an die Vaalser Straße angebunden.
Der Gehweg erhält einen Oberbau nach städtischen Standard (kein Aufbau nach RStO 12):
8 cmBetonsteinpflaster 20/10/8
4 cmBrechsand-/ Splittgemisch 0/5
15 cmHyd. geb. Tragschicht (HGT)
13 cmFrostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 80 MPa)
40 cmGesamtaufbaustärke
Für die Fahrbahn kommt folgender Aufbau gemäß RStO 12, Tafel 1 Belastungsklasse 3,2, Zeile 1 zur Ausführung:
4 cmAsphaltdecke
6 cmAsphaltbinder
12 cmAsphalttragschicht
43 cmFrostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 120 MPa)
65 cmGesamtaufbaustärke
Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Planums nötig. Eine Bodenverbesserung mittels Kalkung oder Bodenaustausch ist problematisch, da in den Tieflagen Versorgungsleitungen liegen. Laut Bodengutachten kann die notwendige Bodenstabilisierung mit Geogittern im Bereich der Frostschutzschicht erreicht werden.
Der Gehweg ist durch einen Hochbord H15/30 mit 12 cm Anschlag von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich der Zufahrten wird der Hochbord auf einen Rundbord R15/20, Anschlag 5 cm ab-gesenkt. Der Gehweg selbst wird nach außen mit einem Tiefbord T8/20 eingefasst.
Um das Höhenniveau mit der anschließenden Mischverkehrsfläche anzugleichen, sind Rampensteine vorgesehen, welche die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit unterstützen.
In diesem Bereich erfolgt die Entwässerung einseitig über einen einzeiligen Betonrinnenstein16/24/14 mit Straßenablaufkörpern 300x500 mm der Belastungsklasse D400.
Der nördliche Bereich des Neuenhofer Wegs wird über eine Länge von ca. 300 m als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Nach RStO 12 ist ein Oberbau für die Belastungsklasse 3,2 nach Tafel 3, Zeile 4 vorgesehen:
10 cmBetonsteinpflaster 20/10/10
4 cmBrechsand-/ Splittgemisch 0/5
14 cmWasserdurchlässige Asphalttragschicht
37 cmFrostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 120 MPa)
65 cmGesamtaufbaustärke
Auch im Bereich der Mischfläche muss der anstehende Boden mittels Geogitter stabilisiert werden. Die Verkehrsfläche wird durch Randsteine T8/20, bzw. Randwinkelsteine eingefasst. Die Entwässerung erfolgt in diesem Bereich in Mittellage über eine einzeilige, 30 cm breite Betonsteinpflasterrinne mit Straßenablaufkörper 300x500 mm der Belastungsklasse D400.
Barrierefreiheit
Von der Vaalser Straße bis Ende des Ausbaus sind taktile Leitelemente für Fußgänger vorgesehen. Der Kreuzungsbereich an der Vaalser Str. wird ebenfalls mit taktilen Leitelementen ausgestattet.
Bepflanzung:
Im Zuge der Realisierung der Verkehrsflächenbreiten müssen 4 geschützte Bäume gefällt werden und zusätzlich weitere Rodungen von Büschen und einigen nicht geschützten Bäumen im wesentlichem entlang der städtischen Sportplatzflächen erfolgen.
In der Folge ist eine neue Grenzfestlegung zwischen städtischer Verkehrsfläche und städtischer Privatfläche abgestimmt und in Vorbereitung. Im Böschungsbereich zum Sportplatz gegenüber des Hofgebäudes Hausnummer 7-17 wird zum Schutz von 3 geschützten Kiefern die Böschung nicht reguliert, sondern eine Winkelstützwand zur Abfangung des neuen Fahrbahnrandes eingebaut.
An verschiedenen Bereichen ragen Wurzeln von geschützten Bäumen in die Verkehrsflächen. Dort wird aus Baumschutzgründen auf eine Versiegelung im Kronenbereich verzichtet. Im Ausbaubereich vor der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden 5 Beete angelegt. In drei dieser Beete werden neue Bäume gepflanzt. In den zwei anderen wird auf Grund der Versorgungsleitungssituation nur eine Grünfläche angelegt.
Parkraumbilanz
Im Ausbaubereich stehen bisher bis zu 44 Fahrzeuge am Fahrbahnrand.
Im Rahmen des Ausbaus können 38 Parkplätze baulich hergestellt werden.
Bauzeit
Die technisch notwendige Bauzeit beträgt ca. 80 Tage.
Aufgrund der zu erwartenden Archäologie im Bereich der Hofanlagen, ist die genaue Bauzeit nicht abzusehen. Die Bauarbeiten erfolgen unter Vollsperrung, für alle Verkehrsarten werden Umleitungen ausgewiesen. Es ist geplant die Arbeiten ab Juli 2017 durchzuführen.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme sind Mittel unter den PSP-Elementen 5-120102-500-01300-300-1 und 4-120102-506-7 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 840.000 € in den Haushalt eingeplant.
Die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme Neuenhofer Weg im Haushaltsjahr 2017 unterliegt dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung.
Für die Maßnahme können Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB erhoben werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 - Neuenhofer Weg | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 784.743,74 | 784.743,74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 784.743,74 | 784.743,74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-506-7 – Neuenhofer Weg | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 33.600 | 33.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 42.000 | 42.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 75.600 | 75.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
* Planansatz aus dem Haushaltsplanentwurf 2017, im Fall der investiven Mittel zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i. H. v. 32.943,74 €
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 79414
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79414
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-01-13 FB 61_0616_WP17 Neuenhofer Weg_ Ausf SAO.pdf
9.11.2024
2.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 01.02.2017
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Vorlage wird nachgereicht.
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 08:56