Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018
FB 45/0324/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Brötz erläutert für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule die Verwaltungsvorlage.
Der viergruppige Kindergarten Eibenweg soll bis Ende 2018/2019 saniert werden. Einen Erweiterungsbau soll es aus Kostengründen nicht geben. Stattdessen ist in dem Planungsgebiet Ortskern Haaren ein sechsgruppiger Kindergartenneubau vorgesehen, mit dessen Fertigstellung – vorbehaltlich eines zügigen Planungsverfahrens – ca. Mitte 2020 gerechnet werden kann.
Auf mehrfache Nachfrage aus Reihen der Bezirksvertretungbestätigt Herr Brötz seine Ausführungen aufgrund entsprechender Abstimmung mit dem Gebäudemanagement. So sei die Vorlage so zu verstehen, dass für den Kindergarten Eibenweg lediglich eine Aufstockung nicht mehr in Betracht komme. Die Sanierung solle eine Erhaltungsperspektive für 20 – 25 Jahre geben.
Die Frage von Bezirksvertreter Finsterer nach dem Erfordernis einer Auslagerung der Kinderbetreuung während der Sanierungsphase wird durch Herrn Brötz bejaht. Eine Inanspruchnahme von Räumlichkeiten der Schule am Haarbach komme jedoch aus Kostengründen hierfür und auch für eine dauerhafte Einrichtung nicht in Betracht, da hier maximal Raum für 2 Gruppen vorhanden sei. Dieser Umfang sei allenfalls interessant für Elterninitiativen, die sich jedoch aktuell nicht abzeichneten. Die Auslagerung könne z. B. durch Containerstandorte gewährleistet werden. Derzeit erfolgt der Transport der betroffenen Kinder dorthin mittels Shuttle-Bussen.
Auf die Anmerkung von Bezirksvertreter Finsterer, dass die Erhebung auf der Basis des gesamten Sozialraums Aachen-Nord die Einschätzung für den Stadtbezirk Aachen-Haaren erschwere, antwortet Herr Brötz, dass diese Einteilung als Arbeitsgrundlage derzeit unverrückbar sei.
Bezirksvertreterin Hüllenkremer spricht die Randzeitenbetreuung an. Hierzu führt Herr Brötz aus, dass diesbezüglich ein Ausbau geplant sei, obgleich es derzeit nur eine geringe Nachfrage gebe. Derzeit wird eine Bedarfsermittlung in die Wege geleitet; konkretere Aussagen hierzu können voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte gemacht werden. Ob in dem Zusammenhang auch eine Elternbefragung stattfindet, ist noch nicht geklärt. Bezirksbürgermeister Corsten schlägt eine Kita mit Randzeitenbetreuung pro Sozialraum vor; dies wird von Herrn Brötz nach heutigen Erkenntnissen als bedarfsorientiert angesehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 66 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 66 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus beschließt er zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2017/2018 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote von 44,42 % im Kindertagesstättenjahr 2017/2018, beginnend mit dem 01.08.2017.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung am 31.01.2017 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2017/2018 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert. | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 79440
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79440
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-01-02 FB 45_0324_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf
20.11.2024
45.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 01.02.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 08:54