9. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraße - zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffalleehier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0611/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraße - zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffalleehier: Aufstellungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst ohne Aussprache folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich - Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum - Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung

- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich

- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum

- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße undOppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung

- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich

- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum

- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße undOppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Der genannte Bereich der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplanes liegt im Frankenberger Viertel und ist entlang der Erschließungsstraßen fast komplett als Blockrand bebaut. Er hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Im Blockrand befindet sich überwiegend Wohnnutzung in IV-V-geschossiger Bauweise und im Innenbereich gewerbliche Nutzung in I-III-geschossiger Bauweise. An der Charlottenstraße befindet sich noch eine größere Baulücke, über die der Bereich der ehemaligen Tuchfabrik erschlossen wird. Für die Flächen der ehemaligen Tuchfabrik, die überwiegend unter Denkmalschutz steht, gibt es Planungsüberlegungen für Umbauten und Umnutzungen zur Entwicklung eines Wohn- und Gewerbestandortes. Diese Fläche beträgt ca. 9.500 m².

Es gibt gleichzeitig Überlegungen vonseiten des Eigentümers, für den gesamten Innenbereich, also einschließlich der übrigen gewerblich genutzten Flächen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Diese gesamte Blockinnenbereichsfläche hat eine Größe von ca. 10.700 m². Über das geplante Wettbewerbsverfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.

Städtebauliches Ziel ist es, im Sinne einer Innenentwicklung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Diese sinnvolle Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums soll ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen gewährleisten. Außerdem sollen die Höhenentwicklung und die bauliche Dichte so gestaltet werden, dass gesundes Wohnen und Arbeiten im gesamten Baublock möglich wird. Die Höhen und die Dichte im Blockinnenbereich sollen derart gestaltet werden, dass eine Bebauung entsteht, die sich gegenüber dem Blockrand etwas zurücknimmt. Freiflächen sollen gesichert werden, um ein attraktives Wohn-und Arbeitsumfeld zu schaffen.

Zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Einbeziehung des gesamten Blocks, insbesondere der übrigen gewerblich genutzten Flächen im Innenbereich, in ein städtebauliches Konzept und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Baublock erforderlich.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der oben genannten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes -Charlottenstraße / Sophienstraße – im Bereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersichtsplan
4.7 MB · PDF
Luftbild
993.2 KB · PDF
A 269
1.2 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-09 FB 61_0611_WP17 Bebauungsplan - Char SAO.pdf

16.11.2024

7.0 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 09.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:02