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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

FB 32/0009/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Bezirksbürgermeisterin stellt den Sachverhalt dar und berichtet hierzu aus der letzten Ratssitzung.

Die Bezirksvertretung bedauert, dass seitens der IG Handel, Handwerk und Gewerbe keine Anträge auf verkaufsoffene Sonntage für Eilendorf gestellt worden sind und regt an, dass die IG Handel, Handwerk und Gewerbe noch Anträge für das bürgerfest und den Weihnachtsmarkt stellen solle.

Der Geschäftsführer der IG Handel, Handwerk und Gewerbe, Herr Ritzerfeld, legt kurz die Gründe dar.

Der Bezirksamtsleiter teilt mit, dass in diesem Jahr am 31.10.2017 der Reformationstag in NRW ein Feiertag ist und die Blumengeschäfte dann 5 Stunden verkaufsoffen sein dürfen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 25.01.2017)

Der Rat der Stadt nimmt die Anträge des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 03.01.2017 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. vom 03.01.2017 für Burtscheid und der Interessen Gemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 28.09.2016 für Brand zur Kenntnis.

Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretung und des Hauptausschusses sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.03.2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2017 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Rat der Stadt werden die Anträge des Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC), der BIG e.V. und der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbeüber die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 – insgesamt 11 Termine, verteilt auf 10 Tage und 3 Stadtbezirke bzw. -teile – zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Der aktuellen Rechtsprechung rund um die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Rechnung tragend, wurde die Anzahl der beantragten Ladenöffnungen insgesamt reduziert. So sind in den Außenbezirken lediglich im Stadtbezirk Brand Ladenöffnungen beabsichtigt.

Die eingereichten Anträge wurden inhaltlich begründet und die vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiche in Abhängigkeit von den Veranstaltungen umschrieben.

Gemäß § 6 Abs.4 S.7 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) sind vor Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung die zuständigen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.

Mit Schreiben vom 11.01.2017 wurden diese um Stellungnahme bis zum 25.01.2017 gebeten.

Nach Eingang der Stellungnahmen und der Beratungsfolge der Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.03.2017 über den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

(Philipp)

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2017ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (5)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-13 FB 32_0009_WP17 Ordnungsbehoerdliche SAO.pdf

26.11.2024

27.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 01.02.2017
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 08:57