Energetische Sanierung Einhard-Gymnasium - Sachstandsbericht
FB 45/0325/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Da das Projekt aus Fördermitteln finanziert wird, fragt Herr Brantin nach, ob die dadurch im Haushalt freigewordenen Mittel bereits für andere Maßnahmen verausgabt wurden.
Herr Brötz hat sich beim Gebäudemanagement erkundigt und teilt mit, dass im Jahr 2003 eine Schadens- und Sanierungsanalyse des Einhard Gymnasium durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass ein Betrag in Höhe von drei Millionen Euro zurückgestellt wurde. Hiervon sind bereits 500.000 Euro verausgabt. Die verbleibenden 2,5 Millionen Euro sollen jedoch für die Liegenschaft rückgestellt bleiben, da das Seminargebäude „Haus am See“ und zwei Turnhallen bei der Analyse seinerzeit nicht berücksichtigt wurden, aber dennoch mittelfristig sanierungsbedürftig sind. Die verfügbaren Mittel aus dem KP III reichen nur für die Sanierung des Hauptgebäudes aus.
Herr Sahm fragt nach, ob der Haushalt belastet wird, wenn die Fördergelder in Höhe von 4,4 Millionen Euro komplett verausgabt werden, aber darüber hinaus noch weiterer Bedarf besteht.
Darauf entgegnet Herr Brötz, dass derzeit davon ausgegangen wird, dass die Mittel auskömmlich sind. Falls dennoch Mehrkosten anfallen, müssten diese von der Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen verhandelt werden.
Frau Plum ergänzt, dass die Große Koalition aus dem ursprünglichen Prioritätenvorschlag für das Programm „Gute Schule 2020“ ein großes Projekt herausgenommen habe, um so zu gewährleisten, dass die veranschlagten Gelder auch auskömmlich seien.
Frau Schwier gibt abschließend an, dass die Prioritätenliste von der Fachverwaltung so konzipiert wurde, dass weitere Projekte direkt nachrücken, wenn noch finanzieller Spielraum beim Land NRW besteht. Dies geschehe häufiger, wenn andere Kommunen ihre Mittel nicht komplett abrufen. Dieses Programm wird jedoch unter Tagesordnungspunkt 9 noch detaillierter behandelt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ wurden zur baufachlich notwendigen energetischen Sanierung des Einhard-Gymnasiums Fördermittel beantragt.
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 4.400.00,00 € zur Verfügung.
Die ursprüngliche Laufzeit des Investitionsprogramms wurde zwischenzeitlich um zwei Jahre bis 2020 verlängert, so dass die Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten nach heutigem Kenntnisstand in diesem Zeitraum realisiert werden kann.
Entsprechend dem Ablaufplan der Maßnahme wurde nunmehr das mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragende Architekturbüro ausgewählt.
Angesichts der notwendigen Prüfungen durch die Vergabestelle und das Rechnungsprüfungsamt ist die abschließende Beauftragung bis Mitte Februar vorgesehen. Bis dahin werden auch die Ergebnisse und Auswertungen der vorab erstellten Betonuntersuchung vorliegen, so dass ein Planungsbeginn ab Mitte Februar zu erwarten ist.
Das Jahr 2017 dient komplett der Planung und vorbereitenden Maßnahmen der Sanierungsarbeiten.
Mit der Vorlage der Kostenberechnung als Produkt der Entwurfplanung (Lph 3 HOAI) würden dann erstmals die Kosten verifiziert und verbleibende Risiken in der Projektabwicklung aufzeigbar.
Die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen werden dann in Abstimmung mit der Schule in den Jahren 2018, 2019 und 2020 stattfinden.
Es wird angestrebt, die Festlegung der einzelnen Bauabschnitte so zu planen, dass die Umsetzung besonders lärm- und staubbelastenden Maßnahmen möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten in den Sommerferien stattfinden kann.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Haushaltsmittel in Höhe von 4.400.000,00 € stehen im Rahmen beantragter Fördermittel aus dem „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 79516
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79516
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-01-19 FB 45_0325_WP17 Energetische Sanieru SAO.pdf
20.11.2024
95.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 09.02.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:01