Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraße - zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffalleehier: Aufstellungsbeschluss
FB 61/0611/WP17 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraße - zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffalleehier: Aufstellungsbeschluss
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Herr Müller von der Verwaltung erläutert den Sachverhalt – ein Aufstellungsbeschluss macht deshalb Sinn, da bei der geplanten Baumaßnahme (ehemalige Tuchfabrik Charlottenstraße) die Verwaltung dies ganzheitlich – inkl. der angrenzenden Straßen - sehen möchte. Ein Bebauungsplan soll das Gesamtbild erfassen. Der Eigentümer hat einen Wettbewerb angestoßen – sobald dieser Wettbewerb Ergebnisse erzielt, wird neues Resultat vorgestellt.
Herr Dr. Otten merkt an, dass die neue Bebauung die derzeitige Parkraumsituation nicht negativ beeinflussen dürfe. Frau Gaube gefällt die maßvolle Nachverdichtung und hält das Ganze für ein schönes Projekt. Herr Moselage schließt sich der Meinung von Herrn Dr. Otten an, betont erneut die Thematik der Parksituation und fordert Rücksichtnahme dessen in der Planung.
Herr Müller bekräftigt, dass die Verwaltung die Parkplatzfrage mit einbeziehen wird.
Die Vorsitzende Frau Marianne Conradt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung
- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich
- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum
- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße undOppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung
- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich
- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum
- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße undOppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Der genannte Bereich der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplanes liegt im Frankenberger Viertel und ist entlang der Erschließungsstraßen fast komplett als Blockrand bebaut. Er hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Im Blockrand befindet sich überwiegend Wohnnutzung in IV-V-geschossiger Bauweise und im Innenbereich gewerbliche Nutzung in I-III-geschossiger Bauweise. An der Charlottenstraße befindet sich noch eine größere Baulücke, über die der Bereich der ehemaligen Tuchfabrik erschlossen wird. Für die Flächen der ehemaligen Tuchfabrik, die überwiegend unter Denkmalschutz steht, gibt es Planungsüberlegungen für Umbauten und Umnutzungen zur Entwicklung eines Wohn- und Gewerbestandortes. Diese Fläche beträgt ca. 9.500 m².
Es gibt gleichzeitig Überlegungen vonseiten des Eigentümers, für den gesamten Innenbereich, also einschließlich der übrigen gewerblich genutzten Flächen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Diese gesamte Blockinnenbereichsfläche hat eine Größe von ca. 10.700 m². Über das geplante Wettbewerbsverfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.
Städtebauliches Ziel ist es, im Sinne einer Innenentwicklung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Diese sinnvolle Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums soll ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen gewährleisten. Außerdem sollen die Höhenentwicklung und die bauliche Dichte so gestaltet werden, dass gesundes Wohnen und Arbeiten im gesamten Baublock möglich wird. Die Höhen und die Dichte im Blockinnenbereich sollen derart gestaltet werden, dass eine Bebauung entsteht, die sich gegenüber dem Blockrand etwas zurücknimmt. Freiflächen sollen gesichert werden, um ein attraktives Wohn-und Arbeitsumfeld zu schaffen.
Zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Einbeziehung des gesamten Blocks, insbesondere der übrigen gewerblich genutzten Flächen im Innenbereich, in ein städtebauliches Konzept und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Baublock erforderlich.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der oben genannten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes -Charlottenstraße / Sophienstraße – im Bereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 79552
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79552
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-01-09 FB 61_0611_WP17 Bebauungsplan - Char SAO.pdf
16.11.2024
7.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 08.02.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 08:59