9. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritätenliste

FB 45/0331/WP17 · Entscheidungsvorlage

Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritätenliste

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Brantin teilt mit, dass er mit der Prioritätenliste einverstanden ist. Sie ist aus seiner Sicht realistisch und umsetzbar und für die Politik transparent ausgearbeitet.

Allerdings wünscht er einen Sachstandsbericht in einem vierteljährlichen Rhythmus vor dem Ausschuss. Die Verwaltung müsse hier ihrer Informationspflicht gegenüber dem Ausschuss nachkommen, auch wenn er anerkennt, dass es sich bei der Umsetzung des Programms um eine „Mammutaufgabe“ handelt. Die Große Koalition legt einen geänderten Beschlussvorschlag vor:

„Der Schulausschuss (…) empfiehlt

-dem Rat der Stadt Aachen die fortgeschriebene vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen (…).

Der zweite Spiegelstrich des Beschlussvorschlages aus der Verwaltungsvorlage entfällt und wird durch folgenden ersetzt:

„Über den Fortgang der Projekte/Maßnahmen ist mindestens vierteljährlich im Schulausschuss zu berichten.

Er beauftragt die Verwaltung, einen abgestimmten Vorschlag zu erarbeiten, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die Verwaltung – unter Beachtung der Kontrollfunktion der politischen Gremien – vorschlägt.“

Herr Balthasar gibt zu bedenken, dass die Personalressourcen in der Verwaltung, insbesondere im Baubereich, erschöpft sind. Wenn die Fördermittel aus dem Programm kurzfristig und sinnvoll eingesetzt werden sollen, ist die Einrichtung zusätzlicher Stellen für die Dauer des Programms – vor allem im Bau- und IT-Bereich – notwendig. Daher schlägt die GRÜNE Fraktion vor, den oben aufgeführten geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition wie folgt zu ergänzen:

„Der Schulausschuss empfiehlt der Verwaltung, für die Zeit der Umsetzung des Programms ‚Gute Schule 2020‘ für folgende Bereiche temporär jeweils eine Fachkraft im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule einzustellen:

a)Bau- und Projektleitung der Maßnahmen

b)Koordinierung der inhaltlichen Umsetzung des IT-Bereichs.“

Frau Plum schließt sich einer Änderung des Beschlussvorschlages nicht an. Zumal obliegt die Entscheidung über die Einrichtung weiterer Personalstellen dem hierfür zuständigen Personal- und Verwaltungsausschuss und nicht dem Schulausschuss. Sie nimmt außerdem Bezug auf den Ratsantrag Nr. 166/17, welcher unter dem Thema „Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient“ in der Ratssitzung am 21.12.2016 und im PVA am 12.01.2017 behandelt wurde. Dort soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob ein Verzicht auf Fremdvergabe von Ingenieurleistungen zu Gunsten einer Eigenerledigung durch das Gebäudemanagement (E 26) durchgeführt werden kann. Daher ist die Umsetzung des Programms aus ihrer Sicht mit dem vorhandenen Personal beim E 26 zu bewältigen und es soll hierfür keine projektbezogene Stellenaufstockung erfolgen.

Die vorhandenen Mittel sind entsprechend durchkalkuliert und durch die Schwerpunktlegung auf eher kleine Projekte ist kein weiterer Spielraum für Stellen gegeben.

Auch Frau Ketteniß und Herr Sahm sehen keinen Bedarf für zusätzliche Stellen und verweisen auf die Äußerung von Herrn Lennartz vom Gebäudemanagement in der Sitzung vom 01.12.2016, er sähe keinen zusätzlichen Bedarf.

Herr Krott erinnert sich an die Äußerung des Herrn Lennartz in der Sitzung vom 01.12.2016, man müsse sich keine Sorgen machen. Sollte sich dennoch im Laufe des Verfahrens ein Bedarf für eine zusätzliche Stelle entstehen, so werde eine Information der Verwaltung an die Politik erwartet und man könne nachjustieren. Im Hinblick auf die IT-Beratung sei auch das Medienzentrum zur Unterstützung bereit, ebenso wie die regioIT. Daher sieht auch Herr Krott keinen Bedarf für eine weitere Stelle.

Herr Brötz stellt klar, dass die Verwaltung bereits mit Beginn des Bekanntwerdens des Programms einen Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen angemeldet habe, da das Programm mit den vorhandenen Mitarbeitern im Schulbetrieb aufgrund der hohen Komplexität und den vielen beteiligten Akteuren nicht umsetzbar ist. Auf diese Notwendigkeit sei seit November 2016 in jeder Vorlage für Verwaltungsvorstand, Schulausschuss, Bürgerforum und Rat hingewiesen worden.

Herr Rohé ergänzt, dass aufgrund des hohen Bauvolumens von über fünf Millionen Euro im Jahr dringend neue Stellen zur Unterstützung geschaffen werden müssen.

Frau Plum erklärt, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits in seinen Sitzungen im Dezember 2016 sowie Januar 2017 über einzurichtende Stellen entschieden hat und der Haushalt nun beschlossen ist. Für weitere Stellen für das Programm sei keine entsprechende Vorlage des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule beim Fachbereich Personal eingegangen. Eine ausschließliche Benennung des Personalbedarfs im Verwaltungsvorstand und im Rat der Stadt Aachen sei nicht ausreichend. Sie ist der Meinung, dass die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen seien.

Herr Brötz entgegnet, dass das neu eingeführte optimierte Stelleneinrichtungsverfahren trotz beschlossenem Haushalt Ausnahmen ermöglicht und gerade für die Abwicklung von großen Förderprogrammen noch Stellenbedarfe angemeldet werden können. Er könne ohne adäquate Projektleitung für die zeitgerechte Umsetzung des Programms nicht die Verantwortung übernehmen. Das Aufgabengebiet einer Projektleitung konnte erst in den letzten Wochen definiert werden, da das Landesprogramm bis Dezember 2016 fortwährend geändert wurde. Der Personaldezernent Dr. Kremer sei auch der Meinung, dass in begründeten Bedarfen unterjährige Stelleneinrichtungen möglich sind.

Frau Griepentrog ist der Ansicht, dass ohne die gute Arbeit der Verwaltung eine Sicherung der Fördermittel nicht möglich gewesen wäre.

Herr Krott ergänzt, dass eine Bedarfsanmeldung über zusätzliche Stellen seitens der Verwaltung wünschenswert gewesen wäre, bevor der diesjährige Haushalt beschlossen wurde. Auch Herr Brantin stellt eine mangelnde Kommunikation fest, die aus seiner Sicht zusammen mit der Prioritätenliste hätte erfolgen müssen.

Herr Brötz betitelt dies als einen „Fluch der guten Tat“. Mit Bekanntwerden des Programms seien umgehend fünf Anträge der Fraktionen bei der Verwaltung eingegangen und diese habe sofort mit der Bearbeitung begonnen, ohne dass der endgültige Erlass vorgelegen habe. Es habe bis Ende letzten Jahres die Basis gefehlt, um bereits einen detaillierten Stelleneinrichtungsnatrag zu formulieren. In allgemeiner Form wurde der Personalbedarf von Beginn an kommuniziert. Dies nun negativ für die Verwaltung auszulegen, empfindet er als problematisch.

Frau Schwier verweist abschließend auf die Tagesordnungspunkte 5 und 5.1 der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 21. Dezember 2016. In der Vorlage FB 45/0303/WP17 heißt es auf Seite 9:

„Das hohe Investitionsvolumen erfordert aber auch einen zusätzlichen befristeten Stellenbedarf.“

Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition abgestimmt.

Die Ergänzung der GRÜNEN Fraktion wird mit elf Gegenstimmen nicht angenommen.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die fortgeschriebene vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt. Über den Fortgang der Projekte/Maßnahmen ist mindestens vierteljährlich im Schulausschuss zu berichten. Er beauftragt die Verwaltung, einen abgestimmten Vorschlag zu erarbeiten, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die Verwaltung – unter Beachtung der Kontrollfunktion der politischen Gremien – vorschlägt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt

-dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,

-die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses

-die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,

-die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2016 (Vorlage FB45/0303/WP17-1) der von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste entsprechend einer Empfehlung des Schulausschusses Vorlage FB45/0303/WP17 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen in der Umsetzung zu priorisieren.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Priorisierung nur unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender personeller Ausstattung der beteiligten Fachbereiche, des Städtischen Gebäudemanagements sowie der regio iT und gegebenenfalls notwendiger zeitlicher Veränderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen möglich.

Aus dem u.a. Zeitraster sind derzeitige Planungs- und Umsetzungsabsichten ersichtlich.

Zeitraster Maßnahmen “Gute Schule 2020“

Maßnahme

Planung

Umsetzung

Baumaßnahmen

WC-Anlagen

2017

2017 - 2020

Innenmodernisierung

2017

2017 - 2020

Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume

2017

2017 - 2020

Neubau KGS Bildchen

2017/2018

ab 2018

Neu- und Umbau GGS Montessori Schule Eilendorf

2017/2018

ab 2018

OGS Ausbau

2017

ab 2017

KGS Hanbruch

2017

2017-2018

KGS Michaelsbergstraße

2017

2017-2019

KGS Passstraße

2017

2017

GGS Brander Feld

2017/2018

2018-2020

Digitale Infrastruktur Maßnahmen

Breitbandausbau

2017

laufend, Projekt

LAN Ausbau

2017

ab 2017

WLAN Ausbau

2017

ab 2017

Präsentationstechnik

2017

ab 2017

Desktop- Virtualisierung

2017

laufend

Beratungsleistungen

2017

laufend, Projekt

Grundsätzlich ist vorgesehen, die jährliche Kreditaufnahme in Höhe von 25% des im Schuldendiensthilfegesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingents abzurufen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass die Verwendung der Mittel erst 30 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden muss und insofern eine Verwendung der Kreditmittel auch über das Jahr 2020 möglich ist.

Insgesamt ergeben sich aus dem Förderprogramm an 38 Schulen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die beabsichtigten Maßnahmen „Sanierung der WC- Anlagen“ und „Innenmodernisierung“ sind an 10 bzw. 12 Schulen zusätzliche Maßnahmen neben denen des Schulreparaturprogramms. Der OGS Ausbau erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses zum “12 Schulen Programm“ (Vorlage FB 45/0190/WP17).

Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur betrifft alle 59 Schulstandorte.

3. Finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms

Wie erwähnt lässt die derzeitige Planungstiefe eine verlässliche Mittelveranschlagung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Realisierung derzeit nicht zu.

Im Verlauf der Umsetzung werden unterjährige Mittelverschiebungen innerhalb der Gesamtmaßnahme notwendig werden.

Wegen der Umfänglichkeit der Planungen und des engen Zeitfensters der Laufzeit des Förderprogramms ist es notwendig, unterjährige Mittelverschiebungen zu ermöglichen.

Mit der Zustimmung zur Umsetzung entsprechend der vorgeschlagenen Prioritätenliste sollte die Verwaltung ermächtigt werden, im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtvolumen darstellen.

4. Fazit

Es ist Ziel der Verwaltung, die Fördermittel vollständig abzurufen und bedarfsgerecht einzusetzen. Hierzu wird geprüft, ob eine Projektleitung eingesetzt werden kann, die eine Umsetzung durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure koordiniert.

Zunächst wird empfohlen, auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes der Umsetzung entsprechend der Prioritätenliste zuzustimmen und unterjährigen Mittelverschiebungen durch die Verwaltung im Rahmen des Gesamtansatzes zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird in Zeitabständen über den Fortlauf der einzelnen Maßnahmen berichten.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2017

Ansatz

2018 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen *

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

4.464.100

4.464.100

16.464.200

16.464.200

20.930.300

20.930.300

Ergebnis

-4.464.100

-4.464.100

-16.464.200

-16.464.200

-20.930.200

-20.930.200

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-4.464.100

-16.464.200

Deckung ist gegeben *

Deckung ist gegeben *

* Aufgrund der Tatsache, dass es kein Förderprogramm, sondern ein Förderkredit ist, bei dem Zins- und Tilgungsleistungen komplett vom Land getragen werden, darf haushalterisch keine investive Einzahlung gebucht werden. Stattdessen ist der investive Kreditbedarf von 20.930.300 € bei der Berechnung der Nettoneuverschuldung und damit einhergehend bei der aufsichtsbehördlichen Betrachtung in Abzug zu bringen. Deckung ist somit vorhanden.

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: 3 einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-23 FB 45_0331_WP17 Programm _Gute Schul SAO.pdf

9.11.2024

114.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 09.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:01

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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