16. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Ritter-Chorus-Straße Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0078/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Ritter-Chorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße vom 27.10.2014, inkraft getreten am 09.11.2014.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Ritter-Chorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße vom 27.10.2014, inkraft getreten am 09.11.2014.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ritter-Chorus-Straße wurde im Jahr 2013 ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.

Mit dem niveaugleichen Ausbau als Fußgängerstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte in Natur-Großpflaster (10/17/16 cm), welches in einer 3-5 cm dicken Brechsandbettung auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht und einer 30 cm dicken Frostschutzschicht verlegt wurde. Durch eine dreireihige Rinnenausbildung in Kleinpflasterband im Mörtelbett auf einem 20 cm Betonfundament wird der niveaugleiche Ausbau an mehreren Stellen begrenzt.

Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.

Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für eine Fußgängerstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Gemäß des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße

von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße“ wurdedie anrechenbare Breite auf 11,50 m und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 60 v.H. festgesetzt.

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

110.005,44 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-16 B 03_0078_WP17 Ritter-Chorus-Strasse SAO.pdf

11.11.2024

97.9 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 16.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:03