9. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 7Öffentlich

Sachstandsbericht zur Neufassung der Sondernutzungssatzung hier: Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Tagesordnung Antrag Nr. 207/17 der FDP-Fraktion vom 19.09.2016 Antrag Nr. 210/17 der GRÜNE-Fraktion vom 19.09.2016 AntragNr. 229/17 der Fraktionen von CDU und SPD vom 28.11.2016

B 03/0081/WP17 · Kenntnisnahme

Sachstandsbericht zur Neufassung der Sondernutzungssatzung hier:Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur TagesordnungAntrag Nr. 207/17 der FDP-Fraktion vom 19.09.2016Antrag Nr. 210/17 der GRÜNE-Fraktion vom 19.09.2016Antrag Nr. 229/17 der Fraktionen von CDU und SPD vom 28.11.2016

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ein Protokollauszug zur Sitzung der Kommission Barrierefreies Bauen vom 07.02.2017 über deren Beschluss zu diesem TOP liegt als Tischvorlage vor und ist als Anlage zur Niederschrift einsehbar.

Herr Larosch berichtet zum Sachstand und stellt in Aussicht, zur nächsten Sitzung eine neue Vorlage mit einem abgerundeten, abgestimmten Inhalt einzubringen. Die Bauverwaltung sei zwar für die Erstellung der Satzung zuständig, sie müsse aber mit mehreren Stellen abgestimmt werden.

Herr Plum kritisiert, dass die Verwaltung nichts Konkreteres vorgelegt habe, obwohles bereits vier Anträge gebe. Die Sondernutzungssatzung sei in die Jahre gekommen; der jetzige Zustand sei unbefriedigend. Man könne z. B. die Satzungen in Münster und Düsseldorf als Muster heranziehen. Er würde sich freuen, wenn bis September die Neufassung fertig wäre.

Herr Gilson teilt mit, seine Fraktion werde die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Sie gehe aber davon aus, dass zeitnah ein Entwurf beraten werden könne.

Herr Schröer erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Den in der Vorlage in Aussicht gestellten Termin für die Vorlage des Satzungsentwurfs im April finde er sehr „sportlich“ und er fürchte einen Satzungs-„Moloch“, den seine Fraktion nicht wolle.

Zur Frage des Herrn Baal, ob die geplanten Satzungsänderungen über die Anträge hinausgehen, antwortet Herr Larosch, die jetzige Satzung aus dem Jahre 1979 sei zwar zuletzt durch Nachtrag vom April 2011 geändert worden, die Verwaltung sehe aber durchaus Handlungsbedarf für eine Neufassung. Die Satzungen in Münster und Düsseldorf könnten zwar als Muster herangezogen werden. Hierbei müssten aber Besonderheiten in Aachen berücksichtigt werden, wie das Weltkulturerbe und seine Umgebung.

Herr Baal schlägt vor, den in der Vorlage angekündigten Termin auch im Beschluss festzuhalten.

Herüber besteht Einvernehmen.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und geht davon aus, dass die Beratung - wie in der Vorlage beschrieben - in der Aprilsitzung erfolgen wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und geht davon aus, dass die Beratung - wie in der Vorlage beschrieben - zeitnah erfolgen wird.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von FDP, GRÜNEN, CDU und SPD haben Ratsanträge zur Anpassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen (Sondernutzungssatzung) gestellt. Die Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass Blumenkübel und Fahrradständer im öffentlichen Verkehrsraum künftig gebührenfrei aufgestellt werden können. Hierdurch soll die Innenstadt aufgewertet und der Radverkehr gestärkt werden. Dies wäre durch die Anpassung der bestehenden Sondernutzungssatzung möglich.

Maßnahmen zur Förderung der Radverkehr-Infrastruktur in der Stadt Aachen werden von der Verwaltung positiv gesehen. Auch das gebührenfreie Aufstellen von Blumenkübeln wird - soweit diese zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen und verkehrliche Belange nicht tangieren - grundsätzlich begrüßt.

Gleichwohl ist noch eine Diskussion darüber zu führen, ob oder wie die Einhaltung von Qualitätsstandards garantiert werden sollte. Darüber hinaus sind auch die Belange blinder und sehbehinderter Menschen zu prüfen. Abschließend ist dann auch die Frage des Verwaltungsaufwands und der Grenzen einer möglichen Gebührenfreiheit zu klären.

Für das Umfeld des Weltkulturerbes Aachener Dom sollte die generelle Erlaubnisfähigkeit von Sondernutzungen eingeschränkt werden. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Belange des Straßen- und Stadtbildes abgewogen werden dürfen; die Möglichkeit der Durchsetzung gestalterischer Anforderungen durch Satzung und Sondernutzungserlaubnisse ist jedoch eingeschränkt. Abhilfe können konkrete Gestaltungskonzepte wie das vom Planungsausschuss beschlossene „Gestaltungshandbuch Innenstadt Aachen und öffentlicher Raum" schaffen.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Neufassung der Sondernutzungssatzung ratsam ist. Die aktuelle Sondernutzungssatzung datiert aus dem Jahr 1979, derzeit in der Fassung des 12. Nachtrages vom 14.04.2011. In der

Praxis hat sich herausgestellt, dass die aktuelle Satzung der Verwaltung zu wenige Einflussmöglichkeiten auf die Qualität der Sondernutzungen - etwa hinsichtlich der Gestaltung der Außengastronomie im innerstädtischen Bereich - bietet. Zudem ist das Thema Barrierefreiheit als sachliches Abwägungskriterium für die Erteilung bzw. Versagung von Sondernutzungserlaubnissen bislang nicht im Satzungstext verankert. Die Belange von Menschen mit (Seh-)Behinderungen spielen jedoch eine wesentliche Rolle, da durch Sondernutzungen die allgemeine Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche eingeschränkt wird.

Mit der Erarbeitung der neuen Satzung können auch bisherige Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden. So sollte bspw. die Möglichkeit geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Erlaubnisse für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf der gegenüberliegenden Straßenseite eines Gastronomiebetriebes erteilt werden können.

Bereits im Jahr 2008 wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW eine Mustersatzung empfohlen. Diese könnte als Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Sondernutzungssatzung dienen. Die Regelungen der Mustersatzung sollten an die besonderen Gegebenheiten im Stadtgebiet angepasst werden. Einige Städte in NRW wie etwa Münster sind hier schon mit gutem Beispiel vorangegangen.

Verfahren

Aufgrund der zum 01.01.2017 wirksamen Organisationsänderung zwischen den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung und Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist zunächst eine Abstimmung zwischen den Dezernaten III (Bauverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen) und II (Fachbereich Sicherheit und Ordnung; Fachbereich Recht und Versicherung) herbeizuführen. Es haben hierzu bereits erste Gespräche und Abstimmungen stattgefunden. Da mit der Absicht der Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze unterschiedliche Interessen einhergehen, die enge Verknüpfungen zum Polizei- und Ordnungs-, Bauordnungs- und Straßenverkehrsrecht aufweisen, sind ggf. weitere Fachbereiche zu beteiligen.

Die Neufassung der Sondernutzungssatzung erfordert zudem eine umfassende Interessensabwägung mit Bürgern, Einzelhändlern und Gastronomen. Daher sollen vor der Beratung in den politischen Gremien neben der Öffentlichkeit auch die entsprechenden Interessensverbände eingebunden werden.

Voraussichtlich wird ein entsprechender Satzungsentwurf im April in die politischen Gremien eingebracht werden.

Beratung der Satzung

Die Sondernutzungssatzung erfüllt den Zweck, Nutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu regeln, die über den Gemein- oder Straßenanliegergebrauch hinausgehen, also die Straße über das verkehrsübliche Maß hinaus in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen Aspekte die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs. Der Fachausschuss für alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs ist gemäß § 10 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) der Mobilitätsausschuss.

Unabhängig davon, ob eine Anpassung oder eine Neufassung der Sondernutzungssatzung erfolgt, sind neben dem Planungs-, Mobilitäts- und Finanzausschuss auch die Bezirksvertretungen vor einer Beschlussfassung im Rat zu beteiligen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Keine finanziellen Auswirkungen!

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-19 B 03_0081_WP17 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

22.11.2024

761.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 09.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:02

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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