14. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Präzisierung der Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Aachen - Ratsantrag der Fraktion ´DIE LINKE` Nr. 202/17 vom 13.09.2016

FB 56/0017/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Begolli erklärte zu Beginn der Beratung, dass der Antrag auf einer Vorlage zum Landeswettbewerb Wohnen an der Süsterfeldstraße basieren würde. Die dort formulierte Quote fand ihre Fraktion sehr gut.Ihre Fraktion könne auch nachvollziehen, warum der Quotenbeschluss (20-40 %) so beschlossen wurde. Allerdings würde so keine Aussage über die zu errichtenden Wohnungsgrößen getroffen. Sie sei dafür, dass die Quote für den öffentlichen Wohnungsbau auch auf Basis der Gesamtwohnfläche angewendet werde und nicht nur auf die Anzahl der Wohneinheiten. Aus diesem Grunde solle der Quotenbeschluss präzisiert werden.

Herr Baal teilte mit, dass der Vorschlag der Linken eher eine Eingrenzung als eine Flexibilisierung darstellen würde. Der jetzige Beschluss stelle eine Flexibilität insbesondere bei den Verhandlungen mit Investoren dar. Aus diesem Grunde sehe seine Fraktion keinen Handlungsbedarf.

Herr Mittelstädt schloss sich für die Fraktion der Grünen den Äußerungen von Frau Begolli an. Es ginge auch darum, dass die Quote insgesamt sicherer erfüllt werde, wenn sie auf die Wohnfläche angewendet würde.

Herr Frankenberger teilte mit, dass der Quotenbeschluss bisher ein voller Erfolg sei. Insgesamt habe man im letzten Jahr insgesamt eine Quote von 30 % erfüllt. Er wies darauf hin, dass die Gespräche mit Investoren und Architekten immer sehr partnerschaftlich erfolgen würden. Sein Fachbereich gäbe für die einzelnen Standorte in der Regel vor, welcher Wohnungsbedarf vor Ort erfüllt werden solle. Er könnte sich vorstellen, dass es Probleme bei der Umsetzung geben würde, wenn man den Investoren die genaue Quadratmeterzahl vorgeben würde.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnung- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung handelt derzeit auf der Grundlage des sog. Quotenbeschlusses vom 10.12.2014, wonach im Rahmen einer Umsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine öffentlich geförderte Wohnungsbauquote von 20% bis 40%, in der Regel 30%, der insgesamt geschaffenen Wohnungseinheiten gefordert wird.

Die Quote wird im Einzelfall für jedes Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen Quartiersstruktur festgelegt. Dabei berücksichtigt die Verwaltung (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) in jedem Einzelfall die Verträglichkeit des geförderten Wohnraumes im Quartier sowie die individuelle Bedarfslage. Geachtet wird auch auf einen ausgewogenen Wohnungsmix. Aus der Bedarfslage wird das Wohnungsgemenge, aus dem sich letztendlich die Wohnfläche ableitet, festgelegt. Somit nimmt die Verwaltung erheblichen Einfluss auf die zu schaffende Wohnfläche.

Steht in Ergänzung zum derzeitigen Beschluss, die Fläche aufgrund einer Mindestforderung im Fokus, ist das Wohnungsgemenge häufig nicht bedarfsorientiert abzudecken. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wohnflächenbedarf in freifinanzierten Wohnungsbau i.d.R. deutlich über den Wohnflächenobergrenzen des geförderten Wohnungsbaues liegt, so dass eine Verknüpfung von Wohneinheiten und Wohnflächen kaum realisierbar ist.

Aus diesen Überlegungen heraus ist beim Quotenbeschluss 2014 die Verknüpfung von Wohneinheiten und Nettowohnfläche nicht realisiert worden.

Der Bauherr wird im Rahmen eines zu schließenden Vertrages (städtebaulicher Vertrag) zur Umsetzung der festgelegten Quote verpflichtet. In der Sitzung des Planungsausschusses vom 12.05.2016 ist beschlossen worden, dass in städtebaulichen Verträgen eine Vertragsstrafe, für die Nichtumsetzung des vereinbarten geförderten Wohnungsbaues, zu vereinbaren ist. Eine Aufnahme der Ausgleichszahlung für nicht geschaffenen geförderten Wohnraum in den Quotenbeschluss, ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Der Quotenbeschluss in der Fassung vom 10.12.2014 sollte daher aus Sicht der Verwaltung nicht geändert werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-12-13 FB 56_0017_WP17 Praezisierung der Quo SAO.pdf

2.5.2025

198.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 14.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:03