14. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Wohnraumschutzsatzung – aktueller Sachstand

FB 56/0027/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Begolli bedankte sich im Namen der Fraktion „Die Linke“ für die ausführliche Vorlage der Verwaltung. Diese zeige, dass ein Beschluss für eine Wohnraumschutzsatzung sinnvoll gewesen wäre. Der aktuelle Wohnungsmarkt ließe sich leider nicht regulieren. Gerade im Bereich der Aquis Plaza würden viele Leerstände existieren. Sie verwies darauf, dass andere Städte eine solche Satzung erfolgreich eingeführt haben. Ihre Fraktion würde es daher begrüßen, wenn auch in Aachen einen Wohnraumschutzsatzung erlassen werde.

Herr Moselage sprach sich im Namen der FDP-Fraktion gegen den Erlass einer Wohnraumschutzsatzung aus. Aus seiner Sicht würden sich die Leerstände hauptsächlich auf Geschäftslokale beziehen. Da der Wohnungsmarkt derzeit sehr lukrativ sei, würden sogar Büroräume zu Wohnräumen umgebaut.

Herr Dr. Breuer teilte für die Grünen mit, dass man sich den Äußerungen von Frau Begolli anschließen würde. Der Wohnungsmarkt würde sich leider nicht von alleine regulieren. In der Vorlage wurde dargelegt, dass es teilweise einen Missbrauch gäbe. Von daher solle man nicht darauf warten, dass der Markt noch prekärer werde.

Herr Baal teilte mit, dass seine Fraktion den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen werde. Aus seiner Sicht solle die Kommune jedoch erst dann in die Rechte Privater eingreifen, wenn dies dringend erforderlich sei. Man brauche eine gewisse kritische Anzahl an Missbrauchsfällen, um dagegen vorzugehen. Weiterhin müsse für die Fremdvermietung von Wohnraum eine Nutzungsgenehmigung vorliegen, d.h. das Bauordnungsamt müsse vorab einer Nutzungsänderung zugestimmt haben. Sollte eine solche Genehmigung nicht vorliegen, könne man gegen eine solche Ordnungswidrigkeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorgehen. Aus diesem Grunde halte die CDU den Ratsbeschluss aus dem Vorjahr weiterhin für richtig.

Der Ausschussvorsitzende Herr Bürgermeister Plum schlug vor, die Angelegenheit gegebenenfalls im Planungsausschuss zu behandeln und berichten zu lassen, ob seitens der Bauordnung gegen Missbrauchsfälle vorgegangen werde. Offensichtlich sei eine Fremdvermietung an Touristen lukrativ.

Herr Frankenberger konnte berichten, dass man im Vorfeld mit anderen Städten über den Effekt einer Wohnraumschutzsatzung gesprochen habe. Alle Städte gaben die Rückmeldung, dass diese ein zusätzliches Instrument darstelle, gegen Zweckentfremdungen vorzugehen. Die Stadt Bonn berichtete beispielsweise, dass spekulative Leerstände zurückgegangen seien.

Frau Begolli fragte nach, wie man Leerstände ohne den Bestand einer Satzung erfassen könne. Bei einer Wohnraumschutzsatzung ginge es schließlich nicht nur um Zweckentfremdungen, sondern auch um die Erfassung und Beseitigung von Leerständen.

Herr Frankenberger teilte mit, dass man derzeit nur die Leerstände im Bereich des geförderten Wohnraums mitgeteilt bekomme. Für den freifinanzierten Wohnraum könne man derzeit keine Erhebungen machen.

Herr Dr. Otten sagte, dass Einigkeit bestünde, dass ein Handlungsbedarf vorhanden sei. Alleine durch den Erlass einer Satzung würden die Missstände nicht behoben. Von daher solle man weiterhin aufmerksam sein, um die vorhandenen Missstände zu erfassen und zu bekämpfen. Er schlug vor, dass man sich im Planungsausschuss berichten lassen sollte, wie man den Missständen begegnen könne.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung mit 3 Stimmenthaltungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 10 Abs. 1 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) kann die Gemeinde durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden darf.

Ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

Diese Gefährdung lässt sich für das Stadtgebiet Aachen bereits aus der von der Landesregierung erlassenen Kündigungssperrfristverordnung (KSpVO NRW) vom 24.01.2012 sowie der Kappungs-grenzenverordnung (KappGrenzVO) vom 20.05.2014 folgern, da die Stadt Aachen in beiden Verordnungen in die Gebietskulisse aufgenommen wurde.

Für den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) und letztlich auch für den Rat der Stadt Aachen wurden in den Jahren 2014 und 2015 Vorlagen und Entwürfe einer entsprechenden „Wohnraumschutzsatzung“ gefertigt.

Die letzte Entscheidung in dieser Sache hat der Rat der Stadt Aachen am 27.01.2016 getroffen und mehrheitlich beschlossen, dass von einem Erlass der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum

(Wohnraumschutzsatzung) abzusehen ist. Als Argument wurde hier insbesondere ins Feld geführt, dass eine solche Satzung einen großen Eingriff in den Wohnungsmarkt darstelle und sich der Wohnungsmarkt aufgrund der großen Nachfrage selber reguliere.

Auch im vergangenen Jahr sind vereinzelt Sachverhalte an die Verwaltung herangetragen worden, bei denen die Verwaltung nach erster Einschätzung, bei bestehender Wohnraumschutzsatzung, Wohnraum vor Zweckentfremdung hätte schützen können.

Beispielhaft können hier aus den vergangen drei Monaten folgende Fälle aufgeführt werden:

a)In einem unmittelbar an ein geplantes großes Neubauvorhaben angrenzenden Wohn- und Geschäftshaus wurden Wohnungen nicht mehr weiter vermietet und gezielt Leerstand erzeugt.

b)In einem Fall, in dem die Verwaltung im Rahmen der Wohnungsaufsicht zur Behebung eines Mangels an einem Wohnhaus aufgefordert hatte, wurden alternativ die zwischenzeitlich leergezogenen Wohnungen nicht erneut vermietet.

c)Eine bis dato vermietete Eigentumswohnung wurde in einem Internetportal als Ferienwohnung angeboten und damit dem Wohnungsmarkt entzogen.

Da aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage kein Eingriffsrecht besteht, wurde den bekanntgegebenen Fällen jedoch nicht weiter nachgegangen.

Generell geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass Wohnraum in Aachen nicht in großem Umfang zweckentfremdet wird. In Einzelfällen jedoch wäre eine Wohnraumschutzsatzung ein zusätzliches hilfreiches Instrument der Wohnungsaufsicht und könnte Zweckentfremdung von Wohnraum nachhaltig verhindern. Nach Informationen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster von dem ihnen nach Wohnungsaufsichtsgesetz eingeräumten Satzungsrecht gebraucht gemacht. In der Stadt Düsseldorf wird die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung zurzeit diskutiert.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

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Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-26 FB 56_0027_WP17 Wohnraumschutzsatzun SAO.pdf

9.11.2024

96.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 14.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:03