Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - zwischen Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und Heidestraßehier: Aufstellungsbeschluss
FB 61/0625/WP17 · Entscheidungsvorlage
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - zwischen Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und Heidestraßehier: Aufstellungsbeschluss
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Herr Kriesel berichtet über Ziel und Zweck des Aufstellungsbeschlusses zur Schaffung des Planungsrechts für ein Wohngebiet. Das ehemalige als Sportplatz genutzte Gebiet soll hierbei behutsam innerhalb einer Bestandsbebauung nachverdichtet werden und mit einer neuen Straße erschlossen werden. Die Verwaltung werde auch prüfen, welche Möglichkeit besteht, eine Fußwegeverbindung anzulegen.
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung und Nachverdichtung eines Wohngebietes - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - für den Planbereich zw. Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und Heidestraße im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung und Nachverdichtung eines Wohngebietes - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - für den Planbereich zw. Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und Heidestraße im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung
Die politischen Gremien haben 2013 beschlossen, die Sportplatznutzung an der Karl-Kuck-Straße aufzugeben und diese in den Bereich des Brander Walls an die Rombachstraße zu verlagern. Damit wird eine ca. 1,7ha große städtische Fläche frei, die einer neuen Nutzung zugeführt werden soll.
Es besteht eine große Nachfrage von Baugrundstücken für Wohnungsbau in Brand. Aufgrund der günstigen Lage in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Brand mit allen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, der günstigen Verkehrsanbindung über die Trierer Straße an die Aachener Innenstadt und die Autobahn bietet es sich an, die freiwerdende Fläche für Wohnungsbau zu entwickeln.
Der Sportplatz liegt in einem Baublock, der im Wesentlichen von Wohnnutzung geprägt ist. Die privaten Bestandsgrundstücke sind teilweise bis zu 60m tief, so dass eine weitere Bebauung auf den rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Daher soll der künftige Bebauungsplan die Bestandsgrundstücke mit umfassen, und damit Planungsrecht für eine behutsame Nachverdichtung auf den Bestandsgrundstücken schaffen.
Es soll eine gemischte Bebauungsstruktur von Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser entstehen. Da es sich in diesem Bereich um einen Innenbereich in einer integrierten Lage handelt, ist eine verdichtete Bauweise an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und wünschenswert. Ebenso folgt eine Nachverdichtung den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, den Außenbereich vor weiterer Bebauung zu schützen und mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes auf der Sportplatzfläche und für die rückwärtigen Bestandsgrundstücke zu schaffen. Ebenso soll mit dem Bebauungsplan die Erschließung des Gebietes von der Trierer Straße, der Karl-Kuck-Straße und der Heidestraße gesichert werden. Von einer neu geplanten inneren Straße sollen auch die rückwärtigen Bestandsgrundstücke erschlossen werden.
2.Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes - Karl-Kuck-Straße/Sportplatz - den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Dieser soll Planungsrecht für ein Wohngebiet schaffen. Um die liegenschaftliche Entwicklung im Plangebiet steuern zu können, soll darüber hinaus eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 79731
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79731
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-01-25 FB 61_0625_WP17 Aufstellungsbeschlus SAO.pdf
11.11.2024
5.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 09.02.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:02