9. Februar 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße

FB 61/0626/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kriesel erläutert kurz die Vorlage zur Vorkaufsrechtssatzung, die erlassen werden soll, um die Entwicklung der Liegenschaften im Plangebiet des zuvor behandelten Aufstellungsbeschlusses zusätzlich zu sichern.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 09.02.2017 soll im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 01.02.2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Karl-Kuck-Straße/Sportplatz – gefasst werden. Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.

Der vorhandene Sportplatz soll verlagert und die dann freiwerdende Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Es besteht eine große Nachfrage von Baugrundstücken für Wohnungsbau in Brand. Aufgrund der günstigen Lage in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Brand mit allen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, der günstigen Verkehrsanbindung über die Trierer Straße an die Aachener Innenstadt und die Autobahn bietet es sich an, die freiwerdende Fläche für Wohnungsbau zu entwickeln.

Der Sportplatz liegt in einem Baublock, der im Wesentlichen von Wohnnutzung geprägt ist. Die privaten Bestandsgrundstücke sind teilweise bis zu 60m tief, so dass eine weitere Bebauung auf den rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Daher soll der künftige Bebauungsplan die Bestandsgrundstücke mit umfassen, und Planungsrecht für eine behutsame Nachverdichtung auf den Bestandsgrundstücken schaffen.

Es soll eine gemischte Bebauungsstruktur von Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser entstehen. Da es sich in diesem Bereich um einen Innenbereich in einer integrierten Lage handelt, ist eine verdichtete Bauweise an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und wünschenswert. Ebenso folgt eine Nachverdichtung den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, den Außenbereich vor weiterer Bebauung zu schützen und mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.

Für die Entwicklung und Nachverdichtung des Plangebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegen­schaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.

Abstimmungsergebnis

einstimmig Die öffentliche Sitzung endet um 18.30 Uhr.

Weitere Dokumente (2)

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Anlage Satzungstext
145.0 KB · PDF
Übersichtsplan
3.1 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-25 FB 61_0626_WP17 Erlass einer Satzung SAO.pdf

9.11.2024

3.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 09.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:02