Beratung
Frau Grehling weist darauf hin, dass die Genehmigung des Haushalts 2017 durch die Bezirksregierung nunmehr vorliege. Die zur Rechtskraft erforderliche Bekanntmachung erfolge kurzfristig.
Diemahnenden Hinweise der Bezirksregierung beschränkten sich auf den Hinweis, dass eine Haushaltskonsolidierung weiter zwingend erfolgen müsse. Dabei sollten auch über die identifizierten und im Vorbericht erläuterteten Konsolidierungsfelder hinaus Einsparmöglichkeiten umgesetzt werden.
Bezüglich der momentanen Ertragslage führt Frau Grehling aus, dass die Gewerbesteuer nach jetzigem Kenntnisstand die Ansätze erreichen werde. Der bisherige Ertragsstand unterläge jedoch in der Regel Nachbuchungen in erheblicher Höhe, sowohl haushaltsverbessernd als auch –verschlechternd. So habe zu Beginn der Woche beispielsweise eine Nachveranlagung in Höhe von rund 4 Mio. Euro (inkl. Nachforderungszinsen) stattgefunden, die aus Steuerveranlagungen der Jahre 2009 bis 2011 resultieren. Ebenso habe es in den vergangenen Wochen auch Rückzahlungen in vergleichbarer Höhe gegeben.
Im Übrigen ließe sich noch keine Prognose abgeben, da die Quartalsabrechnungen noch nicht vorlägen.
Bezüglich der Mehraufwendungen aufgrund der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes sei mit Bezug auf das laufende Gesetzgebungsverfahren damit zu rechnen, dass die in der Haushaltsplanung unterstellten Belastungen nur eingeschränkt eintreten würden.
Ratsherr Fischer bittet um nähere Erläuterungen zu den Auswirkungen der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Frau Grehling antwortet, dass der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes parallel zum Beratungsverfahren des Haushalts 2017 aufgestellt wurde. Nach dem Gesetzentwurf wird insbesondere die Beschränkung der Leistungsberechtigung auf Kinder unter 12 Jahren für maximal 6 Jahre aufgehoben. Aufgrund der bei Verabschiedung des Gesetzentwurfszu befürchtenden Haushaltsbelastung von rund 3,6 Mio. Euro (ohne Personalkosten) wurde der Ansatz hier im Rahmen der Veränderungsnachweisung entsprechend erhöht. Zudem seien insgesamt 10 Sachbearbeiterstellen zzgl. einer Teamleiterstelle für die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge im Stellenplan berücksichtigt worden, die entsprechend dem tatsächlichen Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens zu bewirtschaften wären.
Nach Hinweisen vor allem der kommunalen Gemeinschaft wurde zur Verringerung ineffektiver Doppelstrukturen zum Sozialrecht im Rahmen der Gesetzgebung eingefügt, dass alleinerziehende Elternteilevon über sechsjährigen Kindern zudem über ein Einkommen in Höhe von mindestens 600 € monatlich verfügen müssten.
Zudem sei die Beteiligung des Bundes an den Belastungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf 40 % angehoben worden. Weiterhin unklar sei hier, wie die Verteilung der verbliebenen 60 % zwischen Land und Kommunen zukünftig erfolgen werde. Nach jetziger Rechtslage in NRW trage das Land lediglich 20 % der Belastungen. Dies sei der bundesweit niedrigste Anteil.
Aufgrund der Veränderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sei nunmehr damit zu rechnen, dass die in der Haushaltsplanung unterstellte Belastung zumindest in der Höhe wohl nicht eintreten werde. Wie hoch die Belastung letztlich ausfiele, bleibe abzuwarten, zumal das Gesetz noch nicht verabschiedet worden sei.
Ratsherr Fischer bittet um einen schriftlichen Bericht zu diesem Thema.
Frau Grehling verweist auf die Vorlage zu den Stelleneinrichtungen im Personal- und Verwaltungsausschuss (Vorlage FB 11/0188/WP17 -http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16109).
Ratsfrau Plum hält den Verweis auf die ausführliche Vorlage ebenfalls für ausreichend. Zudem bedanke sie sich für die Arbeit der Finanzverwaltung. Angesichts der schwierigen Haushaltslage sei die Genehmigung des Haushalts bereits im März keine Selbstverständlichkeit. Die Beratungen zum Haushalt seien sehr konstruktiv gewesen. Dies werde mit der jetzt vorliegenden Genehmigung bestätigt.
Frau Grehling weist auf das am 21.02.2017 versendete Schreiben bezgl. der Abstimmung eines Termins zur Verbesserung der Beratungsunterlagen zum Haushalt hin. Ziel solle eine verbesserte Transparenz und eine Vereinfachung der Beratungen sein. Nach den eigenen Vorstellungen der Verwaltung sollten beispielsweise reine Verlagerungen leichter von „echten“ Veränderungen unterscheidbar sein.
Ratsfrau Plum begrüßt einen gemeinsamen Abstimmungstermin. Die Erhöhung der Transparenz sei insbesondere für die Beratung der Fachpolitiker erforderlich. Die im Rahmen der 2. Veränderungsnachweisung erstellte Übersicht sei bereits ein guter Fortschritt gewesen. Sie schlägt vor, dass an dem vorgesehenen Termin auch Fachpolitiker teilnehmen sollten.
Ratsherr Fischer hält eine Abstimmung ebenfalls für zielführend. Er regt jedoch an, die Teilnehmer auf einzelne Vertreter der jeweiligen Fraktion zu beschränken. Eventuelle Hinweise der Fachpolitik könnten über die Fraktion, gegebenenfalls auch schriftlich, in die Gesprächsrunde eingebracht werden.
Frau Grehling befürwortet einen beschränkten Teilnehmerkreis. Die Wünsche und Anregungen der Fachpolitik könnten über die jeweiligen Vertreter eingebracht werden. Sie schlägt vor, das Gespräch auf den Anschluss an die nächste Finanzausschusssitzung am 30. Mai zu terminieren. Eine entsprechende Einladung erfolge in den kommenden Tagen.
Ratsherr Helg fragt, wann die Haushalte vergleichbarer Städte genehmigt würden. Früher sei der Haushalt im April verabschiedet worden.
Frau Grehling verweist darauf, dass vergleichbare Städte teilweise aufgrund der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ihre Haushalt bereits früher aufstellen. Eine Verabschiedung vor dem Januar des betreffenden Jahres sei kaum möglich, da wesentliche Eckdaten vor allem im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft regelmäßig erst Anfang Januar vorlägen.
Die Dauer des Beratungsverfahren sei zudem von der Anzahl der Fachausschüsse abhängig, die von Kommune zu Kommune differiere. Die momentane Zeitplanung für den Haushaltsplan 2018 sehe wie auch im Vorjahr die Entwurfseinbringung Ende Oktober und die Verabschiedung Ende Januar vor.
Technische Details
ID: 79811
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79811
Grunddaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 14.03.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt