14. März 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

Beratung der Ziele und Kennzahlen des Finanzausschusses für den Haushaltsplan 2018

Dez II/0010/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Teuku fragt, möchte wissen, ob es sich bei den Kosten in Höhe von 160.000 Euro im Produkt 01.09.09 - NKF, EDV-ERP-System um Lizenzkosten handle.

Frau Grehling antwortet, dass das Produktvolumen in Höhe von rund 160.000 Euro insbesondere Personalkosten beinhalte.

Zudem weist Ratsherr Teuku darauf hin, dass im Produkt 04.09.01 – Theater und Musikdirektion eine nahezu gleichbleibende Haushaltsbelastung in Höhe von rund 21 Mio. Euro ausgewiesen werde. Vor allem hinsichtlich der voraussichtlichen Tarifsteigerungen fragt er, inwieweit dieses Ergebnis zu halten sei.

Frau Grehling erwidert, dass sie an der Zielerwartung, dass die bestehende Zuschusshöhe beibehalten werde, festhalte. So seien die zukünftigen Tarifsteigerungen zunächst innerhalb des Wirtschaftsplans des Theaters z.B. im Wege der Ertragssteigerung zu decken. Die Entscheidung hierüber werde Gegenstand der Haushaltsberatungen werden. Das Festhalten an der grundsätzliche Zielsetzung der Haushaltsneutralität sei auch nötig, um einen Konsolidierungsdruck aufrecht erhalten zu können. Eine Fortschreibung im Sinne einer Kostenentwicklung könne der Haushalt nicht verkraften, vor allem, da eine solche Vorgehensweise folgerichtig auch auf die Fachbereiche der Stadt ausgeweitet werden müsste.

Ratsfrau Plum findet, dass die Ziele und Kennzahlen gut aufbereitet seien. Die zuvor beschlossenen Veränderungen seien umgesetzt. Sie fragt, wie weit der Umsetzungsstand der Einführung von Zielen und Kennzahlen bei den Eigenbetrieben sei. Schließlich müssten auch die Eigenbetriebe ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten.

Frau Grehling antwortet, dass hinsichtlich der Umsetzung der Ziele und Kennzahlen in den Eigenbetrieben noch Nachholbedarf bestünde. Die Finanzverwaltung werde hier auf eine Beschleunigung drängen. Da die Ziele und Kennzahlen Bestandteil des jeweiligen Wirtschaftsplans werden, dieser wiederum dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen sei, würden auch die Ziele und Kennzahlen der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss vorgelegt.

Ratsfrau Plum bittet, dass die Ziele und Kennzahlen der Eigenbetriebe spätestens nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Frau Grehling erwidert, dass die Erarbeitung von Zielen und Kennzahlen, die auch mit dem Betriebsausschuss abgestimmt werden müssen, womöglich nicht bis dahin abgeschlossen werden könne. Sie weist darauf hin, dass die Erarbeitung der Ziele und Kennzahlen auch in der Kernverwaltung je nach Ausschusszugehörigkeit der Produkte noch nicht abgeschlossen sei. So hätten beispielsweise der Schulausschuss sowie der Kinder- und Jugendausschuss auch noch nicht über die vorgelegten Produktblätter beraten.

Ratsfrau Plum bittet die Finanzverwaltung dennoch darum, dass auf eine schnellstmögliche Vorlage der Ziele und Kennzahlen hingewirkt wird.

Herr Kind erläutert, dass eine Aufnahme der Ziele und Kennzahlen in die nächsten Wirtschaftspläne Ziel sei.

Ratsherr Fischer erläutert den bereits in der ersten Beratung vorgelegten Anpassungsvorschlag zu Produkt 01.20.01 – Beteiligungscontrolling. Demnach solle das Ziel „Vernetzung der Beteiligungen für Kooperationen bei Innovationen und neuen Geschäftsfeldern“ zusätzlich eingefügt werden. Intention sei, dass das Beteiligungsmanagement als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Beteiligungen agiert. Es gehe darum, eine „konzernweite“ Strategie für die Beteiligungen zu verfolgen.

Frau Grehling gibt zu Bedenken, dass ein solches Ziel nicht messbar sei. Sie könne sich nicht vorstellen, wie hier ein Erfolg oder Misserfolg festgestellt werden solle. Außerdem ließe sich aus ihrer Sicht keine konzernweite Strategie darstellen, da sich die jeweiligen Beteiligungen insbesondere in Größe und Zielsetzung deutlich unterschieden. Innerhalb des E.V.A.-Konzerns finde zudem bereits eine Koordination auf Konzernebene statt.

Selbstverständlich begleite das Beteiligungsmanagement die jeweiligen Geschäftsentscheidungen der Beteiligungen und vertrete dort auch die städtischen Interessen. Zudem sei vorgesehen, die vorgeschriebenen Beteiligungsberichte zu effektiven Steuerungsberichten mit entsprechenden Risikodarstellungen weiterzuentwickeln.

Ratsherr Fischer erwidert, dass die beschriebene Aufgabe dennoch wahrgenommen werden müsse, auch wenn sich keine Kennzahl zur Quantifizierung finden lasse.

Frau Grehling wiederholt, dass eine Vernetzung auf dieser Ebene in der gewünschten Form aufgrund der Unterschiedlichkeit der Beteiligungen nur bedingt sinnvoll sei. Dort, wo sich Geschäftsfelder ergänzen, werde diese Aufgabe wahrgenommen. Wichtiger sei es, das Berichtswesen über die Aktivitäten der Beteiligungen zu erweitern.

Herr Kind schlägt vor, dass die Aufgabe der Vernetzung nicht als Ziel, sondern als Leistungsbeschreibung in das Produktblatt aufgenommen werden könne.

Ratsherr Linden verweist auf die bereits erfolgte Diskussion, nach der dem Antrag zur Aufnahme des Ziels nicht entsprochen wurde. Die Aufnahme in die Beschreibung sei nicht sinnvoll, da die Leistung effektiv nicht erbracht werden könne.

Er betont, dass die jetzige Aufstellung der Ziele und Kennzahlen keinen Abschluss darstelle, sondern die Ziele und Kennzahlen Jahr für Jahr überarbeitet und angepasst werden müssten. Er regt an, dass bei diesen Überarbeitungen auch der Fokus auf interkommunale Benchmarks gelegt werden solle.

Für die kommenden Beratungen rege er zudem bei Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und –controlling die Aufnahme des Ziels „zeitnahe und steuerungsrelevante Jahresabschlusserstellung“ an.

Ratsherr Teuku fragt in diesem Zusammenhang, ob nicht das eingerichtete Interkommunale Vergleichssystem (IKVS) zur Prüfung von Benchmarks dienen könne.

Herr Kind bestätigt, dass hierfür das IKVS genutzt werden könne. Allerdings lasse es nach derzeitigem Bearbeitungsstand nur anonymisierte Vergleiche zu. Sofern ein namentlicher Vergleich erfolgen solle, müsse dies mit der jeweiligen Vergleichskommune abgestimmt werden.

Frau Grehling verweist zudem auf das den Jahres- und Gesamtabschlüssen beigefügte NKF-Kennzahlenset.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig und ohne Enthaltungen die Anpassungen der Produktblätter zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die angepassten Produktbeschreibungen in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Anpassungen der Produktblätter zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die angepassten Produktbeschreibungen in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Produktbeschreibungen inkl. der zugehörigen Ziele und Kennzahlen wurden entsprechend der Beschlussfassung aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.12.2016 überarbeitet und angepasst.

Angepasst wurden folgende Produktbeschreibungen:

Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und -controlling

Entsprechend dem Prüfauftrag wurde die Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ durch die Verhältniskennzahl „Eigenkapitalverzehr in %“ ersetzt.

Produkt 01.09.07 - Vollstreckung

Das Ziel „Ergebnisverbesserung durch Optimierung von Abläufen“ wurde gestrichen.

Produkt 01.09.09–NKF, EDV-ERP-System

Der Finanzausschuss beschloss in der Sitzung vom 13.12.2016, das Ziel „Vorbereitung des Konzernabschlusses“ durch „Sicherstellung des Konzernabschlusses“ zu ersetzen.

Hierzu ist anzumerken, dass die Verantwortung für die Sicherstellung des Konzernabschlusses aus fachlicher Sicht dem Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und –controlling zugeordnet ist. Im Produkt 01.09.09 – NKF, EDV-ERP-System ist vorrangig die EDV-technische Umsetzung des NKF verortet.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Produktziel in „EDV-Durchführung des Konzernabschlusses“ anzupassen.

Produkt 01.14.01–Gebäudemanagement

Hier wurde ein Rechtschreibfehler korrigiert.

Bezogen auf das Produktblatt zu Produkt 01.09.08 Steuer und sonstige Abgaben sollte geprüft werden, inwieweit eigenständige Steuerprüfungen möglich seien. Die Fachabteilung beantwortet diese Frage wie folgt:

„Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eröffnet den Kommunen ein Mitwirkungsrecht im Besteuerungsverfahren. Gemäß § 21 Abs. 3 FVG sind die Kommunen - zur Wahrung ihrer Rechte und steuerlichen Interessen - in besonderen Prüffällen im Bereich der Gewerbesteuer zur Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden berechtigt. Welche Betriebsprüfungen durchgeführt werden, kann ausschließlich die Finanzbehörde festlegen. Sie teilt der Kommune die beabsichtigten Betriebsprüfungen mit, die dann ihrerseits festlegen kann, an welchen Prüfungen ihr Betriebsprüfer teilnehmen wird. Die Kommune kann keine eigene Betriebsprüfung anordnen.“

Weitere Prüfaufträge oder Änderungsbeschlüsse liegen nicht vor.

Die überarbeiteten Produktblätter sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Vorlage Dez II/0008/WP17 aus der Sitzung vom 13.12.2016 verwiesen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-02-09 Dez II_0010_WP17 Beratung der Ziele u SAO.pdf

5.3.2025

1.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 14.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:10