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Integriertes Spielhallenkonzept – Prävention und Beratung bei Spielsucht im KonzentrationsbereichRatsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 201/17 vom 13.09.2016

FB 56/0033/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Jelich stellt die Arbeit der Suchthilfe Aachen in Bezug auf Prävention und Beratung bei Spielsuchtvor (Anlage 1).

Frau Höller-Radtke erläutert, dass das Thema „Suchtberatung“ im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen liegt.

Herr Deumens bedankt sich bei Frau Jelich für die ausführlichen Informationen in ihrem Vortrag.

Er erläutert, dass der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE im Rahmen des im Jahr 2016 beschlossenen Spielhallenkonzeptes eingebracht wurde. Herr Deumens verdeutlicht, dass eine noch stärkere räumliche Nähe der Beratungsstelle zu den Spielhallen und eine ortsnähere Beratung der Betroffenen sehr sinnvollsind. 2 Teilzeitkräfte zur Beratung der betroffenen Menschen hält Herr Deumens für nicht ausreichend. Positiv findet er die Überlegungen der aufsuchenden Präventionsarbeit, insbesondere die Idee, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielhallen zu schulen.

Ein Runder Tisch mit allen Akteuren ist auch sehr sachdienlich. Dieser muss allerdings durch die Städteregion Aachen initiiert werden. Herr Deumens ist beeindruckt von den Leistungen, welche die

Suchthilfe erbringt.

Herr Hansen bedankt sich bei Frau Jelich für den ausführlichen Vortrag. Er möchte wissen, ob die Betroffenen aus freien Stücken die Suchthilfe aufsuchen oder ob dies auf Drängen der Angehörigen geschieht. Des Weiteren fragt er, wie das Spielhallenpersonal geschult werden soll und ob es realistisch ist, wie das meist auf 400€ - Basis arbeitende Personal bei der Suchtprävention helfen soll.

Frau Jelich erläutert, dass die Betroffenen sowohl freiwillig, als auch auf Drängen der Angehörigen zur Beratung kommen. In vielen Fällen ist der berufliche und familiäre Druck Auslöser für das Aufsuchen der Suchtberatung. Die Angehörigenberatung hat daher auch einen hohen Stellenwert. Diese ist leider kein Dauerkonzept. Durch Spendengelder können die Angehörigenberatungen 2- bis 3-mal im Jahr angeboten werden.

Des Weiteren führt Frau Jelich aus, dass eine Schulung des Personals für die Spielhallenbetreiber im Grunde geschäftsschädigend ist. Die Spielhallenbetreiber sind trotzdem verpflichtet, eine 2 stündige Grundschulung mit dem Personal durchzuführen. Dieser Schulungsumfang ist ausbaufähig. In den Niederlanden wird zum Beispiel das Personal an 3 Tagen geschult. Dort funktioniert das System sehr gut.

Ferner berichtet Frau Jelich, dass sich Spielsüchtige in Kasinos sperren lassen können. Dies ist in Spielhallen nicht möglich, da dort keine Einlasskontrollen stattfinden.

Herr Müller bedankt sich bei Frau Jelich für den Vortrag und bittet, dass der Powerpoint-Vortrag der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Er fragt, ob sich Betroffene, insbesondere Migranten, bei der Suchthilfe melden, die Probleme mit Geldeintreibern haben.

Frau Jelich berichtet, dass dieses Thema zu vernachlässigen ist. Sicher haben sich auch schon Betroffene bei der Suchthilfe gemeldet, die in diesem Bereich Probleme hatten. Häufiger kommt es vor, dass die Betroffenen späte Termine haben wollen, um nicht gesehen zu werden. Darauf wird soweit wie möglich eingegangen, um die Menschen zu schützen.

Herr Brantin bedankt sich für den Vortrag und das Engagement der Suchthilfe. Er fragt, wie häufig die im Vortrag genannten 130 Betroffenen Kontakt zur Suchthilfe aufnehmen. Zu den Ausführungen, dass 95 % der Betroffenen Männer sind, möchte Herr Brantin wissen, ob die Spielsucht ein männliches Problem ist oder ob sich Frauen nicht trauen die Beratung aufzusuchen.

Frau Jelich erläutert, dass viele der 130 Betroffenen längerfristig Kontakt mit der Beratungsstelle haben.

Eine ambulante Therapie dauert in der Regel 9 bis 15 Monate. Eine stationäre Behandlung dauert ca. 4 Monate. Des weiteren berichtet Frau Jelich, dass es sich bei den 95 % der spielsüchtigen Männer um

eine konkrete Zahl handelt. Es gibt auch spielsüchtige Frauen. Dies sind überwiegend ältere Damen, die die Beratungsstelle nicht aufsuchen und meist nicht erreicht werden können.

Frau Seufert bedankt sich für den Vortrag. Sie fragt, ob die Verwaltung zum Thema Spielsucht Kontakt zur StädteRegion aufnehmen kann.

Frau Höller-Radtke entgegnet, dass jede Fraktion VertreterInnen in der StädteRegion hat. Über diese VertreterInnen kann das Thema in die StädteRegion getragen werden.

Herr Deumens fragt, ob seitens der StädteRegion überwacht wird, dass die Spielehallenbetreiber eine

Grundschulung des Personals durchführen.

Frau Jelich erläutert, dass die Überwachung nur mit einem großen Personalaufwand bewerkstelligt werden kann. Die Kontrolle macht Sinn, ist aber aufgrund des Personalmangels beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung in der Praxis nicht möglich.

Frau Höller-Radtke schlägt vor, dass die Niederschrift an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung weitergeleitet wird.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Aachener Innenstadt befinden sich derzeit an 19 Standorten 28 gewerberechtlich

konzessionierte Spielhallen. Zusätzlich existiert das Spielkasino als staatlich konzessionierte

Spielbank, das keine Spielhalle darstellt. Mit einer Ausnahme (Eilendorf) sind die Spielhallen

insgesamt in der Aachener Innenstadt angesiedelt.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) hat ein Entwicklungskonzept

erarbeitet, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der

Vergnügungsstätten Spielhallen in den besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten

unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar

in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße.

Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen Bestandsschutz

genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird in den einzelnen Bebauungsplänen

genau geprüft werden.

Das Spielhallenkonzept wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am

14.09.2016 beschlossen.

Ansprechpartner bei Fragen rund um die Suchtvorbeugung, Beratung, Behandlung und Versorgung

von Suchtkranken in der Stadt Aachen ist die Suchthilfe Aachen, die inTrägerschaft des

Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes steht.

Sie ist eine von 22 landesgeförderten Beratungsstellen Glücksspielsucht, die eng vernetzt mit der

Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW zusammenarbeitet. Die Beratungsstelle

Glücksspielsucht ist integriert in einen der Standorte der Suchthilfe Aachen.

Frau Jelich von der Suchthilfe Aachen wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand von Beratungs- und Präventionsangeboten berichten.

Die Zuständigkeit für die Suchthilfeplanung in der Stadt Aachen liegt bei der StädteRegion Aachen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-02-13 FB 56_0033_WP17 Integriertes Spielha SAO.pdf

25.11.2024

182.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 02.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:05

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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