Therapeutische Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen
FB 11/0206/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Schwier verdeutlicht erneut, dass das bis Juni 2016 bestehende System in der therapeutischen Versorgung aus Sicht der Fachverwaltung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen für die Beteiligten das Beste war. Da sich jedoch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) aus der Finanzierung der therapeutischen Stellen in Kindertageseinrichtungen zurückgezogen hat, wurde die Stadt Aachen nach dem Ratsbeschluss im Juni 2016 vor die Herausforderung gestellt, die Rezeptabrechnung für die von den festangestellten Therapeuten in der KiTa erbrachten Therapieleistungen zu organisieren. Zunächst konnte zum 01.08.2016 mit den Krankenkassen ein Vertrag abgeschlossen werden und die bisher integrativen KiTas wurden als Ort der Erbringung therapeutischer Leistungen anerkannt. Die durchgeführten Therapien werden seitdem auf Grundlage der vorgelegten Verordnungen mit den Kassen über ein externes Abrechnungssystem abgerechnet. Im Rahmen der nunmehr durchgeführten und vom Personal- und Verwaltungsausschuss zeitnah erbetenen Evaluation hinsichtlich der Kostendeckung der Rezeptabrechnung wurde jedoch festgestellt, dass eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht erreicht werden konnte. Frau Schwier betont, dass die Vorlage keine pädagogisch begründete Einzelvorlage des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule sei, sondern eine in der Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal und Organisation und dem Fachbereich Finanzsteuerung erstellte Vorlage. Auch der Verwaltungsvorstand habe dieser Vorlage zugestimmt.
Herr Deloie dankt zunächst Frau Schwier für die einführende Erläuterung, betont allerdings, dass sich die Große Koalition der Verwaltungsvorlage nicht anschließen wird, sondern schlägt einen eigenen, geänderten Beschlussvorschlag vor. Da die Thematik bereits vor etwa einem Jahr in einer gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Schulausschuss behandelt wurde, ist er überrascht, dass die Diskussion auch im Rahmen der heutigen Sitzung geführt wird.
Er kritisiert die Verwaltungsvorlage, da diese seines Erachtens die Fachlichkeit der therapeutischen Fachkräfte nicht ausreichend aufgreift, sondern sich größtenteils mit dem Kostenfaktor auseinander setzt. Seiner Meinung nach ist der alltagsintegrierte Ansatz, der in den multiprofessionellen Teams praktiziert wird, der zielführendste Ansatz und sollte daher fortgeführt werden. Inklusion kann aus seiner Sicht auch mit steigenden Kosten einhergehen. Er beauftragt daher die Verwaltung, für die nächsten Haushaltsberatungen ein Konzept zu erarbeiten, mit dem die bisherige Praxis beibehalten werden kann.
Frau Griepentrog spricht sich für eine gemeinschaftliche Ablehnung der Verwaltungsvorlage aus. Bereits vor einem Jahr wurden die Überlegungen der Fachverwaltung im Personal- und Verwaltungsausschuss abgelehnt und die Verwaltung zu einer Evaluation der Kosten aufgefordert. In der heutigen Verwaltungsvorlage sind die Kosten aufgeführt, daher ist es aus ihrer Sicht nicht zielführend, die Verwaltung nun erneut mit der Entwicklung von Konzepten und einer Kostenaufstellung zu beauftragen. Die Kosten des aktuellen Konzeptes seien bekannt und auch in der Vorlage benannt. Um den Prozess nicht weiter zu verzögern, soll heute eine klare Position seitens des Kinder- und Jugendausschusses bezogen werden. Abschließend bittet sie Frau Fischer um eine kurze Erläuterung hinsichtlich des pädagogischen Erfolges des bisherigen Konzeptes.
Frau Fischer teilt mit, dass aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung der Einsatz der multiprofessionellen Teams als fachlich und inhaltlich sinnvoll zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang dankt sie den Teams bei den freien Trägern und der Stadt für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit und betont, dass dies keine Selbstverständlichkeit sei. Die persönliche Bildung der Kinder konnte gefördert und die Kinder selbst durch die gezielte Förderung häufig auch ins Regelschulsystem integriert werden. Jedoch ist aktuell nicht absehbar, welche Einnahmen anstelle der bisherigen Förderung durch den LVR in Zukunft generiert werden können, um die hohen Kosten zu decken.
Auch Herr Koch plädiert dafür, dass unbedingt am bisherigen System der therapeutischen Versorgung festgehalten werden sollte, da für die betroffenen Kinder die besten Chancen ermöglicht werden müssen. Hier darf man sich nicht nur an den Kosten aufhalten.
Herr Tillmanns dankt den therapeutischen Fachkräften für die hervorragende Arbeit. Er kritisiert den Ausstieg des LVR aus der Finanzierung. Es muss viel mehr an die Kinder, welche die therapeutischen Maßnahmen dringend benötigen, gedacht werden, als an die nun zu deckenden Kosten. Das System darf in den Kindertagesstätten nicht zerschlagen werden. Er ist der Meinung, dass in diesem Bereich eine Grundsatzentscheidung fällig ist, die aber heute nicht in Kürze getroffen werden kann. Daher muss der Auftrag an die Verwaltung lauten, ein haushaltsneutrales Finanzierungskonzept zu entwerfen, um die vorhandenen Finanzmittel bestmöglich für die Zukunft der Kinder verwenden zu können.
Herr Rothkopf stellt die Position der AG § 78 zu diesem Thema dar:
Die AG 78 verfolgt hier eine ambivalente Haltung; es gab bisher ein gut funktionierendes Konzept, allerdings haben sich die städtischen Einrichtungen und die Einrichtungen der freien Träger nach dem Beschluss des LVR in unterschiedliche Richtungen entwickelt. Die freien Träger haben die Vorgaben des LVR aktiv angenommen und sich so aufgestellt, dass auch nach dem neuen System weiterhin ein therapeutisches Angebot in den Einrichtungen gewährleistet ist. Somit könne ein Teil der therapeutischen Fachkräfte dort auch weiter beschäftigt werden. Wünschenswert ist allerdings die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes, in welches die Einrichtungen der freien Träger mit eingebunden werden. Da jedoch einzelne Anträge der freien Träger auf Kostenübernahme für Therapeuten im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2016 abgelehnt wurden, ist seines Erachtens eine Ungleichbehandlung zwischen den städtischen Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger geschaffen worden.
Herr Bredohl sieht mit der Verwaltungsvorlage einen Rückschritt in der Qualität der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Im vergangenen Jahr wurde die Auffassung vertreten, dass man künftig – auch nach dem Beschluss des LVR – so nah wie möglich am altbewährten Konzept festhalten wolle. Die Fraktion DIE LINKE habe in der Landschaftsversammlung des LVR als einzige Fraktion auch gegen den Ausstiegsbeschluss gestimmt. Es handelt sich nun um eine Grundsatzentscheidung. Die freien Träger sollen zudem nicht benachteiligt sondern in ein gesamstädtisches Konzept eingebunden werden.
Frau Griepentrog betont, dass sich die Verwaltung nicht der durch den Beschluss des LVR vorgegebenen Richtung anschließen muss. Aus ihrer Sicht darf es keine zwei Systeme innerhalb der Stadt geben und sie befürwortet ebenfalls den Einbezug der freien Träger in ein neues Konzept. Die Große Koalition fordere eine Prüfung der Kosten, die aber schon vorlägen. Daher schlägt sie für die Fraktion DIE GRÜNE einen eigenen, geänderten Beschlussvorschlag vor.
Herr Tillmanns weist darauf hin, dass der Kinder- und Jugendausschuss nicht über die Verwaltungsvorlage entscheidet, sondern der Rat der Stadt Aachen. Er ergänzt, dass in der Vorlage ebenfalls das Abrechnungssystem nicht näher beschrieben wird. Er plädiert für eine Beibehaltung des bisherigen Stellenkontingents, hebt aber hervor, dass verantwortlich mit den Haushaltsgeldern umgegangen werden muss, da es sich hierbei um Steuergelder handelt.
Herr Paul dankt ebenfalls den therapeutischen Fachkräften und bestärkt, dass in der heutigen Sitzung eine Grundsatzentscheidung getroffen werden muss. Daher soll der Kinder- und Jugendausschuss dem geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion DIE GRÜNE folgen.
Frau Griepentrog befasst sich mit dem geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition und hebt zunächst erneut hervor, dass die Entscheidung des Ausschusses wiederum verschoben wird, wenn eine erneute Kostenkalkulation von der Verwaltung gefordert wird. Sie ist weiterhin unter Bezugnahme auf Punkt 3 des Beschlussvorschlages der Ansicht, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben sollen und keine Notwendigkeit zum Abschluss von neuen Verträgen besteht.
Hinsichtlich Punkt 4 geht sie davon aus, dass die Stadt Aachen bereits sämtliche Hilfs- und Unterstützungsangebote des LVR ausgeschöpft hat. Lediglich Punkt 5 kann den Beschlussvorschlag der GRÜNEN ergänzen.
Frau Frels schließt sich dem vorangegangenen Tenor an, kritisiert allerdings, dass der Ausstieg des LVR aus der Finanzierung bereits seit 2013 bekannt gewesen sei und bis heute noch kein überzeugendes Konzept vorgelegt wurde.
Herr Paul regt abschließend dazu an, dem geänderten Beschlussvorschlag der GRÜNEN, ergänzt um den Punkt 5 des Beschlussvorschlages der Großen Koalition, zu folgen.
Es wird zunächst über den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion DIE GRÜNE, ergänzt um den Punkt 5 des Beschlussvorschlages der Großen Koalition, abgestimmt.
Dieser wird mit 5 Zustimmungen und 10 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt.
Es wird daher über den geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition abgestimmt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu empfehlen, hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
- Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertages-einrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder. In sieben dieser Einrichtungen werden insgesamt 20 (ehemals integrative) Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und KinderpflegerInnen) werden dort je ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 19,50 Wochenstunden eingesetzt. Die Personalkosten der therapeutischen Kräfte wurden bis zum 31. Juli 2016 vollumfänglich vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Mit Beginn des KiTa-Jahres 2016/2017 wurde dieses Verfahren jedoch umgestellt. Durch den Landschaftsverband wird nur noch auf Antrag die sogenannte „FinK-Pauschale“ (5.000€/ Kind/ Jahr) für die Kinder gewährt, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde. Über diese Pauschale kann zumindest der pädagogische Anteil der therapeutischen Arbeit finanziert werden. Eine Finanzierung der reinen therapeutischen Leistungen ist somit nur noch über eine Abrechnung entsprechender Verordnungen mit den Krankenkassen möglich.
In diesem Kontext hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beschlossen, den Personalbestand der therapeutischen Kräfte in den bisherigen integrativen städtischen KiTas zunächst über den 01. August 2016 hinaus beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten, um eine (vollständige) Deckung der Kosten zu erreichen. Ein entsprechender Vertrag (Standardvertrag über die Heilmittelabgabe in Kindergärten/Kindertagesstätten für Kinder in der inklusiven Förderung in Nordrhein) mit den Krankenkassen konnte zum 01. August 2016 abgeschlossen werden, so dass seitdem die durchgeführten Therapien auf Grundlage der vorgelegten Verordnungen mit den Kassen abgerechnet werden konnten. Die Abrechnung erfolgt dabei aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch ein externes Abrechnungszentrum.
Nach nunmehr 6-monatiger Erfahrung mit dem neuen Finanzierungsmodell (FinK-Pauschale und Kassenabrechnung) muss jedoch festgestellt werden, dass eine vollständige Finanzierung der Personalkosten für das therapeutische Personal, wie es der politische Auftrag vorsah, nicht annährend erreicht werden kann. Durch eine Abfrage in den sieben betroffenen, ehemals integrativen Einrichtungen[1] wird dabei deutlich, dass es bisher nicht möglich war, für alle Kinder mit festgestelltem Förderbedarf durchgängig die für eine Refinanzierung erforderliche Anzahl an Rezepten für jeweils zwei Therapieeinheiten pro Woche im Bereich der Logopädie und der Physiotherapie zu erhalten. Seitens der KiTas wurden dabei folgende Gründe benannt:
•fehlende Akzeptanz des Therapiebedarfes und des damit verbundenen Aufwands bei Eltern und Ärzten
•Ärzte verordnen nicht durchgängig, oft keine Folgerezepte
•„Budgetierung“ der Arztpraxen[2]
•verordneter Therapiebedarf kann mit den aktuell vorhandenen Professionen/ Qualifikationen nicht vollumfänglich bedient werden (z.B. Ergotherapie)
•Kinder mit Diagnosen im sozial-emotionalen Bereich erhalten oft keine Rezepte für notwendige Therapien
•Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (sie nehmen in Einzelfällen anderweitige Unterstützung in Anspruch)
•keine Möglichkeit der Behandlung von „Regelkindern“ mit Rezept (Heilmittelrichtlinien sehen dies nicht vor)
Insgesamt stellt sich die Aufwands- und Ertragssituation im Zeitraum August 2016 bis Januar 2017 somit wie folgt dar:
Aufwendungen | Erträge/ Einnahmen | |||||
Personalkosten | FinK-Pauschale | |||||
angefallene Personalkosten[3] | 525.500 € | zugeflossene FinK-Pauschalen für die 20 Bestandsgruppen4 | 243.751 € | |||
Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kassenabrechnung | Abrechnung mit den Krankenkassen | |||||
| 260 € | Gesamtertrag aus der Kassenabrechnung4 davon | 92.965 € | |||
(0,5 VZÄ)[4] | 0 € |
| 73.801 €[5] 19.164 €6 | |||
(insg. 7 EDV-Arbeitsplätze) | ||||||
| 19.124 € | |||||
| 5.821 € | |||||
| 633 € | |||||
Summe | 551.338 € | Summe | 336.716 € | |||
Gesamtergebnis/ Finanzierungsdelta Zeitraum 08/2016 bis 01/2017 | -214.622 € | |||||
Mit einer Steigerung der Erträge ist nicht zu rechnen. Nach bisherigen Informationen ist zu erwarten, dass, sofern ein Kind drei oder vier Rezepte erhalten hat, die Ärzte häufig eine Therapiepause einlegen, sofern es sich nicht um ein Langzeitrezept handelt. Insoweit ist mittel- bis langfristig eher mit einem Absinken der Einnahmen zu rechnen.
Bei einer Fortführung der Abrechnung werden darüber hinaus weitere Kosten anfallen:
- Fortbildungskosten für Therapeuten zum Erhalt der Kassenabrechnung
Unter Berücksichtigung der gängigen Preise für entsprechend anerkannte Fortbildungsveranstaltungen und der Anzahl der aktuell im therapeutischen Bereich eingesetzten MitarbeiterInnen müsste hier von einem Aufwand in Höhe von ca. 12.000 € p.a. ausgegangen werden.
- Personalkosten für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Kassenabrechnung (37.150 €)
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Evaluationszeitraum und den v.g. Indikatoren beläuft sich das errechnete Finanzierungsdelta bei Erhalt der bisherigen Personalausstattung und gleichzeitiger Abrechnung mit den Krankenkassen derzeit nahezu auf 500.000 €/ Jahr:
Aufwendungen | Erträge/ Einnahmen | |||
Personalkosten | FinK-Pauschale | |||
1 VZÄ TherapeutIn/ Gruppe bei 20 Bestandsgruppen[7] | 1.071.000 € | FinK-Pauschalen für die 20 Bestandsgruppen8 | 490.000 € | |
Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kassenabrechnung | Abrechnung mit den Krankenkassen | |||
| 12.145 € | Erträge | 158.000 €[8] | |
| 37.150 € | |||
| 11.642 € | |||
| 1.000 € | |||
Summe | 1.132.937 € | Summe | 648.000 € | |
Gesamtergebnis/ Finanzierungsdelta (erforderliche städtische Mittel/ Jahr) | -484.937 € | |||
Unter Berücksichtigung der obigen Darstellung beläuft sich der Betrag, der nicht über eine Abrechnung mit den Krankenkassen refinanziert werden kann, daher pro Jahr auf fast 500.000 €, Tendenz steigend.
Da auch andere Kommunen von der Umstellung des Finanzierungssystems betroffen sind, wurde Anfang Januar 2017 ein interkommunaler Erfahrungsaustausch mit 18 Städten in NRW durchgeführt. Zwischenzeitlich haben sich insgesamt 10 Städte an der Umfrage beteiligt, wobei das System der Kassenabrechnung nur bei wenigen Städten vorhanden ist.
Die Stadt Aachen hat die Abrechnung von Beginn an sehr systematisch aufgestellt, so dass durch ein zeitnahes und umfassendes Controlling bei Bedarf frühzeitig steuernd eingegriffen werdenkonnte. Im direkten Vergleich mit den Kommunen, die ebenfalls auf eine Kassenabrechnung umgestellt haben, zeigt sich, dass die Stadt Aachen mit die höchste Refinanzierungsquote erzielen konnte. Bei keiner der befragten Kommunen konnte eine auch nur annähernde, geschweige denn vollständige Deckung der anfallenden Kosten erreicht werden.
Fazit:
Der politische Auftrag, durch eine Abrechnung mit den Krankenkassen eine Refinanzierung der Personalkosten zu erreichen, konnte nicht realisiert werden. Vielmehr wird langfristig selbst das durch vorsichtige Einplanung der entsprechenden Ansätze im Haushalt einkalkulierte Finanzierungsdelta noch überschritten. Daher erscheint eine Fortführung der therapeutischen Versorgung im bisherigen System nicht haltbar, da ein Großteil der entstehenden Kosten für die betroffenen, ehemals integrativen städtischen Kindertageseinrichtungen aus städtischen Mitteln gedeckt werden müsste. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass auch einige der freien Träger im Rahmen der Gleichbehandlung bereits Anträge auf Übernahme der ihnen entstehenden Kosten gestellt haben. Entsprechende Mehraufwendungen wären daher ggfs. ebenfalls im Haushalt einzuplanen und würden zu einer weiteren Verschlechterung führen.
Neben den rein monetären Auswirkungen zeigt sich aber auch, dass sich die bisher in den KiTas etablierte alltagsintegrierte Förderung mit den Regularien und Vorgaben der Kassenabrechnung nicht vereinbaren lässt.
Aufgrund dessen soll ab Beginn des neuen KiTa-Jahres von einer weiteren Abrechnung mit den Krankenkassen abgesehen werden. Einhergehend hiermit ist auch eine Reduzierung dermomentan vorhandenen Personalstärke im Bereich der Therapeuten/-innen unumgänglich. Im Zuge dessen sollen zunächst die derzeit bis zum 31. Juli 2017 befristeten Beschäftigungsverhältnisse auslaufen und die befristeten Stundenaufstockungen der unbefristet Beschäftigten nicht weiter verlängert werden. Hierdurch kann eine Reduzierung des Beschäftigungsumfangs von aktuell 20 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zum neuen KiTa-Jahr auf 14 VZÄ realisiert werden.
Da sich aktuell noch mehrere unbefristet beschäftigte TherapeutInnen in Beurlaubung befinden (Elternzeit oder Sonderurlaub, insgesamt 4 VZÄ), kann sich der Beschäftigungsumfang bei Rückkehr der v.g. MitarbeiterInnen noch einmal erhöhen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit sind daher zunächst Planstellen im Umfang von insgesamt 18 VZÄ im Bereich der Therapeuten vorzuhalten. Zukünftig eintretende Vakanzen sollen jedoch nicht mehr nachbesetzt werden, so dass die verbleibenden Planstellen mit entsprechenden kw-Vermerken versehen werden.
Bei entsprechender Umsetzung könnte unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsansätze und trotz der wegfallenden Erträge aus der Kassenabrechnung, durch die Reduzierung der Personalkosten bereits in 2017 eine reale Einsparung i.H.v. ca. 100.000 € erzielt werden.
Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung ist die Verwaltung bemüht, zum KiTa-Jahr 2017/2018 ein Konzept/Übergangsszenario hinsichtlich des weiteren Einsatzes der therapeutischen Kräfte zu erstellen. Gleichzeitig wird geprüft, welche anderweitigen Möglichkeiten bestehen, auch langfristig eine adäquate therapeutische Förderung/ Behandlung der Kinder mit (drohender) Behinderung gewährleisten zu können. Wenn der bisherige Fokus auf einen Erhalt des alltagsintegrierten Ansatzes nebst Abrechnung mit dem Krankenkassen aufgegeben würde, können sich neue Handlungsmöglichkeiten mit Blick auf Akteure, Refinanzierung und Einsatz der TherapeutInnen ergeben, die nun in ihren Implikationen zeitnah zu untersuchen sind.
Über die Ergebnisse der Prüfung wird in den Ausschüssen berichtet.
[1]Am Pappelweiher, Bayersbusch, Jackstraße, Elsassstraße, Kronenberg, Reutershagweg, Wiesental
[2]Grundsätzlich belasten die Verordnungen nicht die originäre Budgetierung der einzelnen Praxis. Allerdings erfolgt bei Überschreitung gewisser Grenzwerte ggfs. eine sogenannte „Wirtschaftlichkeitsprüfung“.
[3] Betrag bezieht sich auf den Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Januar 2017
[4] Die vorgesehene halbe Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung konnte bislang noch nicht besetzt werden, so dass hier keine IST-Personalkosten ausgewiesen werden können. Unter Berücksichtigung der KGSt-Werte müsste im Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Januar 2017 mit einem Betrag i.H.v. 37.150 € kalkuliert werden (Jahreswert A 10 LBesO A für 1,0 VZÄ= 74.300 €/ Jahr).
[5] Die Differenz bei den Erträgen ist u.a. auf eine andere Verordnungspraxis zurückzuführen. So können LogopädInnen i.d.R. bei neuen Patienten die sogenannte „Erstuntersuchung/Befunderhebung“ geltend machen/abrechnen. Eine entsprechende Regelung für den Physiotherapiebereich existiert allerdings nicht. Gleichzeitig können nicht alle Therapieformen im Physiobereich durchgeführt werden, da die Beschäftigten nicht über die notwendige, jedoch sehr kosten- und zeitintensive Zusatzqualifikation verfügen.
[6] laufende Kosten für die Bereitstellung der notwendigen IT-Ausstattung für den Zeitraum 08/2016 bis 01/2017 (pro Monat/ Einrichtung 138,60 €)
[7] Jahresbetrag, hochgerechnet auf Grundlage der Daten 08/2016- 01/2017
[8] Der prognostizierte Betrag aus der Kassenabrechnung berücksichtigt, dass nicht mit einer durchgängigen Vorlage entsprechender Verordnungen bei jedem Kind zu rechnen ist. Gleichzeitig muss einkalkuliert werden, dass der jetzige Evaluationszeitraum keine Ferienzeiten umfasste und die zu Beginn geltend gemachte „Erstuntersuchung/Befunderhebung“ bei Bestandskindern nicht nochmals abgerechnet werden kann.
[9] Personalkosten auf Basis des KGSt-Wertes für 0,5 VZÄ A 10 LBesO A
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
a)Zuweisung vom Land | 500.000 € | 500.000 €[1] | 1.500.000 € | 1.500.000 € | 0 € | 0 € | |
b)Erträge aus Kassenabrechnung | 159.000 € | siehe* | 477.000 € | siehe* | 0 € | 0 € | |
Erträge gesamt | 659.000 € | siehe* | 1.977.000 € | siehe* | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung der Erträge | siehe* | siehe* | 0 € | 0 € | |||
a)Personalaufwand TherapeutInnen | 1.071.000 € | siehe* | 3.213.000 € | siehe* | 0 € | 0 € | |
a)zusätzlicher Personalaufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung | 28.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
d)Aufw. f. Abrechnungszentrum Kassenabrechnung | 1.500 € | siehe* | 4.500 € | siehe* | 0 € | 0 € | |
Aufwand gesamt | 1.100.500 € | siehe* | 3.217.500 € | siehe* | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung des Aufwands | siehe* | siehe* | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterunggesamt | siehe* | siehe* | |||||
a) 4-060101-926-9, SK 41410000
b) 4-060101-926-9, SK 41440000
c) 1-060101-900-5, SK 50120000
d) 4-060101-926-9, SK 54290000
*Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beschlossen, den Personalbestand der therapeutischen Kräfte in den bisherigen integrativen städtischen Kitas über den 01.08.2016 hinaus zunächst beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Kosten zu erreichen.
Die Haushaltsansätze für die Erträge aus der Kassenabrechnung wurden auf Grundlage der damaligen Einschätzungen zunächst wie oben dargestellt angesetzt. Trotz dieser vorsichtigen Planung zeigt die zwischenzeitlich erfolgte Evaluation aber, dass langfristig selbst der in den Haushalt eingeplante Refinanzierungsanteil durch die Kassenerträge nicht erreicht werden kann. Vielmehr würde mit einer Fortschreibung der Ansätze unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten eine Verschlechterung des Haushalts einhergehen. Dies ist neben einer zu erwartenden weiteren Reduzierung der Erträge auf die derzeit noch nicht haushalterisch abgebildeten Aufwendungen (u.a. für erforderliche Fortbildungskosten und zusätzlich zur Verfügung zu stellende Personalressourcen) zurückzuführen. Nähere Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen können den folgenden Erläuterungen der Vorlage entnommen werden.
[1]Anteil des Ansatzes für die 20 Bestandsgruppen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 79940
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79940
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-02-28 FB 11_0206_WP17 Therapeutische Verso SAO.pdf
16.11.2024
162.7 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 14.03.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:10
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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