22. September 2005 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 3Öffentlich

Neuere Entwicklungen bei der Versorgung von Menschen mit Demenz

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dr. Köster berichtete über die neuen Entwicklungen bei der Versorgung von Menschen mit Demenz. Sein Bericht ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Herr Schäfer (CDU-Fraktion) dankte Herrn Dr. Köster für die interessanten Ausführungen. Er wiederholte, dass ca. 50 % der an Demenz leidenden Menschen in den Familien versorgt würden. Diese unbestritten ideale Form der Unterbringung setze jedoch häufig auch bestimmte bauliche Veränderungen der Wohnungen voraus. Er regte daher an, einen Appell an den Gesetzgeber zu formulieren, Vorschriften zu entwickeln, die das Vorhandensein ausreichender behindertengerechter und barrierefreier Wohnungen für die häusliche Unterbringung der betroffenen Menschen in der Zukunft sicherstellen. Er begrüßte die von Herrn Dr. Köster vorgestellten neuen Ansätze in der institutionellen Versorgung von Menschen mit Demenz. Ein großes Problem bestehe jedoch in der Finanzierung der geplanten Plätze. Angesichts der zu gering bemessenen Leistungen der Pflegeversicherung seien die Kosten nur in den wenigsten Fällen von den Betroffenen selbst zu decken. Hier müssten tragbare Lösungen entwickelt werden.

Auch nach Ansicht von Herrn Künzer handelt es sich bei den von Herrn Dr. Köster vorgestellten Projekten zur institutionellen Versorgung von Menschen mit Demenz um ein Angebot, das sicherlich vielen Menschen entgegenkomme. Vorrangiges Ziel müsse jedoch sein, den betroffenen Menschen möglichst lange ihre natürliche Umgebung zu erhalten. Dies stelle eine große Herausforderung für die Angehörigen, die Nachbarschaften sowie die Wohlfahrtsverbände dar; auch für die an ehrenamtlicher Beschäftigung interessierten Menschen ergebe sich hier ein großes Handlungsfeld. Aufgabe der Stadt sei es, solche Angebote zu ermöglichen und ihre Planung aufzunehmen.

Frau Scheidt dankte Herrn Dr. Köster ebenfalls für seine Ausführungen und unterstützte den Ansatz von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion), wonach insbesondere eine Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes herbeigeführt werden müsse. Bis heute gebe es keine speziellen Pflegesätze für Demenzkranke. Diese müssten zumindest in die Pflegestufe I eingestuft werden. Ihrer Auffassung nach sei insbesondere in diesem Zusammenhang an den Gesetzgeber zu appellieren. Sie bat die Verwaltung, den Sozial- und Gesundheitsausschuss weiterhin über Planungen zu informieren und um Vorstellung der Projekte zu gegebener Zeit.

Auf Nachfrage von Frau Scheidt erläuterte Herr Dr. Köster, dass die Bewohner selbst über die Höhe und Verwendung ihrer Hotelkosten entscheiden. Sollten sie hierzu nicht in der Lage sein, obliege die Entscheidung den Angehörigen bzw. dem Betreuer, sodass in jedem Fall sichergestellt sei, dass die Interessen eines jeden in der Hausgemeinschaft vertreten seien. Sollte ein weiteres Verbleiben in der Hausgemeinschaft nicht mehr möglich sein, komme ggf. eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim in Betracht. Auch diese Entscheidung werde durch die Angehörigen bzw. den Betreuer getroffen. Er betonte, dass das Konzept der Haushaltsgemeinschaft mit einem Ansprechpartner für lediglich 8 Personen nur dann funktioniere, wenn nicht rund um die Uhr eine hochqualifizierte Pflegekraft, sondern vielmehr eine kostengünstigere Haushaltskraft - gegebenenfalls mit Zusatzqualifikation - anwesend sei und sich zudem Angehörige bzw. Nachbarn engagieren. Bezüglich der Anregung von Frau Scheidt, ggf. Erfahrungen aus anderen Städten zu nutzen, berichtete Herr Dr. Köster, dass dies selbstverständlich erfolge und auch in der Vergangenheit bereits erfolgt sei. Es sei jedoch festzustellen, dass jede Kommune und jede Einrichtung eigene Muster verfolge. Insbesondere aus Kostengründen seien gewisse Ansätze in Aachen nicht zu verwirklichen. Zu den Ausführungen von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) und Herrn Künzer wies er darauf hin, dass sich im rein ambulanten Bereich derzeit viel bewege. Es bestünden niederschwellige Angebote, insbesondere von ehrenamtlich Tätigen, um für Entlastung der Familien zu sorgen. Er verwies insoweit auf seinen Bericht in der 1. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 25.11.2004 und sicherte zu, über diese Angebote weiter zu informieren.

Auf Nachfrage von Herrn Müller berichtete Herr Dr. Köster, dass es Versuche des Zusammenlebens zwischen dementen und nicht dementen Menschen gebe; ein solches Zusammenleben funktioniere jedoch lediglich bis zu einem gewissen Grad, da Akzeptanzprobleme auf beiden Seiten bestünden. Auf jeden Fall sei es wichtig, nur kleine Gruppen mit einem ständig anwesenden Ansprechpartner zu bilden. Hinsichtlich der entstehenden Kosten sei man bemüht, diese auf den Betrag der Pflegesätze in vollstationären Einrichtungen zu begrenzen, sodass auch einkommensschwache Menschen unter Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen die Möglichkeit haben, in den Haushaltsgemeinschaften zu leben.

Herr Mahr ergänzte, dass die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz lediglich eine Grundversorgung im Rahmen der Hilfe zur Pflege darstellen. Könnten die darüber hinausgehenden Kosten nicht aus dem Einkommen und Vermögen der Betroffenen gedeckt werden, trete das Sozialamt ein. Seitens der Stadt Aachen würden jährlich jährlich 8 bis 9 Mio € für die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege aufgebracht. Hinzu käme ein Betrag in Höhe von 6 Mio € für die Gewährung von Pflegewohngeld. Angesichts der demographischen Entwicklung seien die entstehenden Kosten dauerhaft nicht zu tragen. Es sei dringend erforderlich, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz den sich ändernden Verhältnissen anzupassen.

Frau Schulz teilte mit, dass der Landschaftsverband eine Fachtagung zu der Thematik durchgeführt habe. Eine Zusammenfassung liege ihr jedoch bis heute nicht vor. Nach ihrer Kenntnis sei zwischenzeitlich im Raum Münster ein Projekt zur Betreuung an Demenz erkrankter Menschen erfolgreich gestartet.

Herr Verholen wies darauf hin, dass zwischen den von Herrn Dr. Köster vorgestellten verschiedenen Leitbildern seit den 60er Jahren sowie der aktuellen Ideallösung Hausgemeinschaft ein jeweiliger zeitlicher Abstand von ca. 15 Jahren bestehe. Er regte daher an, die heute 60jährigen zu befragen, wie sie sich ihr Leben im Alter wünschen. Zudem sei die Frage nach nachbarschaftlichem und bürgerschaftlichem Engagement notwendigerweise neu anzugehen. Er halte es für wichtig, die verschiedenen Entwicklungen voranzutreiben.

Auf Nachfrage von Herrn Künzer teilte Herr Dr. Köster mit, dass seinerseits versucht werde, die Basisinformationen für die zukünftigen Planungen zusammenzustellen. Seine Aufgabe bestehe genau darin, zu beobachten, wie sich die Einrichtungen und die Bevölkerung stadtteilbezogen entwickelten. Ein Ergebnis dieser Beobachtungen stellten die heute vorgestellten Konzepte dar. Zudem sei die Erkenntnis gewonnen worden, dass es sich lohne, Heimplätze abzubauen. Ein weiteres wichtiges Anliegen seinerseits sei, die derzeitigen Begegnungsstätten in ihren Strukturen zu reformieren und von derzeitigen reinen Treffpunkten zu Servicezentren zu entwickeln.

Frau Müller berichtete von dem Wohnprojekt „Stadthaus statt Haus“. Hierbei handele es sich um ein externes Projekt, in dem nachbarschaftliches Wohnen von einer Gruppe von 15 bis 20 Menschen umgesetzt werde. Es sei wichtig, Erfahrungen zu sammeln, wie zukünftig mit Behinderungen und Demenzerkrankungen umgegangen werden könne, um in dieser Richtung Förderungsmöglichkeiten anzubieten. Denn für die Allgemeinheit sei die häusliche Unterbringung der betreuungsbedürftigen Menschen unbestritten die kostengünstigste Lösung.

Auf Nachfrage von Frau Behlau teilte Herr Dr. Köster mit, dass derzeit ca. 100 freie Heimplätze gemeldet seien. Da nach dem Landespflegegesetz der Bau weiterer Häuser grundsätzlich möglich sei, schaffe dieses zusätzliche Konkurrenz. Aus seiner Sicht sei es sinnvoller, die bestehenden Häuser aus den 70er und 80er Jahren durch besondere Angebote für die Bewohner attraktiver zu machen. Die von ihm vorgestellten neuen Wohnformen könnten zukünftig ca. 10 % der an Demenz erkrankten Menschen in stationärer Unterbringung angeboten werden.

Frau Scheidt regte an, den Ratsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen im Rat der StadtAachen zur Thematik „Gemeinsames Wohnen von Jung und Alt“ der Niederschrift als Anlage beizufügen und in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu beraten.

Auf Nachfrage von Frau Syrus stellte Herr Dr. Köster klar, dass keineswegs beabsichtigt sei, nicht ausgebildetes Personal in die Hausgemeinschaften zu entsenden. Vielmehr sei die Beschäftigung einer hauswirtschaftlichen Fachkraft geplant. Diese müsse in der Lage sein, zu erkennen, in welchen Fällen Pflege notwendig wird, um dann eine Pflegefachkraft hinzuzuziehen. Anders als in den Heimen, wo die Pflegeleistungen im Vordergrund stünden, liege der Schwerpunkt in den Hausgemeinschaften auf dem Aspekt Wohnen.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 22.09.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt