Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der KGS Kornelimünster
FB 45/0257/WP17-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt 5 „neu“ auf, unterteilt in 5 a und 5 b und begrüßt dazu die Herren Brötz und Mathar von der Schulverwaltung.
Herr Brötz führt aus, dass die Diskussion um das Gebäude Abteigarten/die Grundschule Kornelimünster aus Sicht der Schulverwaltung ihren Anfang im November 2015 nahm, als es in der Stadt Aachen gemeinsam mit der Politik, der Verwaltung, den Schulen und dem Gebäudemanagement ein sogenanntes Gebäudescreening gab, wo alle Gebäude der Stadt Aachen betrachtet wurden um zu sehen, an welcher Stelle es möglicherweise Potential gibt, dass das Gebäude auch anderweitig genutzt werden kann als durch Schulen. Dazu gehörte auch das Gebäude Abteigarten in Kornelimünster.
Der Prüfauftrag der Politik wurde von der Verwaltung in der Form umgesetzt, dass die Verwaltung nach Prüfung festgestellt hat, dass die Übermittagsbetreuung in Kornelimünster auch im Schulgebäude untergebracht werden kann. Dies wurde auch entsprechend in der vorliegenden Vorlage dargelegt. In einem demokratischen Prozess hat dies noch eine umfangreiche und intensive Debatte nach sich gezogen, sowohl im Schulausschuss als auch in der Bürgerschaft in Kornelimünster. Es wurden Unterschriften gesammelt. Nach dem derzeitigen Stand gibt es nun in dieser Angelegenheit einen neuen Beschlussvorschlag.
Die Grüne-BF weist darauf hin, dass der von ihnen gestellte Antrag nicht der Vorlage beigefügt ist.
Herr von Thenen teilt mit, dass dieser Antrag separat behandelt wird.
Die CDU-BF führt an, dass sie sich schon länger mit der Vorlage beschäftigt. Es sind in den Sitzungen im November und Dezember 2016 auch sehr viele Fragen von Eltern und Bürgern in Kornelimünster an die Verwaltung und Fraktionen gestellt worden. Die Fraktionen haben mündlich und schriftlich geantwortet. In der Sitzung im Dezember 2016 wurde von Seiten der Fachverwaltung insoweit zugesichert, dass sie nach der politischen Entscheidungsfindung die Fragen beantworten würde. Diese Entscheidungsfindung hat nun stattgefunden und die Frage ist nun, ob und wann die Bürger ihre gestellten Fragen beantwortet bekommen.
Herr Brötz führt dazu aus, dass die Beantwortung der Fragen sehr davon abhängt, welcher politische Beschluss jetzt im Schulausschuss bzw. im Rat getroffen wird. Wenn die Beschlusslage klar ist, kann gerne auf die dann noch bestehenden Fragen geantwortet werden. Die Fragen waren dermaßen umfangreich und komplex und hätten die Verwaltung sehr intensiv beschäftigt, insbesondere, wenn diese Fragen nachher im politischen Prozess überhaupt nicht mehr relevant gewesen wären. Sobald dieser Beschluss vorliegt ist das für die Fachverwaltung die Basis, die dann noch offenstehenden Fragen zu beantworten.
Die SPD-BF merkt an, dass zu diesem Thema in der Bezirksvertretung bereits länger Debatten geführt worden sind. Wir haben uns als große Koalition bereits im Januar auf einen guten Kompromissvorschlag geeinigt, der zweierlei Thematiken behandelt. Die eine ist die Frage, wie wir mit dem alten Schulgebäude als schulische Nutzung umgehen, die andere, wie wir überhaupt mit dem Gebäude künftig umgehen. Dazu hat es in der Tat einen gemeinsamen Ratsantrag gegeben, der auch bereits im Rat eingebracht worden ist. Jetzt haben die Fraktionen die beiden Anträge - es gab einen für den Schulausschuss und einen für den Rat - in einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst. Da es sich um eine bezirkliche Schule handelt, die im Vorfeld in der Bezirksvertretung behandelt werden muss, war die Beratung von der terminlichen Abfolge bisher nicht eher möglich, als in der heutigen Sitzung über dieses Thema zu beraten, da sich die Bezirksvertretung zwingend vor der Entscheidung im Schulausschuss zuerst mit der Thematik beschäftigen muss.
Die SPD-BF schlägt vor, dass der neue Beschlussvorschlag verlesen wird und danach wieder in die Debatte eingestiegen werden kann, um eine entsprechende Empfehlung an den Schulausschuss etc. zu beschließen und somit alle Beteiligten auch Klarheit haben über die weitere Vorgehensweise.
Herrn von Thenen richtet an dieser Stelle noch eine Frage an die Herren Brötz und Mathar. Es geht in der Vorlage um das Datum 29.09.2016 Schulausschuss Entscheidung und 09.11.2016 B4 Kenntnisnahme.
Die Erstvorlage, wie sie der Bezirksvertretung als Tischvorlage Tage vorher übermittelt wurde, weist eine Datenreihenfolge 31.08.2016 B4 und dann 29.09.2016 Schulausschuss Entscheidung aus.
Wer hat diese Daten, diese Reihenfolge geändert?
Herr Brötz informiert, dass diese Vorlage mehrfach aufgesetzt und wieder abgesetzt worden ist. Er kann jedoch im Augenblick nichts dazu sagen, warum die Reihenfolgen verändert wurden.
Herr von Thenen teilt mit, dass es sich hier um die gleiche Vorlage mit dem gleichen Text handelt, nur jetzt so fortgeschrieben, dass zunächst der Schulausschuss entscheiden soll und dann die Bezirksvertretung dieses lediglich zur Kenntnis bekommt. Es sollte in der Politik immer gelten, dass bei allem was den Bezirk betrifft, zuerst die Bezirksvertretung und dann der zuständige Ausschuss darüber beraten soll. Somit heißt es grundsätzlich: Immer zuerst der Bezirk und dann erst der Ausschuss.
Herr von Thenen verliest daraufhin den gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag.
Für die CDU-BF ist dies ein Beschlussvorschlag, der vor allen Dingen zeigt, wozu demokratisch eingestellte Eltern, Bürger des Ortes und viele andere mehr in der Lage sind, auch wenn es ein harter, über mehrere Monate dauernder Prozess war. Sie und wir haben es in harten Verhandlungen geschafft, einmal, zunächst aus der Politik die Bezirksvertretung vor den Schulausschuss zu setzen, das war unser Anliegen in all den Monaten. Vor allen Dingen, wenn wir dann zu dem ersten Punkt kommen: “Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt.“ Das ist etwas, was eben unabänderlich ist. Sie bedankt sich, auch gerade im Namen der Fraktion ganz herzlich bei der Verwaltung für deren Unterstützung und ganz herzlich bei all denen, die zu diesem Beschluss beigetragen haben. Denn dieser Beschluss hat ja einen wesentlichen Vorteil: Das alte Gebäude wird nicht mehr über schulische Nutzung saniert, und somit wurden mit dieser Nachdrücklichkeit Verbesserungen erreicht.
Herr Müller möchte klarstellen und weist deshalb nachdrücklich daraufhin, dass er als Mitglied des Schulausschusses, dem Beschluss des Ausschusses in dieser Form nicht zugestimmt hat, sondern immer das Anliegen der Eltern mitgetragen hat, auch wenn es von anderer Seite fälschlich so dargestellt worden ist.
Die SPD möchte an dieser Stelle nochmals ganz klar herausstellen, dass im Vordergrund der Erhalt dieses Gebäude für den Stadtteil steht. Wenn wir jetzt die Möglichkeit erhalten, daraus ein Bürger- und Vereinshaus zu machen, dann ist das eine einmalige Chance, die wir alle zusammen nutzen sollten. Wenn wir als Nebeneffekt erreichen, dass die bisherigen Nutzer, aber auch mögliche andere Nutzer, wie Vereine und die Bürger schlechthin, das Gebäude daraufhin noch weiterhin nutzen können, dann ist das ein schöner und tragbarer Kompromiss. Die Debatte im Schulausschuss, zumindest was den inneren Kreis der Lenkungsgruppe angeht, wurde immer als einheitlich betrachtet. Wir sollten dies jetzt als Chance für unseren Ort und für diese Schule nutzen.
Wir sind als Bezirk für alle unsere Schulen verantwortlich. Als Ratsmitglieder müssen wir alle Schulen in der gesamten Stadt Aachen im Blick haben. Wir haben von den räumlichen Problemen der GGS Oberforstbach gehört. Da müssen wir genauso hinschauen. Die KGS Kornelimünster sollte darüber nachdenken, wie sich die Ganztagsbetreuung zukünftig gestalten soll. Der Bezirksbürgermeister hat bereits erwähnt, dass die Entscheidung, ob eine OGS eingeführt wird Sache der Schulkonferenz ist. Wünschenswert wäre, wenn in der Schulkonferenz noch einmal darüber nachdenken würde, dass nicht so viele Kinder aus Kornelimünster, deren Eltern einen OGS-Platz brauchen, nach Oberforstbach verwiesen werden müssen. Aufgrund des gemeinsamen Konsenses sollte das jetzt auf den Weg gebracht werden.
Für Frau Opitz war die ganze Angelegenheit wochenlang ein fürchterliches Hin und Her. Es sah zwischendurch so aus, als würde man auf keinen gemeinsamen Nenner mehr kommen können. Sie ist sehr froh, dass mit diesem Beschlussentwurf ein Weg aufgezeigt wird, der für beide Seiten gangbar ist. Er bietet eine Menge Optionen, die genutzt werden können. Wichtig ist dabei, wie von der SPD-BF erwähnt, dass Bürgerhaus verbleibt im Besitz der Stadt Aachen. Es wird nicht verkauft, es wird nicht anderweitig verwandt, sondern der Verein kann weiterhin hier in Kornelimünster in diesem Gebäude die Übermittagsbetreuung durchführen. Sie ist glücklich, dass das so gelungen ist und begrüßt diesen Beschlussentwurf.
Die Grüne-BF richtet noch eine Frage an Herrn Brötz mit der Bitte um Klarstellung zum möglichen Kooperationsvertrag.
Herr Brötz teilt dazu aus Sicht der Verwaltung mit, dass hier kein Kooperationsvertrag erforderlich ist. Dies ist auch in einem Gespräch mit Frau Mohl, Frau Ebel und Herrn Jansen erörtert worden. Die Verwaltung hat sich deshalb auch noch einmal mit der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt, um noch einmal zu diesem Punkt den Erlass auszulegen. Demnach sind Kooperationsverträge für die OGS erforderlich, aber nicht für Übermittagsbetreuungen. Aus diesem Grund gibt es in Aachen auch keinen Kooperationsvertrag mit irgendeiner Übermittagsbetreuung. Wenn wir in Kornelimünster einen Kooperationsvertrag abschließen möchten, müssten wir diesen Kooperationsvertrag komplett neu erarbeiten und die Rechte und Pflichten verhandeln. Es ist bisher nicht ausreichend geklärt, welchen Status der Förderverein, welchen Status die Übermittagsbetreuung für die Schule hat. Deswegen sind wir so verblieben, dass in Absprache mit dem Rechtsamt zunächst dem Förderverein schriftlich zugesichert wird, welchen Status diese Übermittagsbetreuung hat. Ein weiterer Punkt ist aus Sicht der Verwaltung der Punkt 5 hinsichtlich des Schulprofils. Das ist eine Aufgabe, die in den Bereich der Schulaufsicht gehört. Der Schulbetrieb ist zuständig für Gebäude, Hausmeister und Schulsekretariat, aber nicht für die Entwicklung des Schulprofils. Dieser Teil des Beschlusses muss dann an die Städteregion und an die Untere Schulaufsicht delegiert werden.
Herr von Thenen teilt mit, dass die Bezirksvertretung bei dem Punkt 4 bleiben wird, weil der Erlass 12/63 Nr. 2 gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primar- und Sekundarstufe 1 genau diese Kooperationsverträge anspricht, d. h. ausdrücklich auch erlassmäßig bindend für diesen Bereich, der außerschulischen Betreuung durch SpielRaum e. V. ist. Das ist unsere Sichtweise, die auch rechtlich geprüft worden ist. Insofern ist das der gemeinsame Beschlussvorschlag, auf den wir uns auch verständigt haben.
Frau Mohl meldet sich und gibt an, dass der Verein nicht SpielRaum e. V. heißt, sondern Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen der kath. Grundschule Kornelimünster e. V.; die Maßnahme heißt SpielRaum.
Herr von Thenen merkt an, dass dies in dem Punkt entsprechend juristisch abzuändern ist.
Somit ergeht mit der vorgeschlagenen Änderung bzgl. des Trägernamens, nachfolgender
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das derzeit im Altbau „Abteigarten“ untergebrachte Angebot „Schule von acht bis eins“ in den Neubau der Schule zu verlagern und die schulische Nutzung des Gebäudes „Abteigarten“ aufzugeben.
- Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage
Die KGS Kornelimünster ist eine zweizügige Grundschule, mit 176 Schülern und Schülerinnen im laufenden Schuljahr.
Die Grundschule bietet im Schuljahr 2016/2017 „Schule von acht bis eins“ in fünf Gruppen mit voraussichtlich 135 Kindern, die nach dem Unterricht in der Schule betreut werden, an.
Das Konzept ist gekennzeichnet durch flexible Betreuungs- und Abholzeiten, Hausaufgabenbetreuung und die Möglichkeit eines warmen Mittagessens. Ungefähr 100 Kinder nehmen an der warmen Mittagsverpflegung teil. Die Betreuungszeit geht bis maximal 16.00 Uhr.
Der Förderverein der Grundschule ist für die Organisation von “Schule von acht bis eins“ verantwortlich.
2.Aktuelle Situation
Das Angebot „Schule von acht bis eins“ ist im Altbau, dem Gebäude „Abteigarten“, untergebracht. Hier stehen eine Küche, ein Werkraum und drei Gruppenräume zur Verfügung. Der Werkraum wird auch als dritter Mehrzweckraum durch die Schule genutzt. Ein Gruppenraum wird zeitweise als Mensa genutzt. Darüber hinaus steht den Kindern die Turnhalle an mehreren Nachmittagen zur Verfügung.
Die Schulverwaltung beabsichtigt das Gebäude „Abteigarten“ für schulische Zwecke aufzugeben und für eine andere Nutzung freizugeben. Der Schulträger ist grundsätzlich nicht verpflichtet für das Angebot „Schule von acht bis eins“ gesonderte oder zusätzliche Räume zur Verfügung zu stellen.
Das neue Schulgebäude wurde gebaut für 2,5 Zügigkeit; davon ausgehend, dass mittelfristig die Schule 2-zügig geführt wird, kann das Angebot der „Schule von acht bis eins“ hierhin verlagert werden.
Im Schulgebäude stehen zehn Unterrichtsräume, zwei über dem aktuellen Bedarf, und zwei Mehrzweckräume, einer über dem Bedarf, zur Verfügung.
Zwei nicht genutzte Klassenräume können als „Werkraum“ und als Betreuungsraum genutzt werden. Der Musik- und Computerraum werden mit der entsprechenden Möblierung sowohl von der Schule als auch von der Betreuung multifunktional genutzt.
Somit stehen im Schulgebäude weiterhin wie bisher vier „Betreuungsräume“ zur Verfügung.
Darüber hinaus können ggf. weitere Klassenräume multifunktional eingerichtet werden, für den Fall, dass diese im Anschluss an Unterricht und Hausaufgabenbetreuung als Betreuungsräume zur Verfügung stehen sollen.
Der Standort der (Vorbereitungs-) Küche kann im Erdgeschoss liegen, da hier der Anschluss an die notwendigen Versorgungsleitungen möglich ist und die Anlieferung für die Verpflegung ebenerdig erfolgen kann.
Ein entsprechender Raum ist vorhanden, der unter Inanspruchnahme eines kleineren Nebenraumes zu einem ca. 25 m² großen Raum erweitert werden kann. Mittels eines Wanddurchbruchs ist es möglich von hier eine Essensausgabe in den heutigen Musikraum zu ermöglichen, der wie oben erwähnt ganztägig multifunktional nutzbar ist.
3.Resümee und Vorschlag der Verwaltung
In den städtischen Grundschulen mit Ganztagsangeboten werden die vorhandenen Räumlichkeiten multifunktional genutzt. Dies bedeutet, dass die Kinder die Klassenräume grundsätzlich den ganzen Tag nutzen können. Insbesondere bei den Hausaufgaben bzw. Lernzeiten, ist dies inzwischen Standard.
Kennzeichnend für das Angebot „Schule von acht bis eins“ sind flexible Betreuungs- und Abholzeiten. Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht alle 135 Kinder bis zu einer festen Uhrzeit im Gebäude sind. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich durch die flexiblen Betreuungs- und Abholzeiten die räumliche Situation über die Zeit nach dem Unterricht hinweg fließend entzerrt.
Unter Berücksichtigung der im Schulgebäude zur Verfügung stehenden Räume und dem Grund-satz der multifunktionalen Nutzung aller Räume im Gebäude während des ganzen Tages,
ist eine Unterbringung der „Schule von acht bis eins“ der KGS Kornelimünster im Schulgebäude wie dargestellt möglich. Das Konzept wurde gemeinsam mit der Schulleitung erarbeitet.
Die Verwaltung befürwortet die Unterbringung des Angebotes „Schule von acht bis eins“ im Neubau und empfiehlt dem Schulausschuss zu beschließen, die schulische Nutzung des Gebäudes „Abteigarten“ sobald als möglich aufzugeben.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Mittel für die Kosten der notwenigen baulichen Veränderungen stehen bei PSP-Element 1-030101-800-7 Sachkonto 52410000 (Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen) zur Verfügung. Mittel für die Beschaffung von multifunktionaler Möblierung stehen bei PSP-Element 5-030101-800-00600-810-1 Sachkonto 78350000 (Einrichtung f. OGS-Maßnahmen) zur Verfügung.
Technische Details
ID: 80041
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80041
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-09-02 FB 45_0257_WP17-1 Raeumliche Situation SAO.pdf
16.11.2024
101.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 15.03.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:12