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Therapeutische Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen

FB 11/0206/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die als Tischvorlagen verteilten Beschlussentwürfe der Großen Koalition einerseits sowie der Oppositions-Fraktionen andererseits.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Grünen Fraktion, spricht die ausführlichen Diskussionen im Kinder- und Jugendausschuss sowie im Personal- und Verwaltungsausschuss an und erklärt, dass ihre Fraktion doch starke Zweifel daran hatte, wie ernst die Aussage, man wolle das System erhalten, sei. Die Große Koalition habe immer wieder betont, sie wolle das Aachener Modell erhalten. Der Oberbürgermeister habe aber eben in der Fragestunde darauf hingewiesen, dass das in anderen Kommunen anders laufen würde und man sich anpassen bzw. mit den anderen Kommunen abstimmen müsse. Abstimmung bedeute aber aus ihrer Sicht, dass man das System nicht erhalten werde. Ebenso habe der Oberbürgermeister die Refinanzierbarkeit des Systems angesprochen. Man könne aber für die Kinder nicht nur dann etwas machen, wenn es refinanzierbar sei, sondern man müsse das machen, was sie brauchen. Die Oppositionsparteien hätten daher einen gemeinsamen Antrag gestellt und sie bitte darum, wenn das Bekenntnis, das System erhalten zu wollen, ernst gemeint sei, diesem Antrag zuzustimmen.

Ratsherr Bredohl, Fraktion DIE LINKE, schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Griepentrog an. Das grundsätzliche Signal aller Fraktionen, die bisherige Struktur erhalten zu wollen, habe er zur Kenntnis genommen. Er wünsche sich aber, dass heute das Signal ausginge, das Konzept nicht nur bis zum Herbst, sondern darüber hinaus weiterzuführen. Zudem sei es wichtig, eine gesamtstädtische Lösung zusammen mit der AG 78 für alle Einrichtungen in der Stadt und nicht nur die städtischen Einrichtungen zu finden.

Ratsfrau Lux, AfD, führt aus, dass der Antrag der Großen Koalition das Thema auf einen Zeitpunkt nach den Wahlen verschieben würde. Den grundsätzlichen Wunsch, den alltagsintegrierten Ansatz der therapeutischen Betreuung zu erhalten, können ihrer Meinung nach alle Parteien mittragen. Die Erhaltung des Konzepts würde sich laut von der Verwaltung explizit dargestellten Kosten auf rd. 500.000 Euro/Jahr belaufen und sie sei der Ansicht, die Entscheidung, ob das Geld investiert werden solle oder nicht, könne bereits heute getroffen werden. Sie habe bereits in der letzten Ratssitzung darauf hingewiesen, dass der massive Aus- und Neubau der Kitas sinnlos sei, wenn stattdessen kein Geld mehr für die Mitarbeiter und die therapeutische Betreuung zur Verfügung stehe. Um des Kindeswohles willen sollte man hier Qualität statt Quantität fordern und so die therapeutische Versorgung weiterhin sicherstellen. Dass der Landschaftsverband Rheinland sich aus der Finanzierung zurückziehe, sei bereits seit einem Jahr bekannt. Daher wundere sie sich, dass die Verwaltung erst jetzt mit der Entwicklung einer Neukonzeption beauftragt werden solle. Sie fragt an, inwieweit bereits im Laufe dieses Jahres eine bedarfsorientierte Neukonzeption entwickelt wurde, woran diese gescheitert sei und inwieweit eine weitere finanzielle oder anderweitige Unterstützung des LVR geprüft worden sei.

Natürlich sei ein Konzept erstellt worden, so der Oberbürgermeister, nämlich das, was heute so hoch gelobt wurde. Es scheitere aber daran, dass die damals unterstellte, bis zu 80 % bewertete Refinanzierung durch Krankenkassen so nicht stattfinde. Insofern beginne die Arbeit an dieser Stelle neu. Selbstverständlich habe man beim LVR nachgefragt, aber dieser Beschluss sei nun einmal gefasst worden.

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, macht deutlich, dass dem LVR-Beschluss mit Ausnahme der Linken alle zugestimmt hätten. Jetzt werde so getan, als sei dieser Beschluss nicht existent. Die Stadt habe ein gutes System und für ihn sei es ein Anachronismus, wenn im Schulbereich ein System mit Schulbegleitern und multiprofessionellen Teams aufgebaut würde und man genau dasselbe System im Kita-Bereich zerschlage. Deswegen sei es auch ein ganz klares Bekenntnis der Großen Koalition und seiner Ansicht nach des gesamten Rates zu sagen, man bekenne sich zu dem sehr schwierigen und neuen Abrechnungssystem mit den Krankenkassen und müsse das Beste daraus machen. Er erwarte von der Verwaltung, Optionen und Handlungswege aufgezeigt zu bekommen, wie man mit dieser Problematik umgehen könne. Es gebe ganz viele unbefristete Therapeutenstellen in der Stadt und es wäre furchtbar, wenn diese künftig dem Therapieren nicht mehr nachkommen könnten. Hier gehe es nicht darum zu überlegen, was man alternativ tun könne, sondern darum, ein System zu erhalten. Heute könne er jedoch noch nicht sagen, wie und in welcher Form dies geschehen könne.

Ratsherr Servos, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass die Stadt Aachen ein hervorragendes System habe, was weitestgehend verhindere, dass Kinder mit besonderem Förderungsbedarf stigmatisiert würden. Die Stadt Aachen müsse jetzt nach dem LVR-Beschluss entscheiden, ob sie dieses System weiter finanzieren könne. Den Konflikt auf dem Rücken der Kinder austragen wolle man ausdrücklich nicht, sondern eine finanzierbare Lösung finden, die am Ende die Kinder nicht aus ihrem gewohnten System reiße. Bereits vor etwa einem Jahr sei das Thema erstmals auf der Tagesordnung gewesen und entgegen des Vorschlags der Verwaltung, das Konzept einzustellen, habe der Rat beschlossen, es für mindestens ein Kindergartenjahr fortzusetzen und in dieser Zeit eine alternative Finanzierung zu entwickeln. Nun habe man es mit massiv veränderten Rahmenbedingungen zu tun, deshalb müsse jetzt umstrukturiert werden. In zwei verschiedenen Ausschüssen seien dazu zwei Seiten Beschlussentwurf formuliert worden. Überwiegend sei der Rat sich einig und die Mehrheitsfraktionen könnten der Opposition gerne insoweit entgegenkommen und den Punkt 3 des Beschlussvorschlages wie folgt ergänzen: „Neue Verträge und Vertragsverlängerungen, die eine Bindungs- oder zusätzliche Finanzauswirkung entfalten würden, bedürfen der Beschlussfassung.“ Von der Verwaltung werde erwartet, dass sie bis zur im Oktober anstehenden Haushaltsberatung die Kosten mitteile, damit dieses in den Beratungen mit eingeplant werden könnten.

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, stellt fest, dass die therapeutische Versorgung in den städtischen Kindertageseinrichtungen eine enorm wichtige Leistung der Integration und vor allem auch der Inklusion sei, weswegen die Oppositionsfraktionen auch den ergänzenden Beschlussvorschlag vorgelegt hätten. Man wolle die wichtigen Strukturen erhalten und ggf. in der Zukunft, wenn es eine vernünftige Finanzierung gebe, diese auch noch ausbauen.

Der Oberbürgermeister lässt sodann über den von Herrn Servos vorgetragenen veränderten Beschlussentwurf abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt entsprechend den Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses einstimmig den „Fokus auf einen Erhalt des alltagsintegrierten Ansatzes nebst Abrechnung mit den Krankenkassen“ unter Maßgabe der folgenden Punkte zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine bedarfsorientierte Neukonzeption zu entwickeln, die verschiedene Möglichkeiten einer integrativen Betreuung von Kindern in Aachen unter Einbeziehung aller Akteure darstellt. Ziel ist es dabei, eine finanzierbare Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der zu fördernden Kinder angemessen entgegenkommt. Das Konzept soll rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen für 2018 in einem gemeinsamen Termin mit der Politik und der Fach- und Personalverwaltung vorgestellt werden. Neue Verträge und Vertragsverlängerungen, die eine Bindungs- oder zusätzliche Finanzauswirkung ab dem KITa-Jahr 2017/2018 entfalten würden, bedürfen der vorherigen Beschlussfassung der zuständigen Fachausschüsse. Eine zusätzliche Einrichtung von Stellen ist über das bestehende Maß nicht vorgesehen. Soweit eine weitere finanzielle Beteiligung oder anderweitige Unterstützung des LVR möglich ist, sollte diese genutzt werden. Darüber hinaus soll mit den freien Trägern in der AG 78 ein Gesamtkonzept weiterentwickelt werden, aus dem hervorgeht, wie die Aufgabenstellung der Inklusion im Bereich der Kindertagesbetreuung gelöst werden soll.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu empfehlen, hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.

  1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertages-einrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder. In sieben dieser Einrichtungen werden insgesamt 20 (ehemals integrative) Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und KinderpflegerInnen) werden dort je ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 19,50 Wochenstunden eingesetzt. Die Personalkosten der therapeutischen Kräfte wurden bis zum 31. Juli 2016 vollumfänglich vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Mit Beginn des KiTa-Jahres 2016/2017 wurde dieses Verfahren jedoch umgestellt. Durch den Landschaftsverband wird nur noch auf Antrag die sogenannte „FinK-Pauschale“ (5.000€/ Kind/ Jahr) für die Kinder gewährt, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde. Über diese Pauschale kann zumindest der pädagogische Anteil der therapeutischen Arbeit finanziert werden. Eine Finanzierung der reinen therapeutischen Leistungen ist somit nur noch über eine Abrechnung entsprechender Verordnungen mit den Krankenkassen möglich.

In diesem Kontext hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beschlossen, den Personalbestand der therapeutischen Kräfte in den bisherigen integrativen städtischen KiTas zunächst über den 01. August 2016 hinaus beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten, um eine (vollständige) Deckung der Kosten zu erreichen. Ein entsprechender Vertrag (Standardvertrag über die Heilmittelabgabe in Kindergärten/Kindertagesstätten für Kinder in der inklusiven Förderung in Nordrhein) mit den Krankenkassen konnte zum 01. August 2016 abgeschlossen werden, so dass seitdem die durchgeführten Therapien auf Grundlage der vorgelegten Verordnungen mit den Kassen abgerechnet werden konnten. Die Abrechnung erfolgt dabei aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch ein externes Abrechnungszentrum.

Nach nunmehr 6-monatiger Erfahrung mit dem neuen Finanzierungsmodell (FinK-Pauschale und Kassenabrechnung) muss jedoch festgestellt werden, dass eine vollständige Finanzierung der Personalkosten für das therapeutische Personal, wie es der politische Auftrag vorsah, nicht annährend erreicht werden kann. Durch eine Abfrage in den sieben betroffenen, ehemals integrativen Einrichtungen[1] wird dabei deutlich, dass es bisher nicht möglich war, für alle Kinder mit festgestelltem Förderbedarf durchgängig die für eine Refinanzierung erforderliche Anzahl an Rezepten für jeweils zwei Therapieeinheiten pro Woche im Bereich der Logopädie und der Physiotherapie zu erhalten. Seitens der KiTas wurden dabei folgende Gründe benannt:

•fehlende Akzeptanz des Therapiebedarfes und des damit verbundenen Aufwands bei Eltern und Ärzten

•Ärzte verordnen nicht durchgängig, oft keine Folgerezepte

•„Budgetierung“ der Arztpraxen[2]

•verordneter Therapiebedarf kann mit den aktuell vorhandenen Professionen/ Qualifikationen nicht vollumfänglich bedient werden (z.B. Ergotherapie)

•Kinder mit Diagnosen im sozial-emotionalen Bereich erhalten oft keine Rezepte für notwendige Therapien

•Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (sie nehmen in Einzelfällen anderweitige Unterstützung in Anspruch)

•keine Möglichkeit der Behandlung von „Regelkindern“ mit Rezept (Heilmittelrichtlinien sehen dies nicht vor)

Insgesamt stellt sich die Aufwands- und Ertragssituation im Zeitraum August 2016 bis Januar 2017 somit wie folgt dar:

Aufwendungen

Erträge/ Einnahmen

Personalkosten

FinK-Pauschale

angefallene Personalkosten[3]

525.500 €

zugeflossene FinK-Pauschalen für die 20 Bestandsgruppen4

243.751 €

Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang

mit der Kassenabrechnung

Abrechnung mit den Krankenkassen

  • Fortbildungskosten zur Erhaltung der für eine Abrechnung mit den Kassen erforderlichen Zulassung der TherapeutInnen

260 €

Gesamtertrag aus der Kassenabrechnung4

davon

92.965 €

  • zusätzliche Personalkosten

(0,5 VZÄ)[4]

0 €

  • Logopädie
  • Physiotherapie

73.801 €[5]

19.164 €6

  • zusätzliche IT-Kosten

(insg. 7 EDV-Arbeitsplätze)

  • einmalige Anschaffungskosten

19.124 €

  • laufende Kosten[6]

5.821 €

  • Kosten für externes Abrechnungszentrum4

633 €

Summe

551.338 €

Summe

336.716 €

Gesamtergebnis/ Finanzierungsdelta Zeitraum 08/2016 bis 01/2017

-214.622 €

Mit einer Steigerung der Erträge ist nicht zu rechnen. Nach bisherigen Informationen ist zu erwarten, dass, sofern ein Kind drei oder vier Rezepte erhalten hat, die Ärzte häufig eine Therapiepause einlegen, sofern es sich nicht um ein Langzeitrezept handelt. Insoweit ist mittel- bis langfristig eher mit einem Absinken der Einnahmen zu rechnen.

Bei einer Fortführung der Abrechnung werden darüber hinaus weitere Kosten anfallen:

  • Fortbildungskosten für Therapeuten zum Erhalt der Kassenabrechnung

Unter Berücksichtigung der gängigen Preise für entsprechend anerkannte Fortbildungsveranstaltungen und der Anzahl der aktuell im therapeutischen Bereich eingesetzten MitarbeiterInnen müsste hier von einem Aufwand in Höhe von ca. 12.000 € p.a. ausgegangen werden.

  • Personalkosten für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Kassenabrechnung (37.150 €)

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Evaluationszeitraum und den v.g. Indikatoren beläuft sich das errechnete Finanzierungsdelta bei Erhalt der bisherigen Personalausstattung und gleichzeitiger Abrechnung mit den Krankenkassen derzeit nahezu auf 500.000 €/ Jahr:

Aufwendungen

Erträge/ Einnahmen

Personalkosten

FinK-Pauschale

1 VZÄ TherapeutIn/ Gruppe

bei 20 Bestandsgruppen[7]

1.071.000 €

FinK-Pauschalen für die 20 Bestandsgruppen8

490.000 €

Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang

mit der Kassenabrechnung

Abrechnung mit den Krankenkassen

  • Fortbildungskosten/Jahr zur Erhaltung der für eine Abrechnung mit den Kassen erforderlichen Zulassung der TherapeutInnen

12.145 €

Erträge

158.000 €[8]

  • zusätzliche Personalkosten (FB 45/110.020; 0,5 VZÄ)[9]

37.150 €

  • zusätzliche IT-Kosten (insg. 7 EDV-Arbeitsplätze)

11.642 €

  • Kosten für Abrechnungszentrum8

1.000 €

Summe

1.132.937 €

Summe

648.000 €

Gesamtergebnis/ Finanzierungsdelta

(erforderliche städtische Mittel/ Jahr)

-484.937 €

Unter Berücksichtigung der obigen Darstellung beläuft sich der Betrag, der nicht über eine Abrechnung mit den Krankenkassen refinanziert werden kann, daher pro Jahr auf fast 500.000 €, Tendenz steigend.

Da auch andere Kommunen von der Umstellung des Finanzierungssystems betroffen sind, wurde Anfang Januar 2017 ein interkommunaler Erfahrungsaustausch mit 18 Städten in NRW durchgeführt. Zwischenzeitlich haben sich insgesamt 10 Städte an der Umfrage beteiligt, wobei das System der Kassenabrechnung nur bei wenigen Städten vorhanden ist.

Die Stadt Aachen hat die Abrechnung von Beginn an sehr systematisch aufgestellt, so dass durch ein zeitnahes und umfassendes Controlling bei Bedarf frühzeitig steuernd eingegriffen werdenkonnte. Im direkten Vergleich mit den Kommunen, die ebenfalls auf eine Kassenabrechnung umgestellt haben, zeigt sich, dass die Stadt Aachen mit die höchste Refinanzierungsquote erzielen konnte. Bei keiner der befragten Kommunen konnte eine auch nur annähernde, geschweige denn vollständige Deckung der anfallenden Kosten erreicht werden.

Fazit:

Der politische Auftrag, durch eine Abrechnung mit den Krankenkassen eine Refinanzierung der Personalkosten zu erreichen, konnte nicht realisiert werden. Vielmehr wird langfristig selbst das durch vorsichtige Einplanung der entsprechenden Ansätze im Haushalt einkalkulierte Finanzierungsdelta noch überschritten. Daher erscheint eine Fortführung der therapeutischen Versorgung im bisherigen System nicht haltbar, da ein Großteil der entstehenden Kosten für die betroffenen, ehemals integrativen städtischen Kindertageseinrichtungen aus städtischen Mitteln gedeckt werden müsste. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass auch einige der freien Träger im Rahmen der Gleichbehandlung bereits Anträge auf Übernahme der ihnen entstehenden Kosten gestellt haben. Entsprechende Mehraufwendungen wären daher ggfs. ebenfalls im Haushalt einzuplanen und würden zu einer weiteren Verschlechterung führen.

Neben den rein monetären Auswirkungen zeigt sich aber auch, dass sich die bisher in den KiTas etablierte alltagsintegrierte Förderung mit den Regularien und Vorgaben der Kassenabrechnung nicht vereinbaren lässt.

Aufgrund dessen soll ab Beginn des neuen KiTa-Jahres von einer weiteren Abrechnung mit den Krankenkassen abgesehen werden. Einhergehend hiermit ist auch eine Reduzierung dermomentan vorhandenen Personalstärke im Bereich der Therapeuten/-innen unumgänglich. Im Zuge dessen sollen zunächst die derzeit bis zum 31. Juli 2017 befristeten Beschäftigungsverhältnisse auslaufen und die befristeten Stundenaufstockungen der unbefristet Beschäftigten nicht weiter verlängert werden. Hierdurch kann eine Reduzierung des Beschäftigungsumfangs von aktuell 20 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zum neuen KiTa-Jahr auf 14 VZÄ realisiert werden.

Da sich aktuell noch mehrere unbefristet beschäftigte TherapeutInnen in Beurlaubung befinden (Elternzeit oder Sonderurlaub, insgesamt 4 VZÄ), kann sich der Beschäftigungsumfang bei Rückkehr der v.g. MitarbeiterInnen noch einmal erhöhen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit sind daher zunächst Planstellen im Umfang von insgesamt 18 VZÄ im Bereich der Therapeuten vorzuhalten. Zukünftig eintretende Vakanzen sollen jedoch nicht mehr nachbesetzt werden, so dass die verbleibenden Planstellen mit entsprechenden kw-Vermerken versehen werden.

Bei entsprechender Umsetzung könnte unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsansätze und trotz der wegfallenden Erträge aus der Kassenabrechnung, durch die Reduzierung der Personalkosten bereits in 2017 eine reale Einsparung i.H.v. ca. 100.000 € erzielt werden.

Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung ist die Verwaltung bemüht, zum KiTa-Jahr 2017/2018 ein Konzept/Übergangsszenario hinsichtlich des weiteren Einsatzes der therapeutischen Kräfte zu erstellen. Gleichzeitig wird geprüft, welche anderweitigen Möglichkeiten bestehen, auch langfristig eine adäquate therapeutische Förderung/ Behandlung der Kinder mit (drohender) Behinderung gewährleisten zu können. Wenn der bisherige Fokus auf einen Erhalt des alltagsintegrierten Ansatzes nebst Abrechnung mit dem Krankenkassen aufgegeben würde, können sich neue Handlungsmöglichkeiten mit Blick auf Akteure, Refinanzierung und Einsatz der TherapeutInnen ergeben, die nun in ihren Implikationen zeitnah zu untersuchen sind.

Über die Ergebnisse der Prüfung wird in den Ausschüssen berichtet.

[1]Am Pappelweiher, Bayersbusch, Jackstraße, Elsassstraße, Kronenberg, Reutershagweg, Wiesental

[2]Grundsätzlich belasten die Verordnungen nicht die originäre Budgetierung der einzelnen Praxis. Allerdings erfolgt bei Überschreitung gewisser Grenzwerte ggfs. eine sogenannte „Wirtschaftlichkeitsprüfung“.

[3] Betrag bezieht sich auf den Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Januar 2017

[4] Die vorgesehene halbe Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung konnte bislang noch nicht besetzt werden, so dass hier keine IST-Personalkosten ausgewiesen werden können. Unter Berücksichtigung der KGSt-Werte müsste im Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Januar 2017 mit einem Betrag i.H.v. 37.150 € kalkuliert werden (Jahreswert A 10 LBesO A für 1,0 VZÄ= 74.300 €/ Jahr).

[5] Die Differenz bei den Erträgen ist u.a. auf eine andere Verordnungspraxis zurückzuführen. So können LogopädInnen i.d.R. bei neuen Patienten die sogenannte „Erstuntersuchung/Befunderhebung“ geltend machen/abrechnen. Eine entsprechende Regelung für den Physiotherapiebereich existiert allerdings nicht. Gleichzeitig können nicht alle Therapieformen im Physiobereich durchgeführt werden, da die Beschäftigten nicht über die notwendige, jedoch sehr kosten- und zeitintensive Zusatzqualifikation verfügen.

[6] laufende Kosten für die Bereitstellung der notwendigen IT-Ausstattung für den Zeitraum 08/2016 bis 01/2017 (pro Monat/ Einrichtung 138,60 €)

[7] Jahresbetrag, hochgerechnet auf Grundlage der Daten 08/2016- 01/2017

[8] Der prognostizierte Betrag aus der Kassenabrechnung berücksichtigt, dass nicht mit einer durchgängigen Vorlage entsprechender Verordnungen bei jedem Kind zu rechnen ist. Gleichzeitig muss einkalkuliert werden, dass der jetzige Evaluationszeitraum keine Ferienzeiten umfasste und die zu Beginn geltend gemachte „Erstuntersuchung/Befunderhebung“ bei Bestandskindern nicht nochmals abgerechnet werden kann.

[9] Personalkosten auf Basis des KGSt-Wertes für 0,5 VZÄ A 10 LBesO A

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

a)Zuweisung vom Land

500.000 €

500.000 €[1]

1.500.000 €

1.500.000 €

0 €

0 €

b)Erträge aus Kassenabrechnung

159.000 €

siehe*

477.000 €

siehe*

0 €

0 €

Erträge gesamt

659.000 €

siehe*

1.977.000 €

siehe*

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung der Erträge

siehe*

siehe*

0 €

0 €

a)Personalaufwand TherapeutInnen

1.071.000 €

siehe*

3.213.000 €

siehe*

0 €

0 €

a)zusätzlicher Personalaufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung

28.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

d)Aufw. f. Abrechnungszentrum Kassenabrechnung

1.500 €

siehe*

4.500 €

siehe*

0 €

0 €

Aufwand gesamt

1.100.500 €

siehe*

3.217.500 €

siehe*

+ Verbesserung /

- Verschlechterung des Aufwands

siehe*

siehe*

+ Verbesserung /

- Verschlechterunggesamt

siehe*

siehe*

a) 4-060101-926-9, SK 41410000

b) 4-060101-926-9, SK 41440000

c) 1-060101-900-5, SK 50120000

d) 4-060101-926-9, SK 54290000

*Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beschlossen, den Personalbestand der therapeutischen Kräfte in den bisherigen integrativen städtischen Kitas über den 01.08.2016 hinaus zunächst beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Kosten zu erreichen.

Die Haushaltsansätze für die Erträge aus der Kassenabrechnung wurden auf Grundlage der damaligen Einschätzungen zunächst wie oben dargestellt angesetzt. Trotz dieser vorsichtigen Planung zeigt die zwischenzeitlich erfolgte Evaluation aber, dass langfristig selbst der in den Haushalt eingeplante Refinanzierungsanteil durch die Kassenerträge nicht erreicht werden kann. Vielmehr würde mit einer Fortschreibung der Ansätze unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten eine Verschlechterung des Haushalts einhergehen. Dies ist neben einer zu erwartenden weiteren Reduzierung der Erträge auf die derzeit noch nicht haushalterisch abgebildeten Aufwendungen (u.a. für erforderliche Fortbildungskosten und zusätzlich zur Verfügung zu stellende Personalressourcen) zurückzuführen. Nähere Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen können den folgenden Erläuterungen der Vorlage entnommen werden.

[1]Anteil des Ansatzes für die 20 Bestandsgruppen

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-02-28 FB 11_0206_WP17 Therapeutische Verso SAO.pdf

16.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:15