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Ratsanträge Allianz für Aachen und UWG - Zirkusse mit Wildtieren

FB 30/0018/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, hält die von der Verwaltung vorgetragenen Bedenken, man könne den Schaustellern eine Standortgenehmigung nicht verweigern, inhaltlich nicht für zutreffend. Er verweist auf andere Gemeinden, die eine solche Standortgenehmigung sehr wohl verweigert hätten. Die Stadt müsse ein klares Signal setzen und zeigen, dass ihr Tierschutz wichtig sei und sie nicht wolle, dass Wildtiere in Zirkussen leiden müssten und gequält würden. Das einzige Risiko, dass die Stadt eingehe, sei, dass ein Zirkusbetrieb vor dem Verwaltungsgericht klagen würde. Er bittet ausdrücklich darum, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, teilt mit, dass er persönlich gegen Wildtiere in Zirkussen sei, und wenn es eine Möglichkeit auf kommunaler Ebene gebe, etwas dagegen zu unternehmen, dann solle man das tun. Er könne aber keinem Antrag zustimmen, der von einer Ratsgruppe komme, die sich nicht um das Leid der Menschen schere, die vor Krieg und Hunger zu uns flüchteten.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Grünen Fraktion, schließt sich den Worten von Herrn Deumens an. Den Antragstellern wirft sie eine offene Aufforderung, das Gesetz zu unterwandern, vor. Die Verwaltung habe eine klare Vorlage gemacht, der ihre Fraktion folgen werde.

Ratsfrau Lux, wird den Antrag unterstützen und zeigt sich geschockt über die Äußerungen von Herrn Deumens. Ein Antrag solle nicht aufgrund von Parteizugehörigkeit abgelehnt werden.

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, findet das Verlassen der Sachebene bedenklich und weist den Vorwurf, kein Herz für Menschen aus Kriegsgebieten zu haben, in aller Entschiedenheit zurück. Das Gesetz wolle man keineswegs unterwandern. Vielmehr gebe es unterschiedliche Rechtsauffassungen, wie die Entscheidung anderer Städte und Verwaltungsgerichte belege.

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis. Der Ratsantrag der Allianz für Aachen vom 28.02.2016 „Antrag: Wildtierverbot für Zirkusse und andere Wanderschaustellbetriebe“ und der Ratsantrag der UWG vom 02.04.2016 „Ratsantrag: Keine Standortgenehmigungen für Wildtierzirkusse“ werden bei drei Gegenstimmen abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

Der Ratsantrag der Allianz für Aachen vom 28.02.2016 „Antrag: Wildtierverbot für Zirkusse und andere Wanderschaustellbetriebe“ und der Ratsantrag der UWG vom 02.04.2016 „Ratsantrag: Keine Standortgenehmigungen für Wildtierzirkusse“ werden abgelehnt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 28.02.2016 beantragte die Allianz für Aachen, der Rat der Stadt Aachen möge beschließen, Zirkusbetrieben und anderen Wanderschaustellbetrieben künftig keine städtischen Flächen zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Nashörner, Reptilien. Großkatzen, Bären, Kamele, Antilopen, Robben, Delfine, Giraffen, Affen, Pinguine, Flusspferde, Beuteltiere, Lamas oder Strauße mit sich führen. Zudem möge der Rat der Stadt Aachen beschließen, dass die Stadt Aachen sich dafür einsetzt, dass dort ebenso ein Wildtierverbot für Zirkusse und andere Wanderschaustellerbetriebe eingeführt wird.

Mit Ratsantrag vom 02.04.2016 beantragte die UWG, der Rat der Stadt Aachen möge beschließen, Zirkusbetrieben und anderen Wanderschaustellerbetrieben, die Wildtiere wie z.B. Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Halbaffen, Affen, Menschenaffen, Kamele, Nashörner, Elefanten, Pinguine, Reptilien, Strauße, Kängurus, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler, Wölfe und Groß- und Kleinwildkatzen mitführen, von der Stadt Aachen grundsätzlich keine Genehmigung für einen Standplatz erhalten. Darüber hinaus möge der Rat der Stadt Aachen beschließen, dass die Verwaltung beauftragt werde, u.a. mittels Recherche bei anerkannten Tierschutzorganisationen und der Bundestierärztekammer zu prüfen, inwiefern auch Zirkussen mit sogenannten Haustieren eine Standortgenehmigung zu verweigern ist.

Das Thema „Verbot für Zirkusse mit Wildtieren“ war 2010 bereits Gegenstand der Vorlage FB 01/0071/WP16, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird (Anlage1).

Die seinerzeit angeführten rechtlichen Bedenken haben weiterhin Gültigkeit. Zwar ist zutreffend, dass das VG München mit Urteil vom 06.08.2014 (Az. M 7 K 13.2449) den Beschluss einer Stadt bestätigt hat, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusse mit Wildtieren zu vermieten.

Ebenso ist jedoch zutreffend, dass drei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (VG Darmstadt, Beschluss vom 19.02.2013, Az. 3 L 89/13.DA - juris; VG Chemnitz, Beschluss vom 30.07.2008, Az. 1 L 206/08 – juris und VG Hannover, Beschluss vom 12.01.2017, Az. 1 B 7215/16 – juris) entsprechende Beschlüsse von Kommunen für rechtswidrig gehalten haben, da diese in die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Berufsausübungsfreiheit der Schausteller eingreifen, ohne dass hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben ist. Insbesondere die aktuelle Entscheidung des VG Hannover betont erneut, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, im Rahmen einer Widmung einer öffentlichen Einrichtung ein Wildtierverbot in Zirkussen zu beschließen. Die Widmung dürfe sich ausschließlich auf kommunale Angelegenheiten beziehen. Ein Wildtierverbot in Zirkussen könne nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden.

Obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage ist bislang nicht ergangen.

Vor diesem Hintergrund ist Rechtssicherheit für das mit den Ratsanträgen beantragte Verbot von Zirkussen mit Wildtieren nicht gegeben.

Dasselbe gilt für den Antrag, dass die Stadt Aachen sich bei der Städteregion Aachen dafür verwenden möge, dort den Erlass eines solchen Wildtierverbotes einzuführen.

Aus denselben Gründen ist der Antrag, zu prüfen, inwiefern auch Zirkusse mit Haustieren nicht zugelassen werden, abzulehnen.

Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1
89.3 KB · PDF
RA_147_17
194.2 KB · PDF
RA_154_17
88.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-02-13 FB 30_0018_WP17 Ratsantraege Allianz SAO.pdf

26.11.2024

465.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:15