28. März 2017 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Freizeitgelände Walheim - Bericht über die geplante Fahrradveranstaltung "La beau vélo de RAVel" am 01.07.2017

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Beratung

Herr Daniels von der Bezirksvertretung Walheim/Kornelimünster berichtet über die für den 01.07.2017 geplante Fahrradveranstaltung.

Es handele sich hierbei um eine jedes Jahr wiederkehrende Radveranstaltung, welche vorzugsweise über alte Eisenbahntrassen führe. Veranstalter sei die Stadt Raeren. Der Wunsch des Veranstalters sei es, die Veranstaltung grenzüberschreitend durchzuführen.

Der diesjährige Streckenverlauf führe laut Auskunft von Herrn Daniels von Raeren, über die Kinkebahn nach Nütheim, Kornelimünster, von dort über die Vennbahn und die Schleidener Straße auf das Freizeitgelände. Auf dem Freizeitgelände sei ein Aufenthalt der Radfahrer für ca. 1 – 1 ½ Stunden geplant, wo eine Nebenveranstaltung stattfinden soll. Das jährliche Sommerfest des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim, welches normalerweise Ende Juni stattfinde, werde vorgezogen und in die Veranstaltung integriert. Herr Daniels führt weiterhin aus, dass bei der Veranstaltung mit ca. 1.500 Radfahrern und bei der Nebenveranstaltung auf dem Freizeitgelände mit ca. 2.500 Besuchern gerechnet werde.

Herr von Frantzius erkundigt sich danach, ob motorisierte Fahrzeuge auf den Radwegen fahren werden.

Herr Daniels bejaht dies und führt aus, dass ein bis zwei Fahrzeuge die Radfahrer unmittelbar davor und danach begleiten werden.

Herr Plum erkundigt sich danach, in welcher Form sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Herr Daniels gibt bekannt, dass auf dem Freizeitgelände ein mobiler Toilettenwagen aufgestellt werde. Auf die Frage des Herrn von Frantzius, ob auch unterwegs mobile Toiletten aufgestellt werden, antwortet Herr Daniels, dass dies aufgrund der Kürze der Strecke (12,5 km) nicht erfolge.

Herr Mayr betrachtet die Veranstaltung sehr kritisch und fragt sich, ob die geschätzte Besucherzahl von 2.500 realistisch sei.

Herr Daniels erwidert, dass 2.500 Besucher die Höchstgrenze sei.

Herr Mayr ist darüber hinaus der Meinung, dass ein Toilettenwagen für diese Besucherzahl nicht ausreiche; er habe in der Vergangenheit bereits oftmals beobachtet, dass Leute ihre Notdurft in die Naturflächen verrichtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich sei.

Dem entgegnet Herr Meiners, dass eine grundsätzliche Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen (8 Tage in der Zeit von Mai bis Sepetember) auf dem Freizeitgelände vorliege, und aus diesem Grunde seitens der Verwaltung kein Anlass dazu gesehen werde, eine Befreiung für diese Radveranstaltung zu erteilen. Diese Veranstaltung sei anders zu bewerten als eine Abendveranstaltung (z. Bsp. ein Konzert).

Herr Helmig erkundigt sich danach, ob die Wegeführung der Fahrradroute über asphaltierte Wege oder auch durch den Wald erfolge. Herr Daniels erwidert, dass nur asphaltierte Wege in Anspruch genommen werden.

Herr Herpertz schlägt vor, dass Maßnahmen zu treffen sind, die die Besucher davon abhalten, in das Naturschutzgebiet zu gelangen.

Herr Meiners erwidert, dass die Veranstaltungsfläche abgeflattert werden könne. Der Aufenthalt der Besucher sei jedoch nur kurz und es sei davon auszugehen, dass sie in dieser Zeit auch im Kernbereich der Veranstaltung bleiben werden. Seiner Meinung nach halten sich die Störeffekte in Grenzen. Die Lärmimmission werde das erlaubte Maß nicht überschreiten.

Frau Jung fügt an, dass das Sommerfest des Freizeit –und Erholungsvereins Walheim bereits seit mehreren Jahren stattfinde und sie diese Veranstaltung trotz der Nähe ihres Hofes zum Freizeitgeländenoch nicht als negativ empfunden habe.

Herr Daniels ergänzt, dass der vorhandene Zaun repariert wurde. Zur Kontrolle der drei Eingänge könne man Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus sehe er in der Aufstellung eines zweiten Toilettenwagens kein Problem.

Herr von Frantzius ergänzt, dass die notwendige Anzahl der Toilettenwagen mit der erwarteten Besucherzahl von 2.500 errechnet werden könne.

Herr Mayr geht nochmals auf die von ihm angesprochene artenschutzrechtliche Prüfung ein und teilt mit, dass es ihm dabei um die geschützten Arten gehe, welche sensibler seien; er befürwortet daher auch eine Überwachung der Zugänge und stimmt insofern dem Vorschlag des Herrn Herpertz zu.

Herr Plum gibt bekannt, dass er die belgische Radveranstaltung kenne und begrüße diese grenzüberschreitende Veranstaltung. Die geschützten Arten liegen ihm jedoch auch am Herzen.

Beschluss:

Der Naturschutzbeirat empfiehlt der Verwaltung, dass zum Tage der Veranstaltung am 01.07.2017 darauf hingewirkt wird, dass ausreichend mobile Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden und dass ein widerrechtliches Betreten des Naturschutzgebietes durch Überwachung der Zugänge unterbunden wird.

Der Naturschutzbeirat stimmt dieser Empfehlung bei 1 Enthaltung einstimmig zu.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 28.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt