Reiten im Brander WaldAntrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Brand sowie des Vertreters der FDP vom 16.06.2016
FB 36/0155/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Wiezorek vom Fachbereich Umwelt.
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Wiezorek für die Vorlage. Der Antrag sei von den Fraktionen der Bezirksvertretung Brand gemeinsam verfasst worden, weil zunächst nicht nachvollziehbar gewesen sei, warum das Reiten im Brander Wald verboten ist, zumal dies bei Betrachtung der aktuellen Entwicklung hinsichtlich einer möglichen Trassenführung einer Gaspipeline im Natur- und Landschaftsschutzgebiet eher eine geringe Belastung darstelle. Der Vorlage könne sie nun die engen gesetzlichen Vorgaben entnehmen und feststellen, dass keine Ausnahmen und Befreiungstatbestände geschaffen werden können. Eine andere Nutzung des Brander Waldes als im jetzigen Rahmen des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vorgesehen, komme daher nicht in Betracht.
Herr Hußmann von der GÜNE-BF begrüßt es, dass es zu keiner weiteren Reduzierung des Naturschutzes in dem geschützten Gebiet komme. Aktuell sei es um den Naturschutz im Brander Wald schlecht bestellt, da parallel eine Pipeline durch den Brander Wald geführt werden solle. Dies könne allerdings keine Begründung dafür ein, an anderer Stelle ein Auge zuzudrücken.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zuge der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Als einziges besonderes Schutzgebiet in der Stadt Aachen wurde der Brander Wald als FFH-Gebiet ausgewiesen und im Zuge der 18. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen im Jahr 2004 als Naturschutzgebiet (NSG) rechtlich gesichert.
Gemäß den seinerzeit von der Höheren Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Köln) vorgegebenen spezifischen Festsetzungen ist Reiten im NSG Brander Wald in der Zone 2 (Brander Wald) grundsätzlich verboten Das Verbot geht damit über die allgemeinen Festsetzungen für alle anderen Aachener Naturschutzgebiete hinaus, in denen Reiten lediglich außerhalb der dafür bestimmten Wege und Flächen nicht erlaubt ist. In der Zone 1 (Wiese / Weide) ist Reiten aufgrund der in diesem Bereich bestehenden militärischen Nutzung als Standortübungsplatz ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
Grund für das strenger gefasste Reitverbot im NSG Brander Wald ist das in der FFH-Richtlinie sowie in § 33 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz verankerte sogenannte „Verschlechterungsverbot“. Danach sind alle Maßnahmen und Handlungen verboten, die zu einer Verschlechterung der im jeweiligen FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen oder Arten führen können. Zu derartigen Handlungen zählen auch Sport- und Freizeitnutzungen, die den Zustand eines FFH-Gebietes verschlechtern können.
Aufgrund der für das FFH-Gebiet bestehenden Erhaltungsziele von europäischer Bedeutung kann die Stadt Aachen nicht selbständig handeln und das bestehende Reitverbot in eigenem Ermessen aufheben.
Eine Nutzung des Brander Waldes im jetzigen Rahmen des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ist im Übrigen unbenommen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 80254
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80254
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-02-13 FB 36_0155_WP17 Reiten im Brander Wa SAO.pdf
20.11.2024
182.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 29.03.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:19