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Schaffung von BlumenwiesenAntrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 3.11.2016

FB 36/0160/WP17 · Kenntnisnahme

Schaffung von BlumenwiesenAntrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 03.11.2016

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für die Vorlage bei der Verwaltung, der sie allerdings keine Aussage über die Kosten entnehmen könne. In diesem Zusammenhang sei die Frage aufgetaucht, ob sich Schulen, Kindertagesstätten oder auch andere Institutionen beteiligen könnten. Hierzu werde allerdings eine Kostenaufstellung benötigt. Es seien 6 potentielle Standorte geplant, so dass der Antrag der Parteien für sie noch nicht abschließend behandelt sei. Deshalb bittet sie um Abänderung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass die Bezirksvertretung die Ausführungen zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, eine Kostenschätzung zur Bepflanzung an den 6 möglichen Standorten vorzunehmen und in Gesprächen mit Brander Schulen und Kindertagesstätten zu klären, inwieweit Bereitschaft bestehe, sich zu beteiligen.

Herr Wiezorek vom Fachbereich Umwelt geht davon aus, dass Finanzierungsmittel durch den Aachener Stadtbetrieb zur Verfügung gestellt würden. Selbstverständlich werde eine Kostenschätzung in Auftrag gegeben.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns schlägt vor, im Zuge der Nacharbeiten der Grünfläche für den Brander Markt abzuklären, ob Frühjahrsblüher auf dem Marktplatz, in der Eschenallee und des Kirchbandes noch gepflanzt werden können. Deshalb sollte der Beschluss dementsprechend ergänzt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Kostenschätzung zur Bepflanzung an den 6 möglichen Standorten sowie den Standorten Marktplatz, Eschenallee und Kirchband vorzulegen und zugleich Gespräche mit den Brander Schulen und Kindergärten zu führen, inwieweit diese bereit sind, sich an der Errichtung der Blumenwiesen zu beteiligen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Antrag 37 / WP 17 gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brand hat mit dem Antrag 37 / WP 17 die Verwaltung beauftragt, geeignete Flächen in Brand aufzuzeigen, auf denen 'Blumenwiesen' angelegt und Frühjahrsblüher eingebracht werden können. In diesem Zusammenhang wird auf bereits bestehende Beispiele im Stadtgebiet verwiesen.

Tatsächlich wurden in öffentlichen Grünflächen Aachens auf geeigneten Standorten vermehrt Einsaaten mit Blumen- und Kräutermischungen angelegt. Dazu gehören beispielsweise der Mittelstreifen der Roermonder Straße, der Kreisverkehr Goethestraße, der Einmündungsbereich Weberstraße / Boxgraben oder Randflächen in der Grün- und Spielanlage Breitbenden. Auch im Gewerbepark Brand gibt es Wege begleitende Blühstreifen, im Zuge der Neugestaltung des Brander Marktplatzes wurden Frühjahrsblüher gepflanzt.

Gewerbepark Brand

Kreisverkehr Goethestraße

Frankenberger Park

Zu den Vorteilen solcher Blumen- und Kräuterwiesen gehören die größere Artenvielfalt, das zusätzliche Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten, das vor allem zur Blütezeit attraktive Erscheinungsbild und der geringere Pflegeaufwand.

Für das Anlegen dieser Flächen müssen jedoch einige Rahmenbedingungen erfüllt sein und beachtet werden:

  • Damit die etwa 50 bis 100 cm hohen Pflanzen sich entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Wiesen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.
  • Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet.
  • Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen erforderlich. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck.
  • Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit etwas unansehnlicher wirken.
  • Damit die Einsaaten anwachsen können, ist auf vorhandenen Grünflächen eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von problematischen Wurzelunkräutern wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen sind die nachfolgenden Flächen in Brand grundsätzlich für die Anlage von Blumenwiesen und auch zum Einbringen von Frühjahrsblühern geeignet:

  • Nordstraße, insbesondere der Kreuzungsbereich zur Debeystraße
  • Rombachstraße undabschnittsweise Vennbahn in diesem Bereich
  • Brander Friedhof(Frühjahrsblüher)
  • Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee
  • Eberichhofstraße
  • Kreuzungsbereich von Eberichhofstraße und Eilendorfer Straße(Frühjahrsblüher)

Für die Maßnahmen sind derzeit keine gesonderten Haushaltsmittel vorhanden. Die Umsetzung kann daher nur fortlaufend und im Rahmen der für allgemeine Grüngestaltung und -pflege gegebenen Ressourcen erfolgen. Eine Unterstützung durch bezirkliche Mittel wäre beispielsweise für eine öffentliche Pflanzaktion in Kooperation mit Brander Schulen und Kindertagesstätten hilfreich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Anlage von Blühwiesen in vorhandenen Grünflächen erfolgt fortlaufend im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen. Voraussetzung ist die Kosten-Neutralität zwischen dem Aufwand für die bisherige Pflege und dem Aufwand für die Umgestaltung sowie die künftige Pflege.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

SFB36-kmbh217011715580
117.6 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-03-06 FB 36_0160_WP17 Schaffung von Blumen SAO.pdf

20.11.2024

1.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 29.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:19