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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 -Rombachstraße / Wolferskaulwinkel-hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB- Empfehlung zum Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung

FB 61/0646/WP17 · Entscheidungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 -Rombachstraße / Wolferskaulwinkel-hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB- Empfehlung zum Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Herr Willen verweist auf die Vorlage und teilt ergänzend mit, dass bei dem vorgenannten Bebauungsplan erneut die Öffentlichkeit beteiligt werden müsse, weil sich in der ursprünglichen Planung Änderungen ergeben hätten. So sei zwischenzeitlich die DIN 4109 mit der Folge geändert worden, dass das Schallgutachten an veränderte Lärmpegel angepasst werden musste. Eine weitere Änderung habe es in der Hochbauplanung gegeben. Der Vorhabenträger habe einer Änderung der Wohneinheiten von bisher 50 auf 62 beantragt, was eine Anpassung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze nach sich ziehe. Auch die Anzahl der Besucherparkplätze erhöhe sich von bislang neun auf elf. Die zusätzlichen Parkplätze müssten in der Tiefgarage untergebracht und mit einem Durchführungsvertrag verbindlich fixiert werden. Durch die höhere Frequenz der Tiefgarage werde eine Schallschutzwand zur Eigensicherung des Gebäudes notwendig. Zum Jahreswechsel 2016/2017 habe sich die Sonderbauverordnung so geändert, dass nun breitere Stellplätze erforderlich würden und die Tiefgarage im Untergeschoss vergrößert werden müsste. Sobald die erneute Offenlage durchgeführt sei, wolle man zeitnah in die Planung einsteigen.

Herr Auler von der CDU-BF bemerkt, dass durch die Erhöhung der Wohneinheiten mit mehr Verkehr zu rechnen sei. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass das vorhandene Straßennetz ausreichend leistungsfähig sei, um diesen Verkehr aufzunehmen. In einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung werde der Punkt „Abfluss Verkehr aus der Heussstraße“ behandelt. Die im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrags gewonnenen Erkenntnisse sollten Eingang in das Verfahren finden.

Herr Hellmann von der SPD-BF hält die Erhöhung auf 62 Wohneinheiten für unglücklich, zumal aktuell in Brand viele neue Wohngebiete entstehenwürden. Zur Parkplatzsituation führt er aus, dass durch die Erhöhung der Anzahl der Besucherstellplätze zwei Einheiten in die Tiergarage verlegt werden sollen. Besucher, die eine Tiefgarage nicht kennen, würden diese aber in der Praxis nicht nutzen. Außerdem würden die Hausbewohner mit Sicherheit die Tiefgarage verschließen, so dass die Zugänglichkeit für Besucher ohnehin nicht gegeben sei. Er bittet deshalb nochmals um Überprüfung, ob im öffentlichen Bereich Stellplätze für Besucher bereitgestellt werden können. Außerdem könnten z. B. die Stellplätze abgelöst oder durch Car-Sharing genutzt werden. Herr Hellmann schlägt vor, im Zusammenhang mit der erneuten Offenlage die Wohnanlage als Modell darzustellen. Da der Bürgersteig vor dem Haus neu gestaltet werdenmüsse, solle geprüft werden, ob dort Schrägparken und somit mehr Parkraum eingerichtet werden könne.

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF fragt nach, ob die 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau sich auf die Quadratmeterzahl oder die Anzahl der Wohnungen beziehe und ob dies bei Erhöhung der Wohneinheitenanzahl ebenfalls berücksichtigt werde.

Herr Willen teilt mit, dass es bei den 30 % bleiben werde und sich diese Prozentzahl auf die Anzahl der Wohneinheiten beziehe. Die durch den Vorhabenträger ursprünglich geplanten großen Wohnungen seien verkleinert worden, da sie in Brand nicht zu vermarkten seien. Der 30 %-ige Anteil geförderter Wohnungsbau werde in dem Durchführungsvertrag festgeschrieben.

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt den Vorschlag des Herrn Hellmann im Hinblick auf das Modell und bittet darum, grob die umliegende Landschaft und Wege einzupflegen. Die Parkplätze in der Tiefgarage seien für Besucher nicht geeignet, sollten aber dennoch zusätzlich angelegt werden, da in dem Haus wahrscheinlich auch Mietparteien mit mehr als einem Fahrzeug pro Wohneinheit einziehen würden.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Willen, bittet um Prüfung der vorgenannten Punkte durch den Fachbereich und zu gegebener Zeit um Vorlage eines neuen Berichts in der Bezirksvertretung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972 – Rombachstraße/Wolferskaulwinkel – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972–Rombachstraße / Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus beschließt er gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972–Rombachstraße /Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens DatumAllris-Nr.

- Programmberatung PLA: 14.01.2016FB 61/0324/WP17

- Programmberatung Bezirk: 17.02.2016FB 61/0324/WP17

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitvom 04.04. bis 15.04.2016

- Anhörungsveranstaltung06.04.2016

- Beteiligung der Behörden u. TöBvom 08.04. bis 13.05.2016

- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk:31.08.2016FB 61/0511/WP17

- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA:01.09.2016FB 61/0511/WP17

- öffentliche Auslegungvom 04.10.2016 bis 04.11.2016

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wurde in der Zeit zwischen dem 04.10. und 04.11.2016 durchgeführt. Sowohl der Öffentlichkeit als auch den Trägern öffentlicher Belange wurde in diesem Zeitraum die Planung im Internet als auch in der Planoffenlage für einen Monat zugänglich gemacht. Der Fachbereich Umwelt –Immissionsschutz- hat in seiner Stellungnahme empfohlen, die im Rechtsplan festgesetzten Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden Schalldämmmaße der Außenbauteile um jeweils einen Pegelbereich zu erhöhen. Die Notwendigkeit zur Erhöhung der Pegelbereiche folgt aus der Neufassung der DIN 4109, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde. Hierbei wird bei Differenzen der Beurteilungspegel Tag/Nacht von weniger als 10 dB(A) wegen der erhöhten nächtlichen Störwirkung die Bemessung über den Nachtpegel inklusive Zuschlägen durchgeführt. Aufgrund der Änderungen im Rechtsplan und in den schriftlichen Festsetzungen ist eine erneute öffentliche Auslegung notwendig.

Vor dem Beschluss der ersten öffentlichen Auslegung wurde das Grundstück inklusive der Vorhabenplanung an einen neuen Vorhabenträger veräußert. Nach der öffentlichen Auslegung hatte der neue Vorhabenträger Bedenken hinsichtlich der geplanten Wohnungsgrößen und hat eine Verkleinerung der Wohnungsgrundrisse beantragt. Unter Beibehaltung der Gebäudehülle ist eine Verkleinerung der Grundrisse mit einer Erhöhung der Wohneinheiten (WE) verbunden. Waren ursprünglich 50 Wohneinheiten vorgesehen, werden nun 62 WE geplant. Begründet wird die Verkleinerung der Wohnungsgrößen mit den Grenzen einer Vermarktbarkeit im Stadtteil von Brand. Da eine Erhöhung der Wohnungsanzahl mit einer Erhöhung der notwendigen Stellplätze einhergeht und dies wiederum wesentlichen Einfluss auf die Schallimmissionen der Tiefgaragenrampe hat, musste in der Folge das Schallgutachten überarbeitet werden. Auch dieser Wandel der Planung bewirkt eine Änderung der Festsetzungen und bedingt eine erneute Offenlage der Planung. Der Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz/WE wird beibehalten. In der Tiefgarage müssen 62 Stellplätze für die Bewohnerschaft vorgehalten werden. Auch die Anzahl der Besucherstellplätze wurde angepasst. Zu den 9 ebenerdigen Stellplätzen werden 2 zusätzliche Stellplätze für Besucher in der Tiefgarage vorgesehen. Das Stellplatzverhältnis wurde mit den Verwaltungsfachabteilungen einvernehmlich abgestimmt. Die Anzahl wird im Durchführungsvertrag verbindlich festgeschrieben. Zum Jahreswechsel trat die Novelle der Sonderbauverordnung in Kraft, in der die Stellplatzbreiten in Tiefgaragen erhöht wurden. Als Folge dieser Novelle musste die Tiefgarage insgesamt vergrößert werden, um den Vorschriften zu genügen.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Innerhalb der Eingabefrist sind drei schriftliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Ein Nachbar hat einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt. Im Wesentlichen werden die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt.

Hierzu zählen insbesondere die Form, die Baumasse und die bauliche Höhe des Vorhabens, die den Nachbarn überdimensioniert erscheint. Weiterhin wird eine schadlose Ableitung der anfallenden Ab- und Oberflächenwasser angezweifelt. Durch die zusätzliche verkehrliche Belastung, verursacht durch das Vorhaben, wird eine Verkehrsüberlastung der ohnehin angespannten Situation erwartet. Die Stellplatzanzahl wird als zu gering betrachtet und ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsflächen und eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs befürchtet.

In der Stellungnahme des Rechtsanwaltes wird auf die im frühzeitigen Verfahren geäußerten Bedenken und die Unzumutbarkeit des Vorhabens durch die entstehende Gebäudefront von 60 m x 12 m – 14 m zur Gartenseite seiner Mandanten verwiesen. Zusätzlich wird auf die beträchtlichen zusätzlichen Verkehrsbelastungen der Rombachstraße und deren mangelnde Berücksichtigung bei der Bauleitplanung hingewiesen.

Ein Anlieger sieht Handlungsbedarf, da seiner Ansicht nach formale Fehler im Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Öffnungszeiten aufgetreten seien. Die Umstände bei der Einsichtnahme der Bauleitplanung zur frühzeitigen Beteiligung bedauert die Verwaltung und hat zur Abhilfe einheitliche Öffnungszeiten in allen Bezirksverwaltungen eingeführt. Zu diesen Öffnungszeiten wird ein Einlass für die interessierte Öffentlichkeit garantiert.

Sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu sind als Anlage beigefügt.

Die Eingaben haben nicht zu einer Änderung der Planung geführt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung

Anlässlich der öffentlichen Auslegung der Planung haben lediglich die Untere Wasserbehörde und der Immissionsschutz Anregungen eingebracht. Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde hat zu keiner Anpassung des Bebauungsplans geführt. Aufgrund der Stellungnahme des Immissionsschutzes musste das Schallschutzgutachten überarbeitet werden und der Rechtsplan sowie die schriftlichen Festsetzungen geändert werden. Dies macht u.a. die erneute öffentliche Auslegung der Planung erforderlich.

  1. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Durch die Verschärfung der Lärmpegelbereiche soll der potentiellen Bewohnerschaft ein besserer Schallschutz ermöglicht werden. Wegen der anzusetzenden nächtlichen Störwirkung wird die Bemessung über den Nachtpegel inkl. Zuschlägen bestimmt und die Außenbauteile der Fassade müssen einen höheren Schallschutz einhalten. Durch die Erhöhung der Wohneinheiten kommt es zu einer höheren Frequenz der Tiefgaragenrampe. Das Schallgutachten hat hierzu eine Lärmschutzeinrichtung zur Eigensicherung an der Rampe gefordert. In dem Bebauungsplan soll dieser Forderung entsprochen und die Festsetzungen hierzu ergänzt werden.

Dem Planungsausschuss wurde am 08.12.2016 die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten als privates Bauvorhaben vorgestellt. Die beabsichtigte Erhöhung der Wohneinheiten stieß im Planungsausschuss überwiegend auf Zustimmung. Die Verwaltung wurde gebeten, das Verfahren auf Grundlage dieser Änderungen und die notwendige erneute Auslegung vorzubereiten.

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 972–Rombachstraße / Wolferskaulwinkel- in der vorliegenden Form erneut öffentlich auszulegen.

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mit keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Aachen verbunden. Sämtliche Kosten zur Umsetzung des Vorhabens, einschließlich der Aufwendungen für die geforderte Rückhaltung und Drosselung der Niederschlagswasser, gehen zulasten des Vorhabenträgers.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (14)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-02-28 FB 61_0646_WP17 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf

20.11.2024

30.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 29.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:18