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Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen - Sachstand

FB 56/0043/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für den Tagesordnungspunkt 4 nimmt der Vertreter von Frau Brammertz, Herr Lindemann, an der Sitzung teil.

Frau Ernst stellt mit einem PowerPoint-Vortrag den Sachstand des Integrationskonzeptes vor (Anlage 1).

Danach entsteht eine ausführliche, kontroverse Diskussion in der die nachfolgend aufgeführten Kritikpunkte und Anregungen durch die Mitglieder des Integrationsrates vorgetragen werden:

- Der Integrationsrat ist nicht ausreichend in den Prozess einbezogen worden. Nur die Vorsitzende mit

einzubeziehen ist nicht ausreichend.

- Die RWTH und große Migrantenorganisationen sind bei der Erstellung des Konzeptes nicht beteiligt

worden.

- In der Lenkungsgruppe erfolgte eine einseitige Steuerung durch die Verwaltung.

- Die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe sollte überdacht werden.

- Der Entwurf des Integrationskonzeptes wird nicht umgehend zur Abstimmung in den Rat der Stadt

Aachen gegeben.

- Nicht alle hier in Aachen lebenden Nationen fühlen sich in dem Integrationskonzept

berücksichtigt.

- Die „Aachener Haltung“ muss überarbeitet werden.

- Jede inhaltliche Veränderung im Konzept soll im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales,

Integration und Demographie vorgestellt werden.

- Das Konzept sollte einen Überblick darüber geben, welche Ziele und Angebote es bereits gibt und

welche sich noch im Planungsstadium befinden.

- Das Konzept soll nicht als statisches Ergebnis, sondern als dynamischer Prozess verstanden werden.

- Die Handlungsfelder müssen bei Bedarf korrigiert werden.

- Es soll zu Beginn ein analytischer Teil – die Bestandsaufnahme der Ist-Situation erfolgen.

- Zum Abschluss soll der Punkt Erfolgskontrolle angefügt werden.

- Für die Handlungsfelder muss eine Zeitschiene festgelegt werden und die Kosten der einzelnen

Handlungsfelder müssen ermittelt werden.

- Das Konzept soll auf mehr Nachhaltigkeit ausgelegt werden.

Die Verwaltung äußert sich zu den Anregungen und Kritikpunkten folgendermaßen:

- Die Verwaltung lädt jeden herzlich ein, sich an der Bearbeitung der Handlungsfelder zu beteiligen.

- Die wissenschaftliche Begleitung ist mit dem Integrationsrat zusammen entschieden worden.

- Die Verwaltung nimmt die Anregungen zur Steuerungsgruppe auf. Die Steuerungsgruppe hatte im

ersten Abschnitt eine starke Funktion. In dem jetzt kommenden Abschnitt hat die Steuerungsgruppe

nicht so eine große Bedeutung.

- Die Entscheidung, das Integrationskonzept nicht sofort in den Rat zu geben, wurde von der Verwaltung

gemeinsam mit der Politik abgesprochen.

- Die Verwaltung ist ausführendes Organ und sieht sich als Dienstleister.

- Die Verwaltung gibt nicht die Meinung vor, sondern nimmt die Anregungen der Beteiligten, wie in der

heutigen Sitzung, auf.

Der Beschluss erfolgt einstimmig mit einer Enthaltung.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Verwaltung zu beauftragen, das Integrationskonzept auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Zwischenentwurfs weiter zu bearbeiten. Dabei sind insbesondere zu Beginn ein analytischer Teil (Bestandsaufnahme der Ist-Situation) sowie zum Abschluss der Punkt Erfolgskontrolle anzufügen. Die sieben vorgesehenen Handlungsfelder sollen inklusive des Unterpunktes Gesundheit ausgearbeitet und die „Aachener Haltung“ grundsätzlich überarbeitet werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Neuaufstellung des Integrationskonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Integrationskonzept auf der Grundlage des bestehenden Entwurfes weiter zu bearbeiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Notwendigkeit eines neuen Integrationskonzeptes: Förderrichtlinien für Kommunale Integrationszentren

Das bestehende Integrationskonzept wurde im Jahr 2006 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedet.

Im Juli 2013 reichte die Verwaltung nach Beratung in den Fachausschüssen und entsprechender Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen den Antrag auf Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ein.

Die Genehmigung für die Einrichtung des „Kommunalen Integrationszentrums Aachen“ wurde durch das Land NRW zum 01. August 2013 erteilt. Damit können seit diesem Zeitpunkt jährlich Fördergelder in Höhe von bis zu 170.000 € abgerufen werden. Die Genehmigung der Mittel ist an Förderrichtlinien gebunden, die zwingend zu erfüllen sind.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Abruf der beantragten Fördergelder ist die Vorlage eines aktuellen Integrationskonzeptes. Die Förderrichtlinien schreiben vor, dass das Integrationskonzept nicht älter als drei Jahre sein darf. Daher enthält der Bewilligungsbescheid des Ministeriums vom 23. Juli 2013 eine entsprechende Auflage zur Neuaufstellung.

Rahmen zur Erstellung des Integrationskonzeptes für das Ministerium

Über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes hat sich die Verwaltung mit der Leiterin der „Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren“ fachlich beraten. Bei der Erstellung des neuen Integrationskonzeptes sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise eine aktuelle wissenschaftliche Herangehensweisen, die positive Haltung zur Integrationsarbeit in Aachen, die Lebenssituation der unterschiedlichen Zielgruppen der Integrationsarbeit und die Bedürfnisse der Menschen. Das neue Integrationskonzept sollte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit und relevanten gesellschaftlichen Vertreter/innen entwickelt werden.

Der angestrebte partizipative Prozess sollte letztlich der gesamten Aachener Bevölkerung die Möglichkeit geben, an dem neuen Konzept mitzuwirken. Der Bericht über die Vorgehensweise zur Überarbeitung des Integrationskonzeptes wurde beim Ministerium Anfang Februar 2014 eingereicht. Das Ministerium befürwortet die partizipative Vorgehensweise. Allerdings wies es darauf hin, Ressourcen und Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Blick zu halten. Bis Ende Juni 2014 wurde ein konkreter Zeitplan für die Überarbeitung vorgelegt.

Externe Begleitung des partizipatorischen Prozesses

Da die Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung als sinnvoll und notwendig erachtet wurde, recherchierte die Verwaltung nach den Möglichkeiten einer professionellen Begleitung. Auf Empfehlung des Integrationsrates in seiner Sitzung am 3.12.2014 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 8.12.2014 der Überarbeitung des Integrationskonzeptes zu. Die Überarbeitung sollte in einem partizipativen Prozess mit externer Begleitung erfolgen. Deshalb beschloss der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Vergabe des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen. Als maximaler Kostenrahmen wurden insgesamt 9.240,35 € zuzüglich entstehender, notwendiger Fahrtkosten für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote

Der Arbeitsprozess begann mit einer Bestandsaufnahme der zahlreichen und vielfältigen Aachener Angebote der Integrationsarbeit, die partizipativ auf der Auftaktveranstaltung am 9. Mai 2015 erfolgte. Das Ergebnis zeigte eine Vielfalt an unterschiedlichsten Angeboten. Die Übersicht über die konkreten Angebote sollte ständig aktuell gehalten werden. Bei der weiteren Erarbeitung des Konzeptes dient die erstellte Angebotsübersicht als wichtige Arbeitsgrundlage. Eine hieraus zu entwickelnde Online-Plattform bildet zudem eine der Maßnahmen im neuen Integrationskonzept.

Steuerung und Vernetzung

In der durch das Integrationskonzept anvisierten Integrationsarbeit sollte sich die besondere Ressource Aachens, nämlich die gute Zusammenarbeit der verschiedensten Akteure der Integrationsarbeit über fachliche und gesellschaftliche Grenzen hinweg, abbilden. Dies erforderte neue Strukturen, da viele Träger zwischenzeitlich städteregional aufgestellt sind. Dies betraf auch das „Netzwerk Integration“, das im Zuge der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes von 2005 und der Erstellung des ersten Integrationskonzeptes der Stadt Aachen entstand. Diese Steuerungsstruktur, die seinerzeit themenspezifisch entwickelt worden war, steht der Stadt Aachen für die heutige Steuerung ihrer Integrationsarbeit nicht mehr eigens zur Verfügung. Die Stadt Aachen ist weiterhin Mitglied im Netzwerk und auch im Sprecherrat, die steuernde und koordinierende Funktion ist, sowie die meisten Mitglieder, städteregional ausgerichtet.

Gleichzeitig wurde mit Gründung des Kommunalen Integrationszentrums ein erster fachlicher Schwerpunkt für eine institutionenübergreifende Steuerung der Integrationsarbeit des Kommunalen Integrationszentrums in Abstimmung mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände gesetzt. Hierzu entwickelte das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen seines Schwerpunktes zur „Integration im Querschnitt“ die Bildung einer fachlichen Steuerungsstruktur unter Einbeziehung von Vertretern der Migranten ab.

So wurde mit der „Steuerungsgruppe Integration im Querschnitt“ ein neues Steuerungsinstrument für die kommunale Integrationsarbeit geschaffen. Die relevanten Akteure der landesgeförderten Integrationsagenturen und des landesgeförderten Kommunalen Integrationszentrums sind gehalten miteinander abgestimmt zu arbeiten. Als erste gemeinsame Aufgabe stellte sie sich der Aufgabe Erarbeitung des neuen Integrationskonzeptes für Aachen zu steuern.

Grundlegend für das Integrationskonzept

Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt: Aachener Haltung

Die Steuerungsgruppe legte mit der „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ das Fundament für das neue Integrationskonzept. Dabei wird von der idealen Grundannahme ausgegangen, dass in Aachen lebende Menschen der Wunsch nach einem friedlichen Leben und nach Zugehörigkeit verbindet, bei der sich alle – Zugewanderte und „alteingesessene“ Bürgerinnen und Bürger - gleichermaßen angenommen fühlen können. Sie formuliert die Vision für ein zukünftiges Zusammenleben in Vielfalt:

Aachen, das sind wir! Wir sind die Menschen, die schon lange hier sind, und die, die kommen und bleiben, und auch die, die auf der Durchreise sind. Wir alle, die in dieser Stadt leben.

Denn Aachen ist das Zuhause aller Menschen, die hier leben, gleich wo sie geboren sind.

Aachen ist familienfreundlich. Wir wollen darüber hinaus, dass Menschen aller Generationen und Lebensformen sich in unserer Stadt wohl fühlen. Wir nehmen Unterschiede und Gegensätze wahr und ergreifen Chancen aufeinander zu zugehen. So entwickeln wir uns.

Aachen ist eine soziale Stadt, wir helfen einander professionell und bürgerschaftlich engagiert. Wir begegnen uns gleichberechtigt dort wo wir leben.

Aachen ist eine Stadt der Wissenschaft, der Forschung und Innovation. Hier denken wir frei. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft.

Wir leben im Dreiländereck. In der zurückliegenden Zeit entwickelte sich ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Die Beziehungen sind nun kreativ, kooperativ, europäisch.

Aachen ist international geprägt - von jeher.

Unsere Grundhaltung basiert auf Respekt. Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir erkennen an, dass menschliches Zusammenleben Stress und Chancen beinhaltet. Spannungen, Missverständnisse und Konflikte, aber auch Glück und Verständnis erkennen wir als normalen Ausdruck menschlichen Zusammenlebens an. Wir sprechen direkt miteinander.

Aachen ist eine Stadt mit vielfältigen kulturellen und sportlichen Angeboten. Wir fördern die Teilhabe, um gemeinsames Erleben und persönliche Beziehungen zu ermöglichen.

Aachen steht zusammen gegen feindselige, rassistische, gewalttätige und extremistisch motivierte Handlungen. Wir sind Aachen. Extremisten sind es nicht!

Wir leben den Dialog der Kulturen und der Religionen.

Wir setzen auf Engagement, Verständigung und Zugehörigkeit.

Wir wollen hier sicher und in Frieden zusammen leben.

Themenfelder und Leitziele

Zur Umsetzung der Aachener Haltung in konkrete Ziele der Integrationsarbeit wählte die Steuerungsgruppe +vier Themenfelder, die geeignet sind „ Integrationsstrukturen “ in die Gesellschaft hinein zu entwickeln, um damit eine Integrationsarbeit zu fördern, die einer Spaltung der Gesellschaft entgegen wirkt. Begünstigung von Migranten soll hierbei genauso entgegen gewirkt werden, wie Benachteiligung für diese Zielgruppe, der bald jeder 2. Einwohner Aachens angehören wird.

Diese Themenfelder sind:

  • Interkulturelle Öffnung
  • Anerkennungs- und Willkommenskultur
  • Zusammenleben im Quartier
  • Gesellschaftliches Engagement und Teilhabe.

Verschiedene Initiativkreise und Fachforen ermöglichten über etwa anderthalb Jahre eine breite Beteiligung der in der Integrationsarbeit vertretenen Institutionen, Personen sowie der politischen Parteien. So wurden nach intensiven Diskussionen, Abwägungen und Entscheidungen innerhalb der oben beschriebenen Themenfelder konkrete Leit- und Teilziele entwickelt.

Die Ergebnisse sind in dem vorliegenden Entwurf des neuen Integrationskonzeptes enthalten ebenso ist die Struktur von Steuerung und Vernetzung in einem eigenen Kapitel konzipiert worden

Planung Frühjahr 2017

Fachgespräche zu den Handlungsfeldern

Um die in den Themenfeldern liegenden Potentiale voll auszuschöpfen, werden diese in den weiteren Gesprächen mit konkreten Handlungsfeldern verknüpft. Insgesamt werden folgende sieben Handlungsfeldern bearbeitet (vgl. Kapitel 5 des Entwurfes):

  • Sprache / Bildung
  • Arbeit / Weiterbildung
  • Wohnen / Sozialplanung
  • Kultur / Religion
  • Sport / Gesundheit
  • Sicherheit / Rassismus / Religiöser Extremismus
  • Öffentlichkeitsarbeit / Presse

Hierzu wird es Fachgespräche geben, zu denen neben den jeweiligen Expert/innen auch die Politik eingeladen wird.

Aktualisierende und strukturierte Integrationsplanung

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keinen finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-03-10 FB 56_0043_WP17 Neuaufstellung des I SAO.pdf

25.11.2024

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 29.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:19

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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