3. April 2017 um 14:00, Rathaus
TOP 2Öffentlich

Verpflichtung der Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses

FB 01/0264/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer/innen des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer/innen des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 3 Abs. 3 Landeswahlordnung NRW werden die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, durch den Vorsitzenden verpflichtet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-03-13 FB 01_0264_WP17 Verpflichtung der Be SAO.pdf

16.9.2025

66.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses
Gremium
Kreiswahlausschuss
Datum
Mo., 03.04.2017
Uhrzeit
14:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:22