Verpflichtung der Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses
FB 01/0264/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer/innen des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 3 Abs. 3 Landeswahlordnung NRW werden die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, durch den Vorsitzenden verpflichtet.
Technische Details
ID: 80352
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80352
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-03-13 FB 01_0264_WP17 Verpflichtung der Be SAO.pdf
16.9.2025
66.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses
- Gremium
- Kreiswahlausschuss
- Datum
- Mo., 03.04.2017
- Uhrzeit
- 14:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:22