28. März 2017 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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privates Vorhaben: Antrag zur Artenanreicherung der Krautschicht des Lousbergs

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Meiners verweist auf die vorliegende umfangreiche Verwaltungsvorlage. Durch die Anreicherung der Krautschicht des Lousberges sollder Parkcharakter hervorgehoben werden und der Lousberg attraktiver gestaltet werden. Ein Konflikt mit dem Naturschutz werde seitens der Unteren Naturschutzbehörde an 3 Standorten nicht gesehen.

Herr Formen regt an, die wilde Vegetationsentwicklung nicht komplett zurückzubauen.

Er erkundigt sich danach, wer federführend in diesem Projekt sei. Herr Meiners erwidert, dass dies der Landschaftsarchitekt Dr. Kunick im Auftrag der Lousberggesellschaft sei.

Herr Mayr nimmt Bezug auf Seite 26, Punkt 1 der Vorlage und findet es kritisch, dass die Beseitigung von Brennesseln und Gehölzschößlingen während der Brutzeit erfolgen soll. Darüber hinaus sei ihm bei den Pflanzlisten aufgefallen, dass dort auch nichtheimische Arten aufgeführt seien. Hier erwähnt er insbesondere auf Seite 22 der Vorlage bei Standort 2 den klebrigen Salbei. Dieser sei zwar eingebürgert, solle nach Ansicht des Herrn Mayr jedoch nicht weiter gefördert werden.

Diese Meinung wird auch durch Frau Dr. Maxam unterstützt. Sie findet die Anpflanzung von Zierpflanzen kritisch und plädiert eher für die Anpflanzung standorttypischer Wildpflanzen.

Herr Plum würde eine Kombination von Wildkräutern und Blühern befürworten.

Nach Ansicht von Herrn Meiners könne der klebrige Salbei herausgenommen werden. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese am Lousberg eingebürgerte Pflanze weiter entwickelt.

Herr Mayr möchte den Lousberg nicht nur als Parkdenkmal sondern auch als Landschaftsschutzgebiet betrachten und ist daher gegen die Anpflanzung von Zierpflanzen. Demzufolge möchte er den Satz 2 auf Seite 22 der Vorlage streichen.

Herr von Frantzius befürwortet, dass Pflanzen, die historisch am Lousberg angepflanzt wurden, zwar ersetzt werden können, jedoch keine Neuanpflanzung von noch nicht vorhandenen Zierpflanzen erfolge.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung für 3 der angegebenen Standorte einstimmig mit folgenden Änderungen nicht: Der für den Standort 2 genannte klebrige Salbei , welcher am Lousberg eingebürgert ist, kann an den gegebenen Standorten belassen bleiben, soll aber nicht weiter gefördert bzw. neu angepflanzt werden. Die Vorlage auf S. 3, Satz 2 ist wie folgt abzuändern: „Ersetzt und ergänzt werden kann die Artenauswahl durch vorhandene Zierpflanzen, die typischerweise in historischen Gärten und Parkanlagen Verwendung finden und bei denen eine Auswilderung auszuschließen ist.“
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 28.03.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt