Rödgener Straße, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
FB 61/0649/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bode, CDU-Fraktion bemängelt, dass die Vorlage in sich widersprüchlich sei. Gefordert gewesen seien Vorschläge zu Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die sofort umgesetzt werden könnten. Die Vorlage schildere aber ausführlich welche Maßnahmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Er stellt der Bezirksvertretung seinen Beschlussvorschlag, der als Kompromiss zu sehen ist, vor. Dieser wird seitens der SPD-Fraktion noch um einen Zusatz ergänzt, dass Vorschläge für bauliche Maßnahmen noch in diesem Jahr erwartet werden.
Herr Rohbock, Fachbereich Stadtentwicklung- und Verkehrsanlagen, geht nochmals auf die einzelnen Aspekte aus der Vorlage ein. Man erhoffe sich seitens der Fachverwaltung, dass sich die zu erwartenden zusätzlichen Fahrzeugbewegungen durch die Großbaustelle im Bereich der Rödgener Straße positiv auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirken und damit das Geschwindigkeitsniveau gesenkt wird. Die Verwaltung sei sich darüber im Klaren, dass hier verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssten, wolle diese aber nach Abschluss der Hochbauarbeiten an dem Objekt im Bereich Rödgner Straße/Suttnerstraße, die für Mitte 2018 angedacht seien, neu bewerten und prüfen.
Herr Plum, Bündnis 90/ Die Grünen, weist darauf hin, dass die Rödgener Straße in Richtung Zehnthofweg ungebremst befahren werden kann, da keine Einmündung von rechts zum Abbremsen zwinge. Daher halte er als Lösung auch eine Einbahnstraße in die Gegenrichtung für möglich. Die anderen Fraktionen sehen in einer Einbahnstraßenregelung keine Lösung, sondern nur eine Verlagerung der Problemzone.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Bereich Rödgener Straße / Suttnerstraße ein erneutes Geschwindigkeitsprofil zu erstellen und bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 09.03.2016 berichtete ein Anwohner über die Verkehrssituation in der Rödgener Straße und das Ziel verschiedener Anwohner, den Durchgangsverkehr zu vermindern und eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Bezirksvertretung hatte daraufhin zugesagt, dass die Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten in der Rödgener Straße durch die Fachverwaltung erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung wurden am 07.09.2016 der Bezirksvertretung vorgestellt. Aufgrund des hohen festgestellten Geschwindigkeitsniveaus wurde die Fachverwaltung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, welche verkehrslenkenden Maßnahmen kostengünstig zur Verkehrsberuhigung in der Rödgener Straße umsetzbar sind.
2. Analyse und Planung
Vom 16.06.2016 bis 20.06.2016 wurde in etwa auf Höhe der Hausnummer 105 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 39 km/h (37 km/h in Richtung Zehnthofweg und 41 km/h in Richtung Brückstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 94 km/h (in Richtung Zehnthofweg). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 48 km/h (45 km/h in Richtung Zehnthofweg und 51 km/h in Richtung Brückstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 40,5% (33,2 % in Richtung Zehnthofweg und 48,7% in Richtung Brückstraße). Die Prozentangabe ordnet die Straße in eine Kategorie, bei der in der Regel Beobachtungen/Messungen mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich sind. Im Vergleich mit anderen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen des Stadtgebiets ist das Geschwindigkeitsniveau der Rödgener Straße als hoch einzustufen.
Die Ausbildung der Straße zu einer Sackgasse oder andere Durchfahrtsbeschränkungen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs sind aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da diese gegebenenfalls sogar zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen können.
Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung sind entweder markierungs- und beschilderungstechnische Lösungen oder bauliche Maßnahmen. Fahrdynamisch ausgebildete bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung sind Teilaufpflasterungen, Plateauaufpflasterungen oder Fahrgassenversätze und in der Regel mit höheren Investitionskosten verbunden. Eine kostengünstige Alternative zur Herstellung von Fahrgassenversätzen ist alternierendes Parken (wechselseitiges Fahrbahnrandparken) mittels Beschilderung.
In der Rödgener Straße ist der Einsatz von alternierendem Parken nicht möglich. Zum einen ist Fahrbahnrandparken nur in den Bereichen möglich, in denen weder Parkbuchten noch Grundstückszufahrten in den Nebenanlagen vorhanden sind:
-Im westlichen Abschnitt der Rödgener Straße befinden sich auf der Seite der geraden Hausnummern häufig eng beieinander liegende Grundstückszufahrten (vor Hausnummern 194 bis 206) oder eine Parkbucht (vor Hausnummer 182).
-Auf dem Flurstück 975, das an die Rödgener Straße und Suttnerstraße grenzt, wird demnächst eine Wohnanlage mit 39 Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde vereinbart, dass der Antragsteller an der Rödgener Straße eine Parkbucht mit 6 Parkständen anlegt, um die Nachfrage für zukünftige Besucher zu erfüllen. Der Antrag auf Baubeginn wurde bereits gestellt.
-Im weiteren Verlauf der Rödgener Straße bis zur Einmündung Brückstraße ist fast durchgehend einseitig eine Längsparkbucht vorhanden und damit kein alternierendes Fahrbahnrandparken möglich.
Zum anderen reicht in den übrigen Bereichen der Rödgener Straße die Fahrbahnbreite nicht aus, um unter Einhaltung der Richtlinien alternierendes Parken einzusetzen. Beim Fahrbahnrandparken muss von den Verkehrsteilnehmern die StVO beachtet werden, d.h. es dürfen dort nur Fahrzeuge abgestellt werden, wenn ein Vorbeifahren anderer Fahrzeuge möglich ist. Um die Forderung der einschlägigen Richtlinien zu erfüllen, muss neben dem 2,00 m breiten Fahrbahnrandparken eine mindestens 2,95 m breite Fahrgasse für die Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens verbleiben. Die Fahrbahn der Rödgener Straße ist in der Regel nur etwa 4,70 m und damit nicht ausreichend breit. Das Parken am Fahrbahnrand kann im Falle der Rödgener Straße zwar geduldet, aber nicht durch eine entsprechende Beschilderung legalisiert werden. Die vorhandene Haltverbotsbeschilderung in der Rödgener Straße wurde lediglich zur Verdeutlichung der rettungstechnisch notwendigen Feuerwehraufstellflächen aufgestellt.
3. Fazit und Empfehlung
Alternierendes Parken in der Rödgener Straße, als kostengünstige und fahrdynamisch wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, ist wegen der aufgeführten Gründe nicht möglich.
Im Bereich der zukünftigen Wohnanlage Rödgener Straße / Suttnerstraße können sich zusätzliche Fahrzeugbewegungen günstig auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirken und das Geschwindigkeitsniveau senken. Die Verwaltung empfiehlt daher, nach Umsetzung der neuen geplanten Bebauung erneut ein Geschwindigkeitsprofil erstellen. Auf dieser Grundlage kann dann ggf. über kostenintensivere bauliche Maßnahmen nachgedacht werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 80388
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80388
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-03-06 FB 61_0649_WP17 Roedgener Strasse_ Mass SAO.pdf
20.11.2024
3.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 29.03.2017
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Geändert
- 15.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:20
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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