Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße - Brander Wall- Neubau eines Umkleidegebäudes für die Sportplatzanlage Rombachstraße - Brander Wall
FB 52/0063/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Herr Hellmann von der SPD-BF bemängelt, dass er der umfangreichen Vorlage keine Neuigkeiten entnehmen könne, obwohl darum gebeten worden sei, eine Überarbeitung der Zusammenstellung vorzunehmen und das Einsparpotential zu prüfen. Die Kostenschätzung mit einem Betrag in Höhe von 1,6 Mio. € erscheine seiner Meinung nach für eine vergleichsweise einfache Planung hoch. Demgegenüber fielen die 82.000 € Erschließungskosten kaum ins Gewicht. Da der Fußballverein und auch der Baseballclub den Sportplatz am Brander Wall nutzen sollen, sei ein Umkleidehaus erforderlich. Die veranschlagten 180.000 € für die Hausmeisterwohnung seien gut investiert, zumal im Gegenzug Mieteinnahmen zu erwarten seien und eine Aufsichtsperson vor Ort zum Schutz der Anlage sinnvoll sei. Im Jahre 2020 laufe der Vertrag mit Borussia Brand für den Sportplatz Karl-Kuck-Straße aus. Bis dahin sollten der Aschenplatz in einen Kunstrasenplatz umgebaut und das Umkleidegebäude fertiggestellt sein. Er fragt deshalb nach, wann die Maßnahmen fertiggestellt und wie sie finanziert werden. Es seien zwar Vorschläge durch die Verwaltung unterbreitet worden, dennoch seien nicht ausreichend Mittel für das Umkleidehaus vorhanden. Er schlägt einen veränderten Beschlussvorschlag vor, wonach die Bezirksvertretung Brand die Ausführungen zur Kenntnis nimmt und vorschlägt, die Variante 1 mit der Hausmeisterwohnung umzusetzen und die Verwaltung beauftragt, ein Finanzierungskonzept vorzustellen und einen Termin für die geplante Fertigstellung festzusetzen.
Herr Auler von der CDU-BF teilt die Auffassung von Herrn Hellmann im Hinblick auf Variante 1 mit Hausmeisterwohnung. Die Verwaltung solle die Aufgabe erhalten, die favorisierte Variante 1 durchzuplanen. Bei der Klärung der Finanzierung solle die Verwaltung allerdings unterstützt werden.
Die Ausführungen der Verwaltung haben Herrn Hußmann von der GRÜNE-BF keine neuen Erkenntnisse gebracht. Er hält eine Hausmeisterwohnung ebenfalls für sinnvoll.
Herr Müller von der SPD-BF stellt fest, dass die Verwaltung zwar ein Konzept vorschlage, aber eine Finanzierung fehle. Es gebe die Möglichkeit der Vorfinanzierung, wonach aus dem Verkauf der Fläche die aktuell von Borussia belegt werde, eine Refinanzierung stattfinden könne. Sollte die Verwaltung die Einnahme der Gelder aus dem Verkauf abwarten wollen, würde dies 5-6 Jahre dauern. Da kein Vorhabenträger vorhanden sei und die Fläche parzellenweise verkauft werden solle, werde es einige Zeit dauern, bis die Refinanzierung zu tragen komme.
Herr Auler von der CDU-BF erläutert, dass der städtische Haushalt Ein- und Ausgaben berücksichtige. Eine Zweckbindung des Verkaufserlöses gebe es nicht. Es müsse daher darauf geachtet werden, wie das Haushaltskonzept beschlossen werde. Die Ratsfraktionen sollten bei der Prioritätensetzung mit in die Verantwortung genommen werden.
Herr Hellmann von der SPD-BF antwortet Herrn Auler, dass die Verwaltung eine Planung vorgelegt und insofern bereits vorgearbeitet habe, um der Kämmerin eine Einstellung in den Haushalt zu ermöglichen. Er kommt nochmals auf seinen vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zurück.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF verweist auf den gemeinsamen Antrag als Aktivität der Parteien. Es sei völliger Konsens in der Bezirksvertretung, dass Handlungsbedarf bestehe und der Verein Borussia Brand alle Unterstützungerhalten solle. In der Gemeindehaushaltsverordnung sei festgeschrieben, dass für das Einstellen in den Haushalt eine konkrete Planung mit einer darauf beruhenden Kostenschätzung erforderlich sei. Dies sei keine Vorgabe der Aachener Kämmerin.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns sieht die Einigkeit bei den politischen Gremien und ist auch selbst der Meinung, dass ein Kunstrasenplatz ohne Umkleidehaus nicht vollständig sei. Es sei aber auch Aufgabe der Politik, nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen und diese sicherzustellen. Die Vorlage der Fachverwaltung biete eine Grundlage hierzu. Er stimmt der Auffassung von Herrn Hellmann zu, dass die Verwaltung aufgefordert werden solle, ein Finanzierungskonzept zu erstellen. Da es nicht zumutbar sei, bis zum Jahre 2020 oder sogar 2022 abzuwarten, werde er über das Thema mit der Kämmerei verhandeln.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund des gemeinsamen Antrags aller Parteien in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 16.11.2016 „Verlegung des Sportplatzes Borussia Brand“, der als Anlage beigefügt ist, und auf Anregung der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen Brand vom 18.01.2017 hat das Gebäudemanagement (E 26) die Kostensystematik nachfolgend insgesamt aufgezeigt und die Kosten des o. a. Bauvorhabens nochmals auf Plausibilität hin überprüft und deren Berechnung nachvollziehbar dargestellt, um mögliche Handlungsoptionen herzuleiten.
Grundlage ist die von externen Architekten vorgelegte „Entwurfsplanung“ (Lph 3 HOAI) mit Kostenberechnung (Stand 08/2014).
Da in dieser geringen Planungstiefe sowohl die Details der Ausführungs- und Genehmigungsplanung (Lph 4 + 5 HOAI), als auch die am Markt im Wettbewerb erzielten Preis-Angebote noch fehlen, verbleibt noch eine Kostenunsicherheit im bisherigen Stadium von bis zu 20%!
Diese beinhaltet zwei Varianten:
Variante 1: Umkleidegebäudemit HM-Wohnung | Variante 2: Umkleidegebäude ohne HM-Wohnung | |||
Planungsdaten Netto-Raumfläche 448,37 m² Brutto-Grundfläche 35,81 m² Brutto-Rauminhalt2.143,24 m³ | Planungsdaten Netto-Raumfläche 359,18 m² Brutto-Grundfläche 442,13 m² Brutto-Rauminhalt1.768,52 m³ | Differenz: 89,19 m² 93,68 m² 374,72 m³ | ||
Kostenberechnung DIN 276 Stand 08/2014 KG100 Grundstück:-kein Ansatz- KG 200 Erschließen:82.700
KG 500 Freianlagen:85.200 KG 600 Ausstattung:40.000 Zwischensumme: 1.218.900 KG 700 Nebenkost.: 280.300 Gesamt: ~1.499.200 | Kostenberechnung DIN 276 Stand 08/2014 KG100 Grundstück:-kein Ansatz- KG 200 Erschließen: 82.700
KG 500 Freianlagen: 81.600 KG 600 Ausstattung: 40.000 Zwischensumme:1.081.500 KG 700 Nebenkost.: 248.700 Gesamt: ~1.330.200 | Differenz: -k. A.- 0.0 134.000 3.600 0.0 137.600 31.600 169.000 | ||
Aktualisierungen: Baupreisindex (3x2%) bei Umsetzung 2017: ~90.000 transparent dargestellt: aktivierte Eigenleistung E26 für Bauherrenleistung/Projektmanagement (= 5,5 % KG 200-600):~67.000 | Aktualisierungen: Baupreisindex (3x2%) bei Umsetzung 2017: ~80.000 transparent dargestellt: aktivierte Eigenleistung E26 für Bauherrenleistung/Projektmanagement (= 5,5 % KG 200-600): ~59.500 | 10.000 7.500 | ||
Gesamtkosten: ~ 1.656.200 | Gesamtkosten: ~1.469.700 | 186.500 |
Ergebnisse der Überprüfung der Kosten:
E26 ist dem Auftrag nachgekommen, die vorgelegte Kostenberechnung aus 08/2014 zu prüfen und zu aktualisieren.
-KG 100:
Grundstückskosten fallen nicht an.
-KG 200:
die Kosten für das Herrichten und Erschließen des Baufeldes sind ungewöhnlich hoch, dafürdie Leitungsführung von Ver- und Entsorgung weite Wege erforderlich und nicht zu vermeiden sind.
-KG 300/400:
Die eigentlichen sog. „Bauwerkskosten“ (Baukonstruktion und technische Anlagen), d.h.die Kosten, die durch Entwurf/ Konstruktion/ Konzept bauseits ausgelöst werden, bewegen sich mit 1,01 Mio. EUR (mit HM-Wo.) bzw. 877 T EUR (ohne HM-Wo.) im durchschnittlichen „Normalbereich“.
-KG 500/ 600:
Freianlagen und Ausstattung werden im hohen Maße vom Bedarfsträger bestimmt bzw. vorgegeben. Mit knapp über 80.000 € sind keine überzogenen Ansprüche erkennbar.
-KG 700:
Die „Baunebenkosten“ (mit den Honoraren für Architekten, Ingenieure und Sonderfachleuten) liegen mit dem Ansatz von 23% im unteren Bereich. Der Arbeitskreis Gebäudemanagement des Städtetages NRW berichtet regelmäßig von stetig steigenden BNK, die im Regelfall mittlerweile um die 30 % und in Spitzen sogar bis zu 35 % (!) in real abgerechneten Bauvorhaben liegen.
-Baupreisindex:
Die Kostenberechnung aus 08/2014 muss zwingend bei Leistungsgleichheit auf das Preisniveau des Umsetzungszeitraumes angeglichen werden;daher wurden mitBezug 2017 3 x 2 % aufgeschlagen. Dieser Wert ist eher zu gering, als zu hoch angesetzt.
-Aktivierte Eigenleistung E26:
Seit 2014 gilt die mit der Kämmerei abgestimmte Vorgehensweise, die Leistungen des Gebäudemanagements (Bauherrenleistungen der Projektleitung und -steuerung) für die Politik nach dem Prinzip der Haushaltsklarheit und -wahrheit darzustellen. Dies führt dazu, dass die Kosten für das Personal von E26 aus den Projektkostenfinanziert werden und nicht aus dem Betriebsdarlehen des Haushalts an den Eigenbetrieb, was dieses wiederum verringert.
-Zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der Kosten:
E26 hat die Kosten verglichen mit real abgerechneten Maßnahmen in Aachen. Hierzu gehören: Die Umkleidegebäude 1. Sportplatz Horbach und 2. Sportplatz Siegel.
Ergebnis:
- die indizierten Kennwerte der „Bauwerkskosten“ (KG 300 + 400) der fertig gestellten Umkleidehäuser sind vergleichbar mit den prognostizierten Kennwerten des geplanten Umkleidegebäudes in Brand.
- Die nicht zu vermeidenden langen Erschließungswege der Leitungsführung von Ver- und Entsorgung führen zu überdurchschnittlich hohen Erschließungskosten.
- Im Flächenvergleich wird deutlich, dass das geplante Vorhaben (ohne HM-Wo.) mit doppeltem Raumbedarf an Umkleiden und Schulungsräumen nur 2/3 Flächenmehrung zu Horbach aufweist.
Damit ist eine kompakte, wirtschaftliche Planung nachgewiesen.
Fazit:
Aus Sicht des fachkundigen Bauherrenund im Abgleich mehrerer bereits realisierter und abgerechneter ähnlicher Funktionsgebäude liegen die reinen „Bauwerkskosten“ völlig im normalen Bereich und sind keinesfalls als zu hoch zu bezeichnen.
Allerdings erzwingen die Besonderheit der Liegenschaft und die Verortung des Gebäudes darin erhöhte Erschließungskosten.
In der Kostendarstellung geht die Stadt Aachen seit 2014 bei Investitionsbauvorhaben einen Weg, den immer mehr Städte und Kommunen betreten:
Sind die Gebäudemanagement- bzw. Hochbaubereiche als „eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“ aufgestellt, werden - dem Prinzip der Kostenklarheit und –wahrheit folgend - bei Eigenerledigung deren Leistungen für die Stadt transparent aufgeführt und in der KG 700 „Baunebenkosten“ (bzw. KG 710 Bauherrenaufgaben) dargestellt.
Damit werden (unter Einsparung von u.a. 19 % MwSt im Vergleich zur Fremdvergabe an Externe) die Kosten der Bauherrenaufgaben auch für politische Entscheidungsträger erstmals sichtbar.
Dies hat zur Folge, dass die Kosten des damit befassten Personals in Abstimmung mit der Kämmerei rein aus den Projekten finanziert werden und E26 nicht mehr erstattet werden.
E26 muss sich bei Eigenerledigung seine „Kosten“ durch aktives Tun selbst „erarbeiten“ und ist somit gezwungen, wirtschaftlich zu agieren.
Oberflächlich jedoch führt dies zu vermeintlich höheren Kosten (-darstellungen) und erzeugt im Vergleich mit Städten, die diesen Weg noch nicht gegangen sind, den Eindruck, dass dort „preiswerter“ gebaut werden könne, obwohl dort lediglich die tatsächlichen Bauherrenkosten nicht vollständig dargestellt werden.
Insgesamt sind die Kosten dem vorgegebenen Raumprogramm (mit bzw. ohne Hausmeisterwohnung) angemessen. Einsparpotential wird lediglich erzielt, wenn das Raumprogramm trotz der gleichzeitigen Nutzung der Sportplatzanlage durch zwei unabhängige Sportvereine (Fußball und Baseball) reduziert würde. Eine Reduzierung des Bauvolumens wäre mit einer Umplanung und damit zusätzlichen Planungskosten verbunden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bei dem PSP-Element 5-080102-100-00100-90-1 Sachkonto 78520000 sind als Ermächtigungsübertragung aus 2016 Mittel in Höhe von 1.058.829,71 € übertragen worden, wovon 700.000 € freigegeben sind. (500.000 € für Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasen und 200.000 für die Einfriedung und Verbesserung des Naturrasenplatzes am Brander Wall). Für die Finanzierung des Umkleidegebäudes stehen somit derzeit nur rd. 358.000 € zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 80450
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80450
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-03-16 FB 52_0063_WP17 Verlagerung des Spor SAO.pdf
20.11.2024
4.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 29.03.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:19