27. April 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht

FB 45/0344/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) stellt die kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen vor.

Die Bereitstellung einer am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung ist eine Pflichtaufgabe des Schulträgers nach § 79 SchulG NRW.

Grundsätzlich seien die städt. Schulen im landesweiten Vergleich zwar gut ausgestattet, aufgrund knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich.

Eine kommunale Medienentwicklungsplanung, die die Verbindung zwischen Pädagogik und Ausstattung beschreibt, wird von Seiten der Stadt erstmalig vorgelegt. Zukünftig sind schulische Medienkonzepte eine Voraussetzung für Ausstattungsinvestitionen. Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier seien insbesondere soziale Aspekte zu berücksichtigen.

Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; deutschlandweit liegt dieser Wert bei elf Schülerinnen und Schüler pro Gerät.

Frau Ketteniß bezieht sich auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage, dass die Grundschulen mit gebrauchten Rechnern ausgestattet werden und erkundigt sich, wie diese Rechner konkret aussehen. Ihrer Meinung nach sollten auch die Grundschulen mit neuen und hochwertigen Geräten ausgestattet werden.

Herr Lennartz vom IT-Management des städtischen Fachbereichs Personal und Organisation erläutert, dass diese Maßgabe gemeinsam mit den Schulen und dem Schulausschuss in der Vergangenheit erarbeitet wurde. Dadurch, dass gebrauchte Rechner für die Grundschulen verwendet werden, können momentan über 900 Computer an den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden. Zudem besitzen die Geräte einen ebenso leistungsstarken Hauptspeicher wie die Geräte, welche an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Es kann jedoch sein, dass die Geräte nicht an jedem Standort gleich schnell sind, da das Leitungsnetz teilweise noch nicht so stark ausgebaut ist und auch nicht in jeder Grundschule ein pädagogischer Server vorhanden ist. Bei insgesamt knapp 60 Schulstandorten dauere der Ausbau der Leitungen eine gewisse Zeit. Außerdem spielt auch die Nutzungshäufigkeit der Geräte eine große Rolle. Wenn ein Rechner beispielsweise nur einmal in der Woche genutzt wird, haben sich diverse Updates angesammelt, die alle zeitgleich installiert werden müssen. Zudem kündigt er an, dass bis 2020 alle PCs ausgetauscht werden müssen, da auf Windows 10 umgestellt wird.

Frau Griepentrog betont auch, dass die Schnelligkeit der Rechner maßgeblich von der vorhandenen Leitung vor Ort abhängig ist. Sie fragt sich jedoch, wo bei dem Wechsel von „Schulen ans Netz“ zu „Schulen digital“ die Schnittstelle in der finanziellen Abwicklung liegt. Sie informiert sich, ob die eingeplanten 1,7 Mio Euro zusätzlich bereitgestellt werden oder ob eine Umschichtung des Budgets zwischen den beiden Projekten erfolgt ist.

Herr Lennartz erklärt, dass im Vorfeld jede Schulleitung in einem persönlichen Gespräch ihre individuellen Bedarfe mitteilen konnte und diese entsprechend bei der Ausstattung berücksichtigt wurden. Die Mittel aus der Position „Schulen ans Netz“ wurden in den Kosten-/Finanzierungsplan des kommunalen Medienentwicklungsplans übertragen. Die Voraussetzung ist jetzt jedoch ein fertiges Medienkonzept, welches jede Schule – bei Bedarf mit Unterstützung des Medienzentrums - erstellen muss. Frau Langfort-Riepe ergänzt, dass der Support in diesem Bereich von großer Wichtigkeit ist, da es kein gesamtgültiges Konzept für alle Schulen gibt. Jede Schule muss hier individuell Schwerpunkte setzen.

Frau Orthen findet es grundsätzlich gut, dass eine Unterstützung durch das Medienzentrum angeboten wird, jedoch bemängelt sie, dass an den Schulen mit dem Programm „Open Office“ gearbeitet wird, die meisten Kinder und Lehrer zu Hause jedoch andere Office Produkte verwenden. Die Kompatibilität sei dadurch nicht gewährleistet und so können beispielsweise Dokumente zur Unterrichtsvorbereitung und Zeugniserstellung in der Schule nicht richtig geöffnet werden. Dies führe zu Demotivation.

Herr Lennartz erklärt, dass die Nutzung der Software „Open Office“ generell kostenfrei sei. Dies sollte ein Argument dafür sein, dieses Programm auch privat zu nutzen. Das Medienzentrum verfolgt zudem die Intention, den Kindern den grundsätzlichen Umgang mit einem Office Produkt am Computer zu lehren, unabhängig davon welches konkrete Programm verwendet wird. Da mit dem Produkt „Microsoft Office“ zudem hohe Lizenzgebühren verbunden sind, sei dieses keine Option für die flächendeckende Verwendung an städtischen Schulen. Auf Nachfrage von Frau Griepentrog erklärt er, dass sich die Kosten dabei auf ca. 240.000 € belaufen, wenn alle Schulen mit diesem Programm ausgestattet würden. Herr Brötz verweist diesbezüglich darauf, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handelt, ob man den Kostenrahmen für die Umsetzung des kommunalen Medienentwicklungsplans ausweiten wolle.Von der Verwaltungsleitung wurde bislang die Maßgabe verfolgt, das bisherige Budget nicht zu überschreiten.

Herr Sahm findet, dass die Berechnungsgrundlage von 7 Schülerinnen und Schülern pro Gerät eine gute Entwicklung darstellt, jedoch sollte dieser Wert weiter verbessert werden. Dies könne seiner Meinung nach durch die häufigere Verwendung von eigenen Geräten (BYOD) erreicht werden. Zudem erkundigt er sich nach möglichem Personalbedarf für das Kommunale Medienzentrum.

Frau Langfort-Riepe ergänzt zunächst, dass die Möglichkeit des Verwendens eigener Geräte nicht für alle Familien aus finanziellen Gründen leistbar ist. Dies kommt insbesondere in Brennpunktschulen zum Tragen. Zur Situation des Personals sagt sie, dass in der Vergangenheit bereits die Stunden der Medienberater durch das Land NRW aufgestockt wurden. Zunächst müsse die aktuelle Situation ausgelotet und einige Angebote standardisiert werden, ehe man konkrete Bedarfe benennen kann. Es ist absehbar, dass sich Stelleninhalte verändern werden.

Herr Krott bedankt sich für den ersten Medienentwicklungsplan und begrüßt es, dass jede Schule ihr eigenes Medienkonzept erstellt und sich dabei am pädagogischen Konzept orientiert. Somit können aus seiner Sicht Investitionsruinen abgebaut werden. Zudem weist er auf ein angekündigtes Förderprogramm des Bundes hin, aus welchem zusätzliche Mittel beantragt werden könnten. Wichtig sei, dass die Qualität der medialen Ausstattung in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I und II das gleiche Niveau erreicht.

Herr Brötz ergänzt, dass beabsichtigt sei, aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Teil der Mittel für das Medienzentrum für den Erwerb weiterer Tablet-Sätzeeinzusetzen, die an die (Grund-)Schulen verliehen werden können. Hierüber wird die Politik noch gesondert informiert.

Frau Orthen erkundigt sich, ob die Lehrkräfte mit ihren privaten Geräten ebenfalls das schulische WLAN-Netz benutzen dürfen. Herr Lennartz erklärt, dass dies seit Beginn des Ausbaus in den Lehrerzimmern möglich ist. Durch Gelder des Programms „Gute Schule 2020“ soll eine flächendeckende Einwahl in das WLAN-Netz erzielt werden.

Frau Schwier schlägt vor, dass eine Sitzung des Schulausschusses im Herbst 2017 im Depot stattfinden soll, damit die Ausschussmitglieder das Medienzentrum besuchen können. Herr Krott bringt ein, dass dies auch für den Kinder- und Jugendausschuss geplant ist und so könne die gemeinsame Sitzung am 17.10.2017 dort stattfinden.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen Medienentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungsmodell.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1) Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen

Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis.

2) Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen

Medienentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt das

von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungsmodell.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

In der Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2016 (Vorlage FB 45/0300/WP17) wurde im Rahmen eines Zwischenberichtes bereits über die Inhalte und Ziele der kommunalen Medienentwicklungsplanung informiert.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Lernen mit neuen Medien insbesondere flächendeckende Netzwerke und hochwertige Geräteausstattung erfordert. Da die finanziellen Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, begrenzt sind, ist insofern eine qualifizierte Planung unabdingbar. Der Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Aachen soll die Weiterentwicklung der pädagogischen Medienarbeit und der infrastrukturellen Voraussetzung beschreiben. Dabei gilt stets der Grundsatz des Primats „Technik folgt Pädagogik“ oder mit anderen Worten: die eingesetzte Technik muss sich aus den pädagogischen Anforderungen ableiten. Die kommunale Medienentwicklungsplanung rückt die Medienkonzepte der Schulen in den Fokus und schafft Transparenz über die Verfahren und Verantwortlichkeiten.

Während die Schulen in ihrem Medienkonzept die pädagogischen Anforderungen definieren, obliegt es der Verantwortung des Schulträgers, diejenige Technik zu beschaffen, mit der sich die pädagogischen Anforderungen effizient und nachhaltig umsetzen lassen. Die Beschaffung der Technik erfolgt dabei in enger Abstimmung mit der Abteilung Schule – FB 45/400 - und dem IT- und Kommunikationsmanagement bei FB11/4. Für den pädagogischen Support stehen das Euregionale Medienzentrum und die dort angesiedelten Medienberater des Kompetenzteams der StädteRegion zur Verfügung. Damit die Schulen sich auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können, werden sie mit einem Full-Service-Support durch den technischen Dienstleister weitestgehend von Support- und Wartungsaufgaben befreit.

Den Schulen soll eine ausreichende Anzahl Endgeräte zur Erreichung ihrer pädagogischen Ziele bereitgestellt werden. Als Richtgröße sollte allen Lernenden ein Endgerät in mindestens einer Unterrichtsstunde pro Unterrichtstag zur Verfügung stehen, was, abhängig von der jeweiligen Schulform, einer Berechnungsgrundlage von ca. 7 Schülerinnen und Schülern pro Endgerät entspricht.

Zu Beginn eines Kalenderjahres finden Rückkopplungsgespräche mit allen beteiligten Akteuren statt, in denen über das abgelaufene Jahr berichtet und Bilanz gezogen wird. Für die Organisation dieser Gespräche ist die Abteilung Schule des FB 45 zuständig, sie strebt dabei eine gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht gezeichnete Einladung an.

Anschließend wird den politischen Gremien ein Bericht vorgelegt, in dem die Umsetzung des MEP qualitativ und quantitativ sichtbar wird. Hierbei sind auch die erbrachten Leistungen des technischen Dienstleisters entsprechend zu dokumentieren. Im Jahr vor Ablauf dieses Medienentwicklungsplans soll dem Schulausschuss ein auf den Erfahrungen der Umsetzung basierender Vorschlag für eine Fortschreibung vorgelegt werden.

Kostenermittlung:

Das folgende Finanzierungsmodell beinhaltet den Schlüssel von 7 Schülerinnen und Schüler pro Endgerät und die Ausstattung der Grundschulen mit gebrauchten Rechnern.

Position/ Bereich

Kosten

Zyklus

Kosten pro Jahr ca.

IT – Support/ Jahr (Full Service) für 3.050 Clients + 650 aktive Komponenten

jährlich

1.100.000,-

Digitale Endgeräte (ca. 2.020 Geräte x PC- Preis)

1.341.320,-

6 Jahre

225.000,-

Netzanbindung Pädagogik/ Jahr

jährlich

230.000,-

Sonstiges/ Jahr (Hardware z.B. Server, Ersatz defekter Hardware, Verkabelung, LRS- Software, Win10- Lizenzen GS, usw.)

jährlich

210.000,-

Summer „Schulen digital“/ Jahr

jährlich

1.765.000,-

Da die Grundschulen weiterhin „gebrauchte“ Rechner erhalten sollen ist beabsichtigt, je Grundschule 5.000,- € je Ausstattungsintervall zur Verfügung zu stellen, die abhängig vom Medienkonzept der Schule für IT Ausstattung eingesetzt werden kann. Hierdurch sollen Handlungsanreize im Rahmen der Erstellung der Medienkonzepte gegeben werden.

Zusätzlich werden im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ von 2017 - 2010 ca. 4 Mio. € in folgende Digitalisierungsmaßnahmen in den städtischen Schulen investiert:

  • Breitbandausbau Schulen
  • Ausbau der internen Netzinfrastruktur (LAN)
  • Ausbau WLAN Infrastrukturen
  • Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen
  • Ausbau einer Desktop- Virtualisierung

Fazit:

Im vorliegendem Kommunalen Medienentwicklungsplanwerden diepädagogischen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Unterrichtsprozesse ebenso deutlich wie auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Geräteausstattung, um den mediengestützten Unterricht zu gewährleisten.

Die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Schulformen und für alle Schülerinnen und Schülern (§ 3 Abs. 5 Schulgesetz NRW) verpflichtet den Schulträger, eine „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung“ zur Verfügung zu stellen (§79 Schulgesetz NRW). Die Medienausstattung ist eine originäre Aufgabe des Schulträgers.

Der vorliegende Kommunale Medienentwicklungsplan stellt eine qualifizierte Grundlage für den wirtschaftlichen und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dar.

Durch den Medienentwicklungsplan werden nunmehr die Ausstattungsrichtlinien von „Schulen ans Netz“ ersetzt.

Es ist auch angesichts der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt unabdingbar, dass als Voraussetzung für Investitionen in die digitale Ausstattung die Vorlage von aktuellen Medienkonzepten durch die Schulen erforderlich ist.

Die Verwaltung befürwortet insofern, die Kommunale Medienentwicklungsplanung zu beschließen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bei folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:

  • 4-030101-802-9 Grundschulen
  • 4-030102-902-5 Hauptschulen
  • 4-030103-902-9 Realschulen
  • 4-030104-902-4 Gymnasien
  • 4-030105-902-8 Gesamtschulen
  • 4-030106-902-3 Förderschulen
  • 5-030302-900-2 (schulformübergreifend) Bewegl VermGG
  • 5-030302-900-1 (schulformübergreifend) Erwerb von Lizenzen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-06 FB 45_0344_WP17 Kommunale Medienentw SAO.pdf

15.11.2024

3.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 27.04.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:28

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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