Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen - Endbericht
FB 45/0344/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Mathar stellt in Vertretung für Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) die kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen vor.
Er weist darauf hin, dass Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“, durch die neben der digitalen Infrastruktur auch die Medienausstattung der Schulen verbessert werden sollen, vermuten lassen, dass im Bereich der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler ein gewisser Nachholbedarf besteht.
Grundsätzlich seien die städtischen Schulen im landesweiten Vergleich zwargut ausgestattet, aufgrund knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich.
Die vorgestellte die Planung sei – im Gegensatz zu anderen Kommunen – nicht von einem externen Beraterbüro entwickelt worden sondern von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aller Schulformen selbst.
Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier seien insbesondere soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; dieser Wert befindet sich im interkommunalen Vergleich in etwa im Durchschnitt.
Herr von Thenen erkundigt sich nach dem Zustandekommen der Berechnungsgrundlage von der Nutzung eines Mediengerätes von sieben Schülerinnen und Schülern.
Frau Schwier antwortet, dass es sich um eine Referenzgröße aus dem interkommunalen Vergleich handelt. Im Durchschnitt können in NRW etwa 5 – 8 Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen.
Dieser Wert ist regelmäßig allerdings nur im Grundschulbereich zugrunde zu legen; die Verwaltung ist bei den weiterführenden Schulen dazu übergegangen, den Schulen nicht mehr die Geräte selbst zur Verfügung zu stellen sondern das hierfür geplante Budget. Die Schulen sollen unter Berücksichtigung ihrer eigenen Schulkonzepte über die Mittelverwendung bezogen auf die zu beschaffenden Geräte entscheiden können.
Herr Pauls sieht indes keine Verbindung der Thematik zum Kinder- und Jugendausschuss, da sich die Medienentwicklungsplanung auf die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen an Schulen beziehe. Er fragt daher, ob es weitere Kooperationen zwischen dem Medienzentrum und den Jugendzentren gibt.
Herr Mathar führt aus, dass es zunächst ein Wunsch der Ausschussmitglieder gewesen war, eine Präsentation des Endberichts der kommunalen Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen zu erhalten.
Konzeptionelle Voraussetzung des Medienentwicklungsplanes ist der Medienpass. Er stellt einen Kompetenzrahmen des Landes NRW dar, der beginnend in Kindertageseinrichtungen bis zu den Klassen 10 die zu erlangenden Kompetenzen beschreibt. Das Medienzentrum ist daher auch ein Ansprechpartner für KiTas. Er regt daher an, dass das Medienzentrum seine Aktivitäten detaillierter im Kinder- und Jugendausschuss vorstellt.
Frau Schwier sieht ebenfalls eine Schnittstelle des Medienzentrums zum Offenen Ganztag, da die Mediengeräte ganztägig von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.
Herr Küpper vermisst bei der Medienentwicklungsplanung allerdings die pädagogischen Aspekte und insbesondere den Einbezug der bereits vorhandenen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Er befürchtet, dass Mediengeräte möglicherweise ungenutzt bleiben, weil sie bereits bei der Anschaffung zu veraltet sind. Er empfiehlt daher die Einführung des Landesprogramms der Medienscouts, in welchem Schülerinnen und Schüler selbst zu Multiplikatoren für Kompetenzen werden.
Frau Schwier verdeutlicht den Medienpass als Konzeption zum Erwerb der Medienkompetenz. Die Medienscouts sind eigens geschulte Schülerinnen und Schüler, die Medienwissen weiter transportieren und insofern hierbei unterstützen.
Zwar erarbeiten die Schulen ihre eigenen Medienentwicklungspläne, aber sie würde den Schulen ebenfalls empfehlen, die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Frau Braun-Kurzmann thematisiert die Problematik des „Cyber Groomings“ und ist erschrocken darüber, wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sie erkundigt sich danach, ob bereits gezielte Gegenmaßnahmen der Stadt Aachen vorhanden sind, um die Betroffenen zu schützen.
Herr Brötz verweist auf den aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen, in dem dies als ein erklärtes Ziel der Schulsozialarbeit aufgeführt wird. Das Ziel wurde auch bereits evaluiert. Auch der Medienpass schließt den Bereich der Medienkompetenz z. B. auch im Hinblick auf den Schutz vor Übergriffen aus dem Internet mit ein, nicht nur den allgemeinen Umgang mit dem Medium.
Herr Mathar ergänzt, dass derartige Themen auch in den durch das Medienzentrum neu eingerichteten „Mediencafés“ behandelt werden.
Herr Brehm betont die Wichtigkeit einer medialen Ausstattung, warnt aber vor offenen WLAN-Netzwerken. Aufgrund der steigenden Gefahren aus dem Internet rät er dazu, Kinder und Jugendliche nur in Begleitung in offenen Netzwerken agieren zu lassen und sie für diese Gefahren zu sensibilisieren.
Herr Arz informiert über die themenbezogenen Angebote seitens der Polizei Aachen. Unter anderem bietet die Polizei eine Kinderstärkung an, Verhaltenspräventionen sowie Lehrerfortbildungen. Die Anfragen steigen enorm an, insbesondere im Grundschulbereich.
Herr Krott weist darauf hin, dass die Leiterin des Medienzentrums auch für den außerschulischen Bereich zuständig ist und regt daher – wie bereits Herr Mathar – an, diese nochmals in den Kinder- und Jugendausschuss einzuladen.
Frau Schwier schlägt vor, eine Ausschusssitzung im Herbst 2017 im Medienzentrum selbst (Depot, Talstraße 2) auszurichten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen
Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis.
2) Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen
Medienentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt das
von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungsmodell.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
In der Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2016 (Vorlage FB 45/0300/WP17) wurde im Rahmen eines Zwischenberichtes bereits über die Inhalte und Ziele der kommunalen Medienentwicklungsplanung informiert.
Es wurde darauf hingewiesen, dass Lernen mit neuen Medien insbesondere flächendeckende Netzwerke und hochwertige Geräteausstattung erfordert. Da die finanziellen Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, begrenzt sind, ist insofern eine qualifizierte Planung unabdingbar. Der Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Aachen soll die Weiterentwicklung der pädagogischen Medienarbeit und der infrastrukturellen Voraussetzung beschreiben. Dabei gilt stets der Grundsatz des Primats „Technik folgt Pädagogik“ oder mit anderen Worten: die eingesetzte Technik muss sich aus den pädagogischen Anforderungen ableiten. Die kommunale Medienentwicklungsplanung rückt die Medienkonzepte der Schulen in den Fokus und schafft Transparenz über die Verfahren und Verantwortlichkeiten.
Während die Schulen in ihrem Medienkonzept die pädagogischen Anforderungen definieren, obliegt es der Verantwortung des Schulträgers, diejenige Technik zu beschaffen, mit der sich die pädagogischen Anforderungen effizient und nachhaltig umsetzen lassen. Die Beschaffung der Technik erfolgt dabei in enger Abstimmung mit der Abteilung Schule – FB 45/400 - und dem IT- und Kommunikationsmanagement bei FB11/4. Für den pädagogischen Support stehen das Euregionale Medienzentrum und die dort angesiedelten Medienberater des Kompetenzteams der StädteRegion zur Verfügung. Damit die Schulen sich auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können, werden sie mit einem Full-Service-Support durch den technischen Dienstleister weitestgehend von Support- und Wartungsaufgaben befreit.
Den Schulen soll eine ausreichende Anzahl Endgeräte zur Erreichung ihrer pädagogischen Ziele bereitgestellt werden. Als Richtgröße sollte allen Lernenden ein Endgerät in mindestens einer Unterrichtsstunde pro Unterrichtstag zur Verfügung stehen, was, abhängig von der jeweiligen Schulform, einer Berechnungsgrundlage von ca. 7 Schülerinnen und Schülern pro Endgerät entspricht.
Zu Beginn eines Kalenderjahres finden Rückkopplungsgespräche mit allen beteiligten Akteuren statt, in denen über das abgelaufene Jahr berichtet und Bilanz gezogen wird. Für die Organisation dieser Gespräche ist die Abteilung Schule des FB 45 zuständig, sie strebt dabei eine gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht gezeichnete Einladung an.
Anschließend wird den politischen Gremien ein Bericht vorgelegt, in dem die Umsetzung des MEP qualitativ und quantitativ sichtbar wird. Hierbei sind auch die erbrachten Leistungen des technischen Dienstleisters entsprechend zu dokumentieren. Im Jahr vor Ablauf dieses Medienentwicklungsplans soll dem Schulausschuss ein auf den Erfahrungen der Umsetzung basierender Vorschlag für eine Fortschreibung vorgelegt werden.
Kostenermittlung:
Das folgende Finanzierungsmodell beinhaltet den Schlüssel von 7 Schülerinnen und Schüler pro Endgerät und die Ausstattung der Grundschulen mit gebrauchten Rechnern.
Position/ Bereich | Kosten | Zyklus | Kosten pro Jahr ca. |
IT – Support/ Jahr (Full Service) für 3.050 Clients + 650 aktive Komponenten | jährlich | 1.100.000,- | |
Digitale Endgeräte (ca. 2.020 Geräte x PC- Preis) | 1.341.320,- | 6 Jahre | 225.000,- |
Netzanbindung Pädagogik/ Jahr | jährlich | 230.000,- | |
Sonstiges/ Jahr (Hardware z.B. Server, Ersatz defekter Hardware, Verkabelung, LRS- Software, Win10- Lizenzen GS, usw.) | jährlich | 210.000,- | |
Summer „Schulen digital“/ Jahr | jährlich | 1.765.000,- |
Da die Grundschulen weiterhin „gebrauchte“ Rechner erhalten sollen ist beabsichtigt, je Grundschule 5.000,- € je Ausstattungsintervall zur Verfügung zu stellen, die abhängig vom Medienkonzept der Schule für IT Ausstattung eingesetzt werden kann. Hierdurch sollen Handlungsanreize im Rahmen der Erstellung der Medienkonzepte gegeben werden.
Zusätzlich werden im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ von 2017 - 2010 ca. 4 Mio. € in folgende Digitalisierungsmaßnahmen in den städtischen Schulen investiert:
- Breitbandausbau Schulen
- Ausbau der internen Netzinfrastruktur (LAN)
- Ausbau WLAN Infrastrukturen
- Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen
- Ausbau einer Desktop- Virtualisierung
Fazit:
Im vorliegendem Kommunalen Medienentwicklungsplanwerden diepädagogischen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Unterrichtsprozesse ebenso deutlich wie auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Geräteausstattung, um den mediengestützten Unterricht zu gewährleisten.
Die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Schulformen und für alle Schülerinnen und Schülern (§ 3 Abs. 5 Schulgesetz NRW) verpflichtet den Schulträger, eine „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung“ zur Verfügung zu stellen (§79 Schulgesetz NRW). Die Medienausstattung ist eine originäre Aufgabe des Schulträgers.
Der vorliegende Kommunale Medienentwicklungsplan stellt eine qualifizierte Grundlage für den wirtschaftlichen und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dar.
Durch den Medienentwicklungsplan werden nunmehr die Ausstattungsrichtlinien von „Schulen ans Netz“ ersetzt.
Es ist auch angesichts der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt unabdingbar, dass als Voraussetzung für Investitionen in die digitale Ausstattung die Vorlage von aktuellen Medienkonzepten durch die Schulen erforderlich ist.
Die Verwaltung befürwortet insofern, die Kommunale Medienentwicklungsplanung zu beschließen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bei folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 80670
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80670
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-04-06 FB 45_0344_WP17 Kommunale Medienentw SAO.pdf
15.11.2024
3.0 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 25.04.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:24
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen