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Vorstellung der Arbeit des „Runden Tisches Energiearmut der Stadt und der Städteregion Aachen“Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 07.02.2017

FB 56/0048/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Kosbab und Herr Carduck stellen die Arbeit und die bisherigen Ergebnisse des „Runden Tisches Energiearmut“ anhand einer Präsentation dar (s. Anlage 1) unter Einbeziehung des als Tischvorlage ausgelegten Projektberichtes des Landesprojektes „NRW bekämpft Energiearmut“ (s. Anlage 2).

Frau Höller-Radtke bedankt sich für den ausführlichen Vortrag.

Herr Deumens bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und betont, dass die Grundversorgung mit Energie ein Menschenrecht ist und es seiner Auffassung nach keine Energiesperren geben darf. Bisherige Bemühungen, z.B. die Einrichtung eines „Sozialtarifes Strom“, oder eines „Härtefallfonds“, sind in der Vergangenheit abgelehnt worden unter Hinweis auf die bestehenden Hilfsangebote. Die Tatsache, dass trotz dieser Hilfsangebote 1.500 private Haushalte von Energiesperren bedroht oder betroffen sind, zeigt jedoch, dass diese Hilfsangebote nicht ausreichen.

Herr Hansen fragt nach, warum der Anteil der Ratsuchenden, die vom Jobcenter / Sozialamt an die Verbraucherberatung verwiesen werden, verhältnismäßig gering ist.

Frau Kosbab und Herr Carduck erklären, dass vom Sozialamt/Jobcenter oft eigenständige Regelungen zur Vermeidung einer Energiesperre getroffen werden. Dies zeigt, dass die mit dem Jobcenter/Sozialamt und den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Vereinbarungen gut funktionieren.

Herr Müller dankt für den Vortrag und bezieht sich auf den Aspekt, dass viele Sperrungen aufgrund fehlender Finanz- und Planungskompetenz erfolgen. Er regt an, dass die Bezirksämter hier mehr Beratungsarbeit leisten, da die Bürger zu diesen ein größeres Vertrauensverhältnis haben und die Hemmschwelle geringer ist.

Er begrüßt es, dass die Presse bei dieser Sitzung anwesend ist und hofft, dass hierdurch der Bekanntheitsgrad über die Möglichkeiten der Verbraucherzentrale vergrößert wird.

Frau Eickholt-Schippers bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und fragt nach, ob es Ideen oder Pläne für niedrigschwellige Präventionsmaßnahmen gibt.

Frau Kosbab erläutert, dass präventive Arbeit sehr schwierig sei, da Fälle erst dann bei der Verbraucherberatung bekannt werden, wenn die Energiesperre kurz bevor steht oder bereits vollzogen wurde. Es gibt einzelne Workshops, die sich direkt an bestimmte Personenkreise richten (z.B. Flüchtlinge, Schulen, Familienbildungsstätten), bei denen Informationen zu den Themen: richtiges Heizen und Lüften, Vermeidung von Schimmel und Verwalten des eigenen Haushaltsbudgets, vermittelt werden.

Herr Carduck verweist ergänzend auf die Möglichkeit eines „Energiespar-Checks“ aus der Präsentation.

Frau Hüllenkremer bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und die gute Arbeit des „Runden Tisches Energiearmut“. Bezugnehmend auf den Beitrag von Herrn Deumens hält sie die bestehenden Hilfsangebote für gut und ausreichend.

Frau Begolli betont, dass vor allem strukturelle Probleme Energiearmut verursachen. Der im Regelsatz enthaltene Anteil der Energiekosten entspricht nicht der Realität. Jede Energiesperre muss vermieden werden.

Frau Höller-Radtke verweist die weitere Diskussion über eine Abschaffung von Energiesperren an die jeweiligen Vertreter im Bundestag. Sie ergänzt, dass auch die STAWAG eine gute Energieberatung zu Hause anbietet.

Frau van der Meulen bedankt sich für die vorgetragenen Informationen und fragt nach, wie eine Energieschuld von über 9.000 €, wie sie auf S. 8 des Projektberichtes beziffert wurde, entstehen kann, wenn üblicherweise nach 3 Monaten Zahlungssäumigkeit die Energiesperre eintritt.

Frau Kosbab erläutert, dass dieser Betrag einen Ausnahmetatbestand darstellt, der z.B. dann eintritt, wenn der Verbrauch jahrelang nur geschätzt wird und eine Nachberechnung dann einen wesentlich höheren Verbrauch ausweist oder wenn mehrere Umzüge stattgefunden haben, bevor Energieschulden beglichen wurden.

Herr Frankenberger nennt als weiteres Beispiel einen zahlungssäumigen Vermieter eines Mehrfamilienhauses.

Herr Mohr merkt an, dass die gestiegenen Energiepreise aus dem erneuerbaren Energie-Gesetz resultieren. Er kritisiert die Preispolitik der STAWAG und stellt fest, dass die STAWAG im Vergleich mit anderen Energieanbietern im Internet verhältnismäßig teuer ist.

Frau Höller-Radtke verweist ihn an den STAWAG-Aufsichtsrat.

Herr Deumens betont noch mal die Bedeutung eines Härtefallfonds nach Hannoverschem Beispiel.

Frau Kosbab selber schätzt die Einrichtung eines Härtefallfonds in Aachen als nicht sinnvoll ein. In Aachen gibt es, anders als in Hannover, gute Regelungen und eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Der Härtefallfonds würde lediglich einmal finanzielle Unterstützung bieten; die in Aachen existierenden Angebote zielen auf dauerhafte Beratung und sind nachhaltiger.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum „Runden Tisch Energiearmut der Stadt und der StädteRegion“ zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum „Runden Tisch Energiearmut der Stadt und der StädteRegion“ zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der „Runde Tisch Energiearmut der Stadt und der Städteregion Aachen“ wurde 2013 von den sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie der Verbraucherzentrale initiiert, um die Arbeit und die Ergebnisse des Landesprojektes „NRW bekämpft Energiearmut“ vorzustellen. Außerdem sollte der Runde Tisch die Möglichkeit bieten, weitere Problemlagen aufzudecken und zu analysieren. Es sollten Lösungsansätze auf lokaler Ebene erarbeitet werden und die Zusammenarbeit der örtlichen Akteure sollte verbessert bzw. vertieft werden.

Herr Carduck, als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in der Städteregion Aachen, wird gemeinsam mit einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle die Arbeit des Runden Tisches vorstellen.

Personen, die von einer Energiesperre bedroht werden, haben ausreichend Gelegenheit, die Energiesperre zu verhindern. Die STAWAG schreibt den Schuldner insgesamt viermal an und unterstützt einkommensschwache Haushalt durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, welche im regelmäßigen Kontakt mit dem FB 56 und dem JobCenter steht.

Für Transferleistungsempfänger (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gibt es bereits seit vielen Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, dem JobCenter und der STAWAG. Durch diese Vereinbarung können Energiesperren von Transferleistungsempfängern verhindert bzw. schnell wieder aufgehoben werden. Die STAWAG verzichtet auf die Sperrung, bzw. hebt die Sperrung auf, wenn die laufenden Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an die STAWAG gezahlt werden und gleichzeitig auch eine Ratenzahlung auf den bestehenden Rückstand direkt durch den Sozialleistungsträger erfolgt.

Für Personen die keine Transferleistungen erhalten, bietet der § 36 Abs. 1 SGB XII die Möglichkeit, Energieschulden zu übernehmen und somit eine Strom bzw. Gassperrung zu verhindern bzw. aufzuheben. Entsprechende Anträge können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration gestellt werden. Durch FB 56 wird im Einzelfall die persönliche und finanzielle Situation des Antragstellers geprüft. Die Prüfung des Antrags und die Beratung des Antragstellers erfolgt durch eine Diplom-Sozialarbeiterin. Die Übernahme der Rückstände und der Sperrkosten kann in Form einer Beihilfe oder in Form eines Darlehens erfolgen.

Sowohl für Transferleistungsempfänger als auch für andere einkommensschwache Energieschuldner werden ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Aachen vorgehalten.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-03 FB 56_0048_WP17 Vorstellung der Arbe SAO.pdf

25.11.2024

134.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 27.04.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:26

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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