Aachen-Pass - Änderung der Richtlinien
FB 56/0049/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Herr Deumens fragt die Verwaltung, wie viele Menschen, die vorher von einer Senioren-Netzkarte
profitieren konnten, nun nicht mehr von einer Preisreduzierung profitieren. Laut Vorlage sind dies 5 %,
eine tatsächliche Personenanzahl ist nicht angegeben. Gibt es für diese Personengruppe andere
Vergünstigungsmöglichkeiten?
Herr Prepols erläutert, dass nur der Personenkreis, der Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe erhält, jetzt im Gegensatz zu vor der Änderung nicht mehr von der Vergünstigung profitiert. Dieser Personenkreis nimmt nicht oft den öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch. Eine genaue Zahl kann er nicht nennen; er geht von einer sehr geringen Zahl aus.
Frau Strack ergänzt, dass geplant ist, zukünftig das Blindengeld abzuschaffen. Sie bemängelt, dass durch die Änderung der Richtlinie blinde Menschen weiter benachteiligt statt unterstützt werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 03.05.2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2015 konnten gemäß § 4 Abs.2 der Richtlinien Aachen-Passinhaber ab vollendetem 60. Lebensjahr eine ermäßigte Aachen-Karte der ASEAG für das Stadtgebiet Aachen erwerben. Die AVV GmbH hat in Abstimmung mit dem regionalen Beirat der Stadt Aachen am 16.12.2015 die Abschaffung der Senioren-Netzkarte zum 01.01.2016 beschlossen. Ein Grund für die Abschaffung dieses Ticketangebots war die sinkende Nachfrage auf Grund der Einführung des Mobil-Tickets.
Das Mobil-Ticket erhalten Personen, die Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben: Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe") nach dem SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Schätzungsweise 95 % aller Aachen-Passinhaber können dieses Mobil-Ticket erwerben, welches für Fahrten im gesamten AVV-Gebiet genutzt werden kann. Lediglich Personen, die ausschließlich Blindengeld oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, dem Lastenausgleichgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften beziehen, haben zwar einen Anspruch auf einen Aachen-Pass, können jedoch das Mobil-Ticket nicht erwerben. Ein weiterer Grund für die Abschaffung des Senioren-Tickets war laut Auskunft des AVV der Wunsch der Stadt Aachen, die Tarifstruktur zu vereinfachen. Außerdem erfolgte schon seit mehreren Jahren keine Bezuschussung der Senioren-Netzkarte durch die Stadt Aachen mehr. Der AVV war daher finanziell nicht in der Lage, die rabattierte Senioren-Karte weiter anzubieten.
Auf Grund der Abschaffung der Aachen-Karte für Aachen-Passinhaber ab vollendetem 60. Lebensjahr muss § 4 der Richtlinien an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
§ 4 Vergünstigungen
(1) Bei Vorlage des Aachen-Passes sind in folgenden Bereichen Vergünstigungen vorgesehen:
• Stadttheater / Musikdirektion
• Museen
• Musikschule
• Volkshochschule
• Stadtpuppenbühne
• Schwimmbäder
• Stadtbibliothek
(2) Personen ab vollendetem 60. Lebensjahr können unter Vorlage des Aachen-Passes eine
ermäßigte Aachen-Karte der ASEAG für das Stadtgebiet Aachen erwerben.
(3) (2) Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den für die einzelnen städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen jeweils geltenden Regelungen der Stadt Aachen bzw. nach den jeweils geltenden Regelungen der ASEAG.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 80718
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80718
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-04-04 FB 56_0049_WP17 Aachen-Pass - Aender SAO.pdf
25.11.2024
190.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 27.04.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:26