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Aachen-Pass - Änderung der Richtlinien

FB 56/0049/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deumens fragt die Verwaltung, wie viele Menschen, die vorher von einer Senioren-Netzkarte

profitieren konnten, nun nicht mehr von einer Preisreduzierung profitieren. Laut Vorlage sind dies 5 %,

eine tatsächliche Personenanzahl ist nicht angegeben. Gibt es für diese Personengruppe andere

Vergünstigungsmöglichkeiten?

Herr Prepols erläutert, dass nur der Personenkreis, der Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe erhält, jetzt im Gegensatz zu vor der Änderung nicht mehr von der Vergünstigung profitiert. Dieser Personenkreis nimmt nicht oft den öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch. Eine genaue Zahl kann er nicht nennen; er geht von einer sehr geringen Zahl aus.

Frau Strack ergänzt, dass geplant ist, zukünftig das Blindengeld abzuschaffen. Sie bemängelt, dass durch die Änderung der Richtlinie blinde Menschen weiter benachteiligt statt unterstützt werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 03.05.2017.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bis zum 31.12.2015 konnten gemäß § 4 Abs.2 der Richtlinien Aachen-Passinhaber ab vollendetem 60. Lebensjahr eine ermäßigte Aachen-Karte der ASEAG für das Stadtgebiet Aachen erwerben. Die AVV GmbH hat in Abstimmung mit dem regionalen Beirat der Stadt Aachen am 16.12.2015 die Abschaffung der Senioren-Netzkarte zum 01.01.2016 beschlossen. Ein Grund für die Abschaffung dieses Ticketangebots war die sinkende Nachfrage auf Grund der Einführung des Mobil-Tickets.

Das Mobil-Ticket erhalten Personen, die Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben: Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe") nach dem SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Schätzungsweise 95 % aller Aachen-Passinhaber können dieses Mobil-Ticket erwerben, welches für Fahrten im gesamten AVV-Gebiet genutzt werden kann. Lediglich Personen, die ausschließlich Blindengeld oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, dem Lastenausgleichgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften beziehen, haben zwar einen Anspruch auf einen Aachen-Pass, können jedoch das Mobil-Ticket nicht erwerben. Ein weiterer Grund für die Abschaffung des Senioren-Tickets war laut Auskunft des AVV der Wunsch der Stadt Aachen, die Tarifstruktur zu vereinfachen. Außerdem erfolgte schon seit mehreren Jahren keine Bezuschussung der Senioren-Netzkarte durch die Stadt Aachen mehr. Der AVV war daher finanziell nicht in der Lage, die rabattierte Senioren-Karte weiter anzubieten.

Auf Grund der Abschaffung der Aachen-Karte für Aachen-Passinhaber ab vollendetem 60. Lebensjahr muss § 4 der Richtlinien an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

§ 4 Vergünstigungen

(1) Bei Vorlage des Aachen-Passes sind in folgenden Bereichen Vergünstigungen vorgesehen:

• Stadttheater / Musikdirektion

• Museen

• Musikschule

• Volkshochschule

• Stadtpuppenbühne

• Schwimmbäder

• Stadtbibliothek

(2) Personen ab vollendetem 60. Lebensjahr können unter Vorlage des Aachen-Passes eine

ermäßigte Aachen-Karte der ASEAG für das Stadtgebiet Aachen erwerben.

(3) (2) Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den für die einzelnen städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen jeweils geltenden Regelungen der Stadt Aachen bzw. nach den jeweils geltenden Regelungen der ASEAG.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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0

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-04 FB 56_0049_WP17 Aachen-Pass - Aender SAO.pdf

25.11.2024

190.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 27.04.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:26