2. Mai 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 6Öffentlich

Vertrag Ankauf Balthasar van der Ast

E 49.5/0095/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Einleitend erklärt die Beigeordnete, Frau Schwier, dass die akquirierten Zuschüsse und Spenden dem Engagement von Herrn van den Brink zu verdanken sind.

Darüber hinaus gilt hier amerikanisches Recht; folglich wurde dem FB 30 der Vertrag zur rechtlichen Prüfung übermittelt.

Mit Verweis auf die Vorlage erläutert Herr van den Brink, dass man nicht von der „Eigentümerin“ des Bildes sondern der „Besitzerin“ des Bildes sprechen müsse.

Er berichtet kurz über die Geschichte und hebt hervor, dass der Eigenanteil für die Stadt Aachen bei 55.442,00 € liegt.

Anfragen von Ratsherrn Pilgram werden durch Herrn van den Brink bzw. die Beigeordnete, Frau Schwier, beantwortet.

Es folgen Wortmeldungen des Ratsherrn Bausch und der Ratsfrau Epstein.

Beschluss

Beschluss 165/18/2017: Der Betriebsausschuss Kultur beschließt einstimmig: Gem. § 7 der Satzung für den Eigenbetrieb Kultur beschließt der Betriebsausschuss Kultur den Ankauf gem. vorliegendem Vertrag.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gem. § 7 der Satzung für den Eigenbetrieb Kultur beschließt der Betriebsausschuss Kultur den Ankauf gemäß vorliegendem Vertrag.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stadt Aachen ist es gelungen, das Stillleben „Blumen in einer Wanli-Vase“ von Balthasar van der Astausfindig zu machen und mit der Eigentümerin in Vertragsverhandlungen einzutreten.

Bei dem Werk handelt es sich um einen der fünfbedeu­tendsten Nachkriegsverluste des Suermondt-Ludwig-Museums (die Provenienzgeschichte ist beigefügt).

Bereits im Jahre 2016 wurden zwei Gutachten eingeholt, die eindeutig die Echtheit und den Wert des Werkes bestätigen(Gutachten RKD Netherlands Institute for Art History vom 09.05.2016 und LOKIN MCMC, Museum Curatorship Management Consulting vom 15.05.2016).

Der Wert des Werkes wird auf 4 Millionen Dollar festgelegt (Umrechnung in Euro Stand 26.04.2017 3.672.420,00 Euro).

Mit der Eigentümerin wurde ein Finderlohn in Höhe von 10%, 400.000,00 Dollar (367.242,00 Euro Stand: 26.04.2017) verhandelt.

Die Finanzierung ist wie folgt geplant:

Finderlohn 367.242,00 Euro + 10.000 Euro (weitere Anschaffungskosten: Transport, Reisekosten, Versicherungskosten, Zoll/ EUSt sowie Überweisungskosten).

Gesamtkosten Stadt Aachen 377.242,00 Euro.

Folgende Zuschüsse/Spenden wurden seitens des Kulturbetriebs eingeholt:

Kulturstiftung der Länder119.000 Euro (Bescheid vom 07.12.2016)

Ernst von Siemens Stiftung133.000 Euro (Bescheid vom 20.05.2016)

Land NRW 60.500 Euro (Bescheid vom 14.03.2017)

Verschiedene private Spender 9.300 Euro

Gesamtzuschuss/Spenden 321.800 Euro

Die Zuschüsse wurden seitens des Kulturbetriebs abgefordert.

Die Spenden sind eingegangen.

Der Eigenanteil in Höhe von derzeit 55.442,00 Euro (Stand 26.04.2017) wird seitens des Kulturbetriebs aus freien liquiden Mitteln der Abschreibung gezahlt.

Nachrichtlich ist festzuhalten, dass die Kosten vor Übergabe des Werkes in New York an die StadtAachen durch den Verkäufer getragen werden. Hierzu gehören u.a. die Kosten des Treuhandkontos und die Rechtsanwaltskosten.

Der Vertragsentwurf sieht vor, das Werk in New York nach dem„Vier-Augen-Prinzip“ zu

übernehmen.

Nach Vertragsunterzeichnung ist der Finderlohn auf ein Treuhandkonto zu überweisen.

Dies soll innerhalb von 15 Arbeitstagen erfolgen.

Der beigefügte Vertragsentwurf ist in Bezug auf den Haftungsausschluss wie folgt zu ergänzen:

"Mit der Ziffer 9 des Vertrages versichert die Stadt Aachen gegenüber der Vertragspartnerin, dass sie unter allen in Betracht kommenden Umständen zur Unterzeichnung und Erfüllung des Vertrages rechtlich befugt ist. Diese Zusicherung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Vertragsanpassung:

Diemit der Ziffer 10 zu vereinbarende umfassende Haftungsfreizeichnung ist für die Stadt Aachen, die als kommunale Körperschaft an die deutsche Rechtsordnung gebunden ist,nicht möglich. Ein Haftungsausschluss für vorsätzliche Handlungsweisen ist nach deutschem Rechtunzulässig.Dies erfordert es,die im Vertragstext wiederkehrende wechselseitige Haftungsfreistellung für jegliche Art von Pflichtverletzung auch im Zusammenhangmit der Unrichtigkeit von wesentlichenInformationenin Bezug auf vertraglicheZusicherungen auf die Verschuldensform der Fahrlässigkeit zu beschränken.

Sofern Einigkeit darüber besteht, dass der vertraglich vereinbarte Haftungsausschlusseinvernehmlich nicht die Fällevorsätzlicher Pflichtverletzungen erfassen soll,mag eine Haftungs-beschränkungbegrenzt auf Fahrlässigkeitvereinbart werden."

Nach der Rückkehr des Werkes soll das Gemälde zusammen mit zwei prominenten neuen Dauerleihgaben und einem in jüngerer Zeit restaurierten Gemälde von Jakob Jordaens ausgestellt werden.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-10 E 49.5_0095_wp17 vertrag ankauf balth sao

12.1.2025

1.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
Gremium
Betriebsausschuss Kultur
Datum
Di., 02.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Museen der Stadt Aachen
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:30