Baumaßnahme im Rahmen des KiTa-U3-Ausbaus KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße - Neubau 5 GruppenEntwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss
E 26/0076/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr BBM Tillmanns verweist auf die Vorlage und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Meinert vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen.
Frau Meinert bedankt sich für die Gelegenheit, den Entwurf der KiTa Im Kollenbruch in der heutigen Sitzung anhand einer Powerpointpräsentation vorzustellen.
Auf dem Grundstück in der Benediktusstraße solle ein Gebäude für eine 5-gruppige KiTa errichtet werden. Anhand des Modellfotos sei der geplante Raumkörper gut erkennbar. Das Gebäude ähnele dem nur 2-gruppigem KiTa-Neubau in Laurensberg, da es ein Wiederholungsentwurf sei. Das für Brand vorgesehene Gebäude unterscheide sich aber von dem Ursprungsentwurf „Sandhäuschen“, da kein Bürgersaal vorgesehen sei.
Frau Meinert zeigt auf, dass die Straßenfassade im Nordwesten geschlossen sei, die Gartenfassade hingegen mit viel Glas sehr offen gestaltet werden solle. Jede Gruppe erhalte einen eigenen Zugang zum Garten hin. Sie präsentiert die vorgesehenen Räumlichkeiten für die einzelnen Gruppen sowie die Lage der Funktions-, Leitungs- und Bewegungsräume wie auch WC und Küche.
Frau Meinert verweist darauf, dass das Bauvorhaben zwar Im Kollenbruch heiße, aber die Erschließung über die Benediktusstraße erfolgen werde. Sie geht auf die geplanten Fluchtbalkone im Obergeschoss ein, die einen direkten Ausgang nach draußen hin ermöglichen. Ein Nebengebäude zum Unterstellen von Spielgeräten, Kinderwagen etc. sei ebenfalls geplant. Investitionskosten in Höhe von knapp 3,5 Mio. seien veranschlagt, die Bauzeit sei vorgesehen von Herbst 2017 bis Ende 2018.
Herr BBM Tillmanns bedankt sich bei Frau Meinert für ihren Vortrag.
Herr Hellmann von der SPD-BF äußert sich positiv über die technische Ausstattung der Tagesstätte in Laurensberg und möchte wissen, ob die Breite der Balkone auf der 1. Etage ein Spielen ermöglichen.
Laut Frau Meinert fordere die Feuerwehr prinzipiell Fluchtbalkone, das Spielen sei dort nicht vorgesehen. Auf weitere Fragen des Herrn Hellmann geht Herr Lennartz vom Gebäudemanagement und Herr Mathar vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ein. Demnach entspreche die Ausstattung der KiTa in Laurensberg dem Aachener Standard, der ebenfalls für die geplante Tagesstätte in Brand zugrunde gelegt werde. Frau Meinert ergänzt, dass der vorhandene Spielplatz mit einer Einzäunung vollständig vom Kitagelände abgegrenzt werde.
Herr Meyer befürwortet für die CDU-BF den Vorschlag der Verwaltung und findet es hervorragend, dass ein bestehender Entwurf auf Brand mit Veränderungen übertragen werden kann, um Kosten und Zeit bei der Umsetzung des Neubaus zu sparen. Er weist auf die Dringlichkeit einer weiteren KiTa für Brand hin und bedankt sich für den Vorschlag.
Herr Hellmann von der SPD-BF bemängelt das geplante Tonnengewölbe, welches für ihn ein Fremdkörper in diesem Gebiet sei, da es dort kein vergleichbares Dach gebe. Aufgrund der Zeitnot habe die Bezirksvertretung Brand aber keine Chance auf eine Überarbeitung. Er freue sich über den Baubeginn in 2017. In diesem Zusammenhang verweist er auf die seinerzeitige Diskussion über den Bebauungsplan Eilendorfer Straße, in dem u. a. die Gestaltung die Dachziegelfarbe vorgeschrieben worden sei. Während das Innenraumkonzept sehr durchdacht sei, finde er die Gestaltung des Dachs unglücklich.
Ratsherr Blum von der FDP versteht den Einwand von Herrn Hellmann sehr gut. Er könne sich noch sehr gut an eine junge Frau vor ein paar Wochen hier in der Bezirksvertretung erinnern, die keinen KiTa-Platz für ihr Kind gefunden habe. Er sei daher sehr glücklich über die Einrichtung weiterer KiTa-Plätze und sehe die dringende Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung. Er werde der Vorlage ohne Einwände zustimmen.
Herr Hußmann begrüßt für die Grünen-BF ebenfalls die Vorlage, findet die Planung gut gelungen und verweist auf die sehr guten energetischen Standards.
Herr Müller von der SPD-BF beklagt, warum man ausgerechnet diesen Fremdkörper vorschlage, obwohl die Örtlichkeit für die Kita bereits seit 4 – 5 Jahren feststehe. Es habe seinerzeit einen anderen Entwurf gegeben, der sich der Umgebung besser angepasst hätte. Ansonsten sei er mit der Entwicklung sehr zufrieden und sehe ebenfalls die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung.
Frau Reiber von der Grünen-BF plädiert für das vorliegende Modell, da das Niedrigenergiehaus die Zukunft sei. Das Schönheitsempfinden verändere sich, so sehe sie in der Planung ein Gebäude mit Erkennungswert.
Frau Müller von der SPD-BF hätte sich ebenfalls eher mit einem anderen Entwurf angefreundet, sehe aber auch in einigen Jahren die Möglichkeit einer evtl. Folgenutzung, sollte der Bau nicht mehr als KiTa genutzt werden. Nach einem Rückbau könne der Bau zum Beispiel als Altentagesstätte genutzt werden.
Herr Lennartz vom Gebäudemanagement gibt zu bedenken, dass die Verwaltung die Aufgabe hatte, in zwei Jahren die KiTa mit KP3-Mitteln zu bauen. Neue Gesetze und Vorschriften zum Bau einer KiTa hätten die Umsetzung des Vorhabens nicht leichter gemacht. Er sehe mit der heutigen Vorlage die einzige Chance einer Umsetzung innerhalb dieser kurzen Zeit und der anderen Zwänge.
Für Ratsfrau Lürken ist die Bewertung des Entwurfs eine Geschmacksache. Statt Uniformität bevorzuge sie mehr Vielfalt. Sie erinnert ebenso an die Mütter, die seinerzeit in der Bezirksvertretung Brand vorgesprochen hätten, um auf den ungedeckten Betreuungsbedarf hinzuweisen. Daher sei sie sehr froh über die Schaffung neuer KiTa-Plätze und danke der Verwaltung für die Umsetzung der Maßnahme innerhalb ihrer Möglichkeiten.
Herr BBM Tillmanns berichtet über den einstimmigen Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses zugunsten des Kita-Neubaus, zu dem es keine Alternative gegeben habe. Er verweist auf die Gesetzmäßigkeit und Vorgaben und verdeutlicht, dass bei einer Verzögerung die KP3-Mittel verfallen könnten. Daher müsse in der heutigen Sitzung unbedingt ein Beschluss gefasst werden. Doch sei damit das Thema nicht abgeschlossen, da mit Blick auf die neuen Baugebiete weitere Kita-Plätze erforderlich seien. Herr BBM Tillmanns bedankt sich bei der Verwaltung für ihre Bemühungen in der Angelegenheit.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendausschuss
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss zum Neubau
KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße entsprechend der Vorlage zu fassen.
- Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Aachen – Brand
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss zum Neubau KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße entsprechend der Vorlage zu fassen.
- Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss
Nach Kenntnisnahme und Empfehlung durch den Kinder- und Jugendausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Brand fasst der Planungsausschuss aufgrund der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung den Baubeschluss für den Neubau der KiTa Im Kollenbruch/Benediktusstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Vorlage FB45/0214/WP17 wurde vom Rat der Stadt Aachen am 06.04.2016, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses (KJA), der Beschluss gefasst, den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3-Betreuungsplätzen auch der Schaffung von Ü3-Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren UND den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von 3.600.000,00 € für den KiTa Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden. Der Kinder- und Jugendausschuss hat mit Vorlage FB45/0222/WP17 am 19.04.2016 beschlossen, die Verwaltung mit der Vergabe des Planungsauftrages an das Gebäudemanagement für den Kita Neubau „Im Kollenbruch“ zu beauftragen. Es ist vorgesehen die Maßnahme über Fördermittel aus dem Konjunkturpaket III zu finanzieren. Dies setzt voraus, dass die Maßnahme bis Ende 2018 abgeschlossen ist.
Ausgangslage:
Zur Deckung des Bedarfes an U3-Betreuungsplätzen ist mit Beschluss des KJA vom 29.11.2011 die Verwaltung mit der Vorbereitung von Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kindertagesstätten beauftragt worden.
Mit der Kindertagesstätte „Im Kollenbruch“ wird eine Neubaumaßnahme in Aachen Brand vorgestellt, die 5-gruppig auf der städtischen Grünfläche Im Kollenbruch / Benediktusstraße. errichtet werden soll. Die Grünfläche ist derzeit nicht anderweitig genutzt; im hinteren Bereich befindet sich ein städtischer Spielplatz, welcher von der Baumaßnahme unberührt bleibt.
KiTa Neubau „Im Kollenbruch“:
Im Rahmen des Gesamtbudget des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes (KinvFG) wurden für den U 3-Ausbau Mittel im Umfang von 3.999.000 € (inkl. 10% Eigenanteil der Stadt) vorgesehen und für diese Neubaumaßnahme reserviert.
Nach weiteren vertieften Kenntnisständen der LPH 3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) schließt die „Entwurfsplanung“ (siehe hierzu auch Anlage Kostensicherheit durch Planungstiefe) ab mit der Vorlage der Kostenberechnung i.H.v. rund.3.249.000,- €.
Hierin sind zusätzlich die Baukostensteigerungen i.H.v. 2,0% (verminderter Ansatz) pro Jahr bis zur Fertigstellung der Maßnahme in 2018 mit rd. 53.144,- €, sowie die Kosten für die Bauherrenleistungen des Projektmanagements (Projektleitung: pauschal mit 2% der Gesamtbaukosten ~60.580,- € und Projektsteuerung: pauschal 3,5% der Gesamtbaukosten ~106.000,- €) enthalten. Die Risikokosten (FinMin NRW: 5%) sind in der Kostenberechnung (KB) noch nicht enthalten und belaufen sich auf 162.450,- € (nachrichtlich).
Bis Ende 2014 wurden in den Vorlagen zum Baubeschluss nur die externen Honorarkosten ausgewiesen. Dieser Ausweis erfolgte regelmäßig für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Hochbau und in der Technischen Gebäudeausrüstung gem. HOAI, da hier sämtliche Leistungen an externe Architekten und Ingenieure beauftragt wurden. Projektleitungs- und -steuerungskosten wurden nur dann ausgewiesen, wenn sie extern beauftragt wurden.
Bei interner Erbringung durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E26) wurden diese nicht ausgewiesen, obwohl sie regelmäßig als Aufwand anfielen und somit über den konsumtiven Haushalt finanziert werden mussten.
In Abstimmung mit der Finanzsteuerung (FB 20) werden seit dem Haushaltsjahr 2015 die internen Leistungen des Gebäudemanagements (Personaleinsatz) für ein Bauvorhaben transparent gemacht (Haushaltswahrheit und –klarheit), im Projektbudget berücksichtigt, als Teil der Herstellungskosten aktiviert und somit investiv finanziert. Der Personaleinsatz und die damit verbundenen Kosten fallen bei jedem Vorhaben unabweisbar an, sind den jeweiligen Vorhaben eindeutig und unmittelbar zuzuordnen und angemessen.
Bei interner Erbringung durch E26 fallen für die Stadt die Kosten der Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) nicht mehr an. Auch der zusätzliche Koordinations-, Kommunikations- und Abstimmungsaufwand an der Schnittstelle zu dem externen Dienstleister entfällt (~ 20-40%). Aus Wirtschaftlichkeits- und Kostenoptimierungsgründen sowienach genehmigter Personalaufstockungdurch den Betriebsausschuss Gebäudemanagement und den Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Positionspapieres, können insbesondere die Projektsteuerungsleistungen in Eigenleistung durch E26 erbracht werden.
Die Investitionskosten betragen nach aktuellen Stand voraussichtlich insgesamt (Bau+Einrichtung) 3.480.640 €. Vorgesehen waren ursprünglich 3.999.000 €. Die nicht benötigten Mittel im Umfang von 518.360 € werden zur Ausschöpfung der Förderung nach dem KinvFG im Rahmen des Kita-Ausbauprogramm für andere Baumaßnahmen benötigt.
Kostenübersicht:
- Investitionskosten:
Investitionskosten Gebäude etatisiert bei E 26 (Kostenberechnung) | 3.249.000,-- € |
Investitionskosten Inventar etatisiert bei FB 45 | 231.640,-- € |
3.480.640,-- € |
2. Folgekostenberechnung - Gebäude -
Kostenmiete | 53.200,-- € |
Betriebskosten | 24.600,-- € |
77.800,-- € |
Die Auflösung der Zuwendung (Sonderposten) erfolgt analog zur Nutzungsdauer und somit Abschreibung des Gebäudes, die Kostenmiete berücksichtig von daher nur den städtischen Eigenanteil.
3. Folgekostenberechnung - feste Einbauten -
Fortgeschriebener Ansatz 2018 ff | 13.898,40 € |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkung Im Kollenbruch ohne Nummer Kita Neubau | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 * | Fort-geschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fort-geschriebener Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
bedarf (alt) | bedarf (alt) | ||||||
Einzahlungen | 2.400.000 | 2.400.000 | 1.200.000 | 524.000 | 3.600.000 | 2.924.000 | |
Auszahlungen | 2.666.000 | 2.666.000 | 1.333.000 | 583.000 | 3.999.000 | 3.249.000 | |
Ergebnis | -266.000 | -266.000 | -133.000 | -59.000 | -399.000 | -325.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 74.000 | |||||
* incl. Ermächtigungsübertra-gung/Fördermittel aus 2016 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 102.000 | 0 | 2.823.000 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 152.000 | 0 | 4.074.000 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 113.000 | 0 | 3.085.000 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -163.000 | 0 | -4.336.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -163.000 | |||||
Bei Vergabe an einen freien Träger aus 4-060101-941-2-53180000 | |||||||
finanzielle Auswirkungen Ausstattung
Mittel für die Ausstattung
- | Baukonstruktive Einbauten: | 61.640 € |
- | Außenspielgeräte: | 70.000 € |
- | Loses Mobiliar: | 100.000 € |
stehen bei PSP- Element 5-060101-900-00100-991-7, SK 78150000 und 78650000 zur Verfügung.
Da beabsichtigt ist, die komplette Ausstattung per Zuschussbescheid in das Eigentum eines freien Trägers zu übergeben, ist eine Verlagerung zu PSP- Element 5-060101-900-00300-300-4, SK 78180000 erforderlich.
In diesem Zusammenhang entstehen die unten genannten Folgekosten für ARAP und PRAP.
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2018 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 208.476 | 208.476 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 231.640 | 231.640 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | -23.164 | -23.164 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist durch KInvFG gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2018 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 125.085,60 | 0 | 83.390,40 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 138.984,00 | 0 | 92.656,00 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 13.898,40 | 0 | 9.265,60 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | -13.898,40 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben aus | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 80834
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=80834
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-04-04 E 26_0076_WP17 Baumassnahme im Rahme SAO.pdf
20.11.2024
13.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 10.05.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Zusätze
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:33
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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