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Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 (GeschO)Hier: Änderung des § 2 GeschO

FB 30/0021/WP17 · Entscheidungsvorlage

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 (GeschO)Hier: Änderung des § 2 GeschO

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Begolli, Fraktion DIE LINKE, erklärt, dass in einem Gespräch mit der Verwaltung darauf hingewiesen wurde, dass eine Schulung zum Umgang mit dem Ratsinformationssystem dringend angeboten werden müsse, bevor Papierunterlagen ganz wegfielen. Zudem bittet sie darum, einen kompletten Satz Unterlagen den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung zu stellen.

Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass heute die Grundlage des Handelns beschlossen würden und das eigentliche Prozedere gerne abgestimmt werden könne. Nötig sei eine Entwicklung hin zu einem wirklich durchgängig simplen und möglichst papierlosen Verfahren. Wie dies im Einzelnen erfolge, sei immer in Absprache zwischen dem Fachbereich Verwaltungsleitung und den Fraktionen möglich, aber es dürfe am Ende nicht komplizierter sein als vorher. Selbstverständlich seien Schulungen auch in der Diskussion. Auch das Allris-System werde sich noch ein Stück weiter entwickeln. Man sei auf einem guten Weg, aber natürlich auf die Unterstützung des Rates angewiesen, da das Ganze nur Sinn mache, wenn es intensiv genutzt werde.

Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig die 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die dem Rat in § 47 Abs. 2 GO NRW gewährte Geschäftsordnungsautonomie ermächtigt diesen, die Ladungsfrist, die Form der Einberufung und die Geschäftsführung des Rates in der Geschäftsordnung zu regeln.

§ 2 der Geschäftsordnung regelt die Einberufung des Rates. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 GeschO haben die Einladungen zu den Sitzungen des Rates in Form von schriftlichen Einzeleinladungen zu erfolgen.

Die fortschreitende Digitalisierung und die Bereitstellung des digitalen Sitzungsdienstes in Form des Ratinformationssystems lässt es zweckmäßig erscheinen, in der Geschäftsordnung auch die Möglichkeit vorzusehen, Einladungen zu den Sitzungen des Rates in elektronischer Form zu versenden. Die elektronische Form der Ladung kann gem. § 47 Abs. 2 GO NRW als Form der Ladung in der Geschäftsordnung geregelt werden.

Mit der Möglichkeit der Einberufung durch Übersendung einer elektronischen Einladung an alle Ratsmitglieder, die über entsprechende technische Zugangsmöglichkeiten verfügen und bereit sind, sich diesem elektronischen Verfahren anzuschließen, wird die Intention verfolgt, den bisher papierförmigen Versand von Sitzungsunterlagen, soweit wie möglich, in elektronischer Form abzuwickeln. Hierdurch können zum einen Sachkosten reduziert und zum anderen die Gremienarbeit erleichtert werden (z.B. Volltextrecherche). Daneben wird für alle Ratsmitglieder, die sich dem elektronischen Verfahren (noch) nicht anschließen möchten, die Möglichkeit eröffnet bleiben, schriftlich geladen zu werden.

Die Implementierung der elektronische Form der Ladung in die Geschäftsordnung macht eine Anpassung des § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GeschO erforderlich.

Die Verwaltung schlägt deshalb zusammenfassend vor, die Geschäftsordnung wie nachstehend dargelegt zu ändern:

5. Änderung

der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 03. 05. 2017 aufgrunddes§47Abs.2derGemeindeordnungfürdasLandNordrhein-Westfalen (GONW)inderFassungder Bekanntmachungvom14.07.1994(GVNW1994,S.666/SGVNW2023), zuletztgeändertdurchArtikelIdes Gesetzesvom30.Juni2009(GV.NRWS.380)undgemäß§ 6 Abs.4 der HauptsatzungderStadtAachenin der derzeit gültigen Fassung folgende 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüssevom 15. 12. 1995 beschlossen:

Artikel I

Änderung der Geschäftsordnung

§ 2 Abs. 1 GeschO ist zu ergänzen und wie folgt zu ändern:

„Die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates und hierzu verfasster Sitzungsunterlagen erfolgen in elektronischer Form durch Bereitstellung der elektronischen Dokumente im Ratsinformationssystem. Die Bereitstellung der elektronischen Dokumente wird per E-Mail mitgeteilt. Hierzu teilen die Ratsmitglieder der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister schriftlich oder elektronisch die E-Mail-Adressen mit, unter der die Benachrichtigung über die Bereitstellung in elektronischer Form rechtsverbindlich zu übermitteln ist.

Ist systembedingt eine elektronische Bereitstellung der Dokumente im Ratsinformationssystem nicht möglich, erfolgt die Übermittlung der Einladungen und Sitzungsunterlagen in Papierform.

Ratsmitglieder, die nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen möchten, erhalten die Einladungen nebst Sitzungsunterlagen auf Antrag in Papierform übersandt.“

Der bisherige § 2 Abs. 1 S. 2 wird zu S. 6, S. 3 wird zu S. 7, S. 4 wird zu S. 8 und S. 5 wird zu S. 9.

§ 2 Abs. 2 S. 1 GeschO ist zu ergänzen und wie folgt zu ändern:

„Zwischen der elektronischen Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung der Einladung bzw. der mit einem Abvermerk versehenen Absendung der Einladung und dem Sitzungstag sollen mindestens 12 volle Kalendertage liegen.“

Artikel II

Inkrafttreten

Diese 5. Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01. Juni 2017 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 in der Fassung der 4. Änderung vom 22. 03. 2017 außer Kraft.

Auswirkungen

Keine finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-19 FB 30_0021_WP17 Aenderung der Geschaef SAO.pdf

28.1.2025

105.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 03.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:30