18. Mai 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Nr. 1 BauGB (zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt) für den Bereich Kaiserplatz

FB 61/0639/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Gilson an, dass man dem beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Mit dem prägnanten Neubau des Aquis Plaza in diesem Bereich und den sonstigen Veränderungen der letzten Jahre sehe man kaum noch erhaltenswerte Substanz am Kaiserplatz, eine Ablesbarkeit der historischen Entwicklung mit der kleinteiligen mittelalterlichen Bebauung halte man im Gegensatz zur Verwaltung bereits heute für nicht mehr gegeben.

Für die FDP-Fraktion teilt Herr Helg mit, dass seine Fraktion eine städtebauliche Erhaltungssatzung in diesem Bereich ebenfalls ablehne.

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Hasse, dass man das Thema intensiv diskutiert und sich letztlich gegen eine Erhaltungssatzung entschieden habe. Zwar sehe man durchaus die Notwendigkeit, die weitere städtebauliche Entwicklung am Kaiserplatz konkret zu begleiten, um weitere Fehlentwicklungen nach Möglichkeit zu vermeiden, allerdings halte man eine Erhaltungssatzung hier nicht für das geeignete Mittel.

Für die Fraktion Die Linke bedauert Herr Beus, dass es offensichtlich keine Mehrheit im Ausschuss für eine Erhaltungssatzung gebe. Eine geordnete Stadtentwicklung in einem Bereich wie dem Kaiserplatz sei wichtig, daher müsse man jedes Steuerungsinstrumentnutzen, das dazu beitragen könne. Dabei dürfe man nicht die Fehler der Vergangenheit als Maßstab nehmen, es gehe vielmehr darum, auf aktuelle Bautätigkeiten reagieren und Einfluss nehmen zu können.

Für die Fraktion der Grünen hält Herr Rau die Entscheidung gegen eine Erhaltungssatzung am Kaiserplatz für fachlich nicht nachvollziehbar. Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss könne man zunächst eine Steuerungsmöglichkeit schaffen, die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Satzung müsse dann – ähnlich wie in der Bauleitplanung – im Verfahren diskutiert werden. Ziel einer solchen Satzung sei es nicht, Eigentümer einzuschränken, sondern eine städtebauliche Entwicklung unter Erhaltung der historischen Prägungen zu lenken.

Herr Baal gibt zu bedenken, dass die Diskussion durch ein konkretes Bauvorhaben ausgelöst worden sei. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzung gehe über sonstige Regelungsmöglichkeiten in einem solchen Fall hinaus, biete aber letztlich keine rechtliche Handhabe für die Erhaltung des fraglichen Gebäudes. Das Instrument der städtebaulichen Erhaltungssatzung sei für diesen Fall nicht tauglich, daher könne man selbst bei Anwendung kein positives Ergebnis erwarten.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick, die Herren Gilson, Helg, Beus, Rau, Haase, Schultheis und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er lehnt eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten – für den Planbereich Kaiserplatz im Stadtbezirk Aachen-Mitte ab.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Erhaltung des städtebaulichen ortstypischen Gefüges die Aufstellung der Erhaltungssatzung Kaiserplatz für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten – für den Planbereich Kaiserplatz im Stadtbezirk Aachen-Mitte aufzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 09. Februar 2017 wurde im Planungsausschuss die Möglichkeit einer Erhaltungssatzung im Bereich Kaiserplatz erörtert. Anlass ist der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides. Der Antrag beinhaltet die Frage, ob planungsrechtlich der dargestellte Neubau möglich ist. Hiermit wäre zwingend der Abbruch des städtebaulich prägnanten Gebäudes verbunden.

Diese Satzung wird auf die Verfolgung städtebaulicher Ziele beschränkt sein. Sie wird die Erhaltung historischer Bausubstanz mit umfassen, denn Gegenstand einer Satzung nach § 172 BauGB kann auch die Ausstrahlungswirkung des Denkmalschutzes in das Bauplanungsrecht sein. Die Erhaltungssatzung darf aber schon aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht der Sache nach Denkmalschutz betreiben. Im Kern wird der Grund für die Erhaltung der baulichen Anlagen in ihrem Geltungsbereich ein bodenrechtlich-städtebaulicher sein.

Historischer Kontext mit der städtebaulichen Entwicklung

Die Kirche St. Adalbert bildet den Ausgangspunkt der städtebaulichen Entwicklung und Bebauung im Bereich rund um den Adalbertsberg. Der zweitälteste Aachener Kirchenbau auf der markanten Erhebung inmitten des tiefsten Punktes im Stadtgebiet wurde bereits im Jahr 997 von Kaiser Otto III. unter der Maßgabe der exponierten Lage initiiert. Erst im 13. Jh. wurde der Stiftsberg in den zweiten Stadtmauerring einbezogen. Die mittelalterliche, kleinteilige Bebauung beschränkte sich im Wesentlichen auf den Stiftsbezirk auf dem Felsen und weiter nach Westen (Abb.1). Nach Norden, Osten und Süden umgab die Stadtmauer mit vorgelagerten Gräben den Stiftsberg. Die spezielle topografische Situation bestimmt bis heute die städtebauliche Entwicklung und Situation, bei der die erhöhte und isolierte Lage des Felsens ablesbar blieb.

Die grundlegende Entwicklung des östlich anschließenden Kaiserplatzes und der angrenzenden Straßen erfolgte im 19. Jahrhundert. Die kreisförmige Straßenführung wurde bereits vor 1802 angelegt und dann ab 1877 als Promenade um den Adalbertstein herumgeführt (Abb. 2 und 3). Im Gegensatz zu der z.T. nur zweigeschossigen Bebauung der unteren Adalbertstraße und des Stiftsberges erfolgte ab der Mitte des 19. Jh. die Bebauung des Kaiserplatzes mit meist drei- bis viergeschossigen Wohn- und Warenhäusern mit reicher historistischer Fassadengestaltung Abb. 5 und 6).

Heutiger Zustand mit der prägenden Bausubstanz

Der Kaiserplatz, ist noch heute ein signifikanter Platz in Aachen. St. Adalbert, eine bedeutende Kirche mit erheblicher städtebaulicher Präsenz, beeinflusst

das Stadtbild in diesem Bereich. Vor allem von Osten kommend wird sie früh wahrgenommen (Adalbertsteinweg die Einfahrts- und Sichtachse). Die geduckte, kleinteilige, mittelalterlich geprägte Bebauung direkt am Fuße der Kirche steigert die Erhabenheit des Solitärbaus.

Auf der anderen Seite ist noch in weiten Teilen die städtebauliche Planstruktur des 19. Jahrhundert erhalten. Die Kreisform der öffentlichen Verkehrsfläche, gestaltet im 19. Jahrhundert, mit der Hauptverkehrskreuzung Wilhelmstraße/Heinrichsallee und Adalbertsteinweg/Kaiserplatz ist heute noch ablesbar (Abb.4), sowie die breiten Achsen der Heinrichsallee, Wilhelmstraße und Adalbertsteinweg mit Ihrer meist drei- bis viergeschossigen Bebauung. Gekrümmte Fassaden folgen dieser Platzgestalt. Es kann festgestellt werden, dass trotz den Zerstörungen im 2. Weltkrieg die oben beschriebenen historischen städtebaulichen Prägungen nachvollziehbar erhalten sind.

Das Satzungsgebiet stellt ein städtebauliches Ensemble mit der vorab beschriebenen Eigenart dar, das im Gesamten erhaltenswert ist.

Die Erstellung einer Erhaltungssatzung gem. §172 BauGB (1) erscheint der Verwaltung an diesem Ort zweckmäßig zu sein, da in der jüngsten Vergangenheit diese historische Strukturen und Maßstäbe nicht immer beachtet wurden und die städtebauliche Aussagekraft an dieser Stelle für Aachen nach wie vor von großer Bedeutung ist. Sie kann damit den Verlust an Gestaltwerten kontrollieren und vermeiden. So könnte die Beseitigung von besonders gestalteten Gebäuden, welche eine beeinträchtigende Folge für die Stadtgestalt hätte, verhindert werden.

Der örtliche Geltungsbereich ist der Bereich Kaiserplatz mit den angrenzenden Stichstraßen: Stiftstraße, Adalbertstraße, Beeckstraße, Martin-Luther-Straße, Adalbertstift, Kaiserplatz, Wilhelmstraße, Heinrichsallee, und Adalbertsteinweg.

Die bauliche Weiterentwicklung würde innerhalb dieses Erhaltungsgebietes gewährleistet sein. Es würde nicht bedeuten, dass der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung, sowie die Errichtung neuer baulicher Anlagen grundsätzlich verboten wären.

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung zu fassen, mit dem Ziel, hier die historische Stadtentwicklung mit der dominanten Stellung von St. Adalbert und der mittelalterlichen, kleinteiligen Bebauung am Fuße sowie die weitere städtebauliche Entwicklung des 19. Jahrhunderts in Zukunft ablesbar zu erhalten.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-02-20 FB 61_0639_WP17 Aufstellung einer Er SAO.pdf

16.11.2024

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Betroffene Straßen

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 18.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:40