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Bebauungsplan - Kornelimünsterweg / Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhofhier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0661/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Kornelimünsterweg / Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhofhier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute nicht zustimmen werde. Bevor man über den Bau einer neuen Tennishalle entscheide, wolle man in jedem Fall ein Votum des für Sportflächen zuständigen Sportausschusses hören. Aus seiner Sicht sei unklar, wie sich der tatsächliche Bedarf darstelle und ob nicht die Halle Schweizerhof doch noch zur Verfügung stünde. Zudem müsse man sich auch über die Prioritäten in Bezug auf die anstehenden Bauleitplanverfahren verständigen, die Verwaltung habe eine Vielzahl von bereits beschlossenen Verfahren zu bearbeiten, die zum Beispiel die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ermöglichen sollten, diese Prioritäten wolle man nicht mit einem oder gar mit zwei Verfahren für eine Tennishalle auf den Kopf stellen. Man beantrage daher, den Tagesordnungspunkt heute zu vertagen und zunächst den Sportausschuss zur Frage des Bedarfs zu beteiligen.

Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus diesen Ausführungen an. Abgesehen von der Frage des Bedarfs halte man auch den Standort aus städtebaulichen und planungsrechtlichen Erwägungen für denkbar ungeeignet, bestenfalls könne man hier über Außenplätze nachdenken, eine Halle an dieser Stelle würde jedoch eine ganz andere Wirkung erzielen. Seine Fraktion plädiere daher dafür, zunächst den Bedarf abzuklären und dann eine vernünftige Standortsuche durchzuführen.

Für die SPD-Fraktion sieht auch Herr Haase zu viele Unklarheiten, um heute zu einer Beschlussfassung zu kommen. Es erschließe sich nicht, ob nun eine oder zwei Tennishallen realisiert werden sollten. Aus seiner Sicht könne es nur um eine Halle gehen, dazu solle man sich aber zunächst festlegen, welcher der beiden Standorte weiter verfolgt werden solle. Ebenfalls werde nicht deutlich, wie zukünftig das Zusammenspiel mit dem ATV als heutigem Nutzer bzw. Eigentümer funktionieren solle. Den Standort Kornelimünsterweg sehe man darüber hinaus wegen des wertvollen Baumbestands als kritisch an. Dass der Verein eine Halle benötige, sehe man durchaus ein, aber die Grundlagen müssten geklärt werden, bevor man einen Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich fassen werde.

Für die CDU-Fraktion weist Herr Gilson darauf hin, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Aufstellungsbeschluss lediglich der erste Schritt im Verfahren sei, eine Beteiligung des Sportausschusses sei keine Vorbedingung hierfür. Das Bebauungsplanverfahren sei wie immer ergebnisoffen, alle Betroffenen könnten im weiteren Verlauf beteiligt, offene Fragen und Einwände könnten geprüft und geklärt werden. Seine Fraktion wolle den Aufstellungsbeschluss daher fassen, um dem Verein die Möglichkeit zu eröffnen, einen konkreten Standort für die benötigte Halle ins Auge zu fassen.

Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Helg dem bereits vorgetragenen Wunsch nach Vertagung des Punktes an. Es sei sinnvoll, zunächst den bedarf unter Beteiligung des Sportausschusses zu klären, dann könne man sich vorstellen, auch kurzfristig für einen der beiden Standorte ein Verfahren einzuleiten.

Für die Fraktion der Piraten stimmt Herr Pütz dem zu, die Bedarfsfrage sei völlig offen, insbesondere da nach seinen Informationen die Tennishalle Schweizerhof weiterhin nutzbar sei.

Herr Wingenfeld stellt klar, dass die Vorlage eine abgestimmte Verwaltungsmeinung darstelle. Dies beinhalte selbstverständlich auch eine Grobeinschätzung der Dezernate Umwelt und Sport/ Schule. Die Umweltverwaltung trage den Bau einer Halle an dieser Stelle mit, da der hauptsächliche Baumbestand auf dem Grundstück erhalten werden könne.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Beus, Haase, Gilson, Helg und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, die Angelegenheit zu vertagen und zur Klärung des Bedarfs für eine Tennishalle zunächst an den Sportausschuss zu verweisen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und demWaldfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und demWaldfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Heutige Situation

Das Plangebiet befindet sich direkt am Kornelimünsterweg am Rand des Bebauungszusammenhangs gegenüber der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne. Im östlichen Bereich grenzt das Grundstück an den Waldfriedhof. In südlicher und westlicher Richtung ist das Grundstück von Wohnbebauung umgeben (überwiegend freistehende Einfamilienhäuser).

Eigentümer des Grundstücks ist der Spielplatzverein des Aachener Turnvereins (ATV). Der ATV besitzt Anteile an dem Spielplatzverein, jedoch keine Mehrheit. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit neben drei Tennisplätzen ein Vereinsgebäude mit angegliederter Turnhalle, die für Turn- und Fitnesskurse genutzt wird. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche mit Rasenflächen und umfangreichem, teilweise sehr altem Baumbestand. Die Grünflächen machen insgesamt etwa 75 % des gut 1,4 ha großen Grundstücks aus. Sie befinden sich überwiegend zwischen den Tennisplätzen und der benachbarten Wohnbebauung und tragen somit zum Lärmschutz bei.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde -. Er ist seit dem 10.02.2011 rechtskräftig und hat primär das Ziel, die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Er setzt für das ATV-Grundstück „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ fest. Das vorhandene Vereinsgebäude mit der Turnhalle ist mit einer überbaubaren Fläche planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen auf dem Grundstück vor. Zahlreiche ortsbildprägende Bäume auf dem Grundstück sind im Plan zum Erhalt festgesetzt.

  1. Anlass der Planung

Der Bundesligist Tennisklub Blau-Weiß Aachen (TK BW) sucht nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend nach einem Standort für eine Tennishalle in Aachen für den gesamten Trainingsbetrieb. Bereits seit einigen Jahren besteht eine Kooperation zwischen ATV und TK BW. 2016 trat der TK BW an den ATV heran mit der Anfrage, auf dessen Gelände eine Vierfeld-Tennishalle (ca. 2.700 qm) zu errichten. Geplant ist, die Fläche der heutigen Tennisplätze vom ATV anzukaufen und dort die Halle zu errichten. Daneben soll noch ein Erweiterungsbau von ca. 350 qm und ein II-geschossiger Gastro- und Shop-Bereich zwischen der Halle und dem Vereinshaus entstehen. Vorstand und Beirat des ATV haben dem Vorhaben zugestimmt. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf wäre der wirtschaftliche Fortbestand des Vereins auf lange Zeit gesichert.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Da die Errichtung einer Tennishalle mit der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans (Zweckbestimmung „Tennisplätze“) nicht zulässig wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Flächennutzungsplans, das Grundstück als Grünfläche zu erhalten, soll dabei nicht aufgegeben werden. Denkbar ist daher nur die Festsetzung einer planungsrechtlich unterordneten Tennishalle, wenn die umgebenden Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Planungsziele (Kurzfassung)

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersicht
2.2 MB · PDF
Luftbild
12.4 MB · PDF
A-Plan A 271
899.4 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-03-23 FB 61_0661_WP17 Bebauungsplan - Korn SAO.pdf

20.11.2024

15.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 18.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:41