18. Mai 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 15Öffentlich

Bebauungsplan - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereinehier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0662/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereinehier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die zu TOP I/14 geführte Diskussion. Der Sachverhalt stelle sich ähnlich unklar dar, insofern beantrage man auch hier die Vertagung und Beteiligung des Sportausschusses. Zudem halte man hier eine Beratung im Schulausschuss für erforderlich, da die Sportflächen heute noch für den Schulsport benötigt würden.

Für die Fraktion der Piraten schließt sich Herr Pütz dem Beschlussantrag der Grünen an. Neben der möglichen Einschränkung für den Schulsport sei hier noch zu bedenken, dass mit dem Bau einer Halle an dieser Stelle eine Sportfläche, die heute noch zumindest zeitweise öffentlich zugänglich sei, der Allgemeinheit komplett entzogen werde.

Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson nochmals die Möglichkeit, alle offenen Fragen im Verfahren zu klären. Mit dem Aufstellungsbeschluss wolle man dem Verein lediglich signalisieren, dass man bereit sei, in eine konkrete Prüfung für diesen Standort einzutreten.

Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Beus, dass man diesen Standort noch kritischer sehe als die unter TOP I/14 diskutierte Fläche. Der Schulsport müsse hier oberste Priorität haben und dürfe nicht unter Einschränkungen leiden. Zudem handele es sich um ein städtisches Grundstück, sollte die Fläche tatsächlich nicht mehr zu Sportzwecken benötigt werden, könne man auch über andere, aus gesamtstädtischer Sicht bedeutendere Nutzungen wie beispielsweise Wohnungsbau nachdenken. Daher wolle man für diese Fläche beantragen, den Aufstellungsbeschluss von der Tagesordnung abzusetzen und diesen Standort für eine Tennishalle nicht weiter zu verfolgen.

Herr Wingenfeld betont, dass die Sicht der Sport- und Schulverwaltung durch die Zustimmung der zuständigen Dezernentin im Verwaltungsvorstand als abgestimmt zu betrachten sei.

Der Vorsitzende stellt zunächst den Beschlussantrag der Fraktion Die Linke als den weitergehenden Antrag zur Abstimmung.

Der Antrag der Fraktion Die Linke, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Robert-Schuman-Straße/ Siegelallee - von der Tagesordnung abzusetzen und diesen Standort für eine Tennishalle nicht weiter zu verfolgen, wird bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, die Angelegenheit zu vertagen und zur Klärung des Bedarfs für eine Tennishalle zunächst an den Sportausschuss bzw. zur Klärung der Erfordernisse des Schulsports an den Schulausschuss zu verweisen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen

-Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen

-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sport- und Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen

-Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen

-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sport- und Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet liegt in dem Dreieck zwischen der Robert-Schuman-Straße, der Siegelallee und den Grundstücken der beiden Armbrustschützenvereine St. Sebastianus und Tell-Schützen. Die unmittelbar an die Schützenvereinsgrundstücke anschließenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz), einem Umkleidegebäude und im südöstlichen Teilbereich mit einem Bolzplatz belegt. Eine Verlagerung des Sportplatzes wird diskutiert, so dass sich potentiell eine Nutzungsoption für eine andere Sportstätte ergibt. Der Tennisverein Blau-Weiss benötigt nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend eine Tennishalle für den gesamten Trainingsbetrieb. Die ATG (Aachener Turn-Gemeinde e.V.) benötigt ebenso dringend überdachte Trainingsmöglichkeiten für die Sprint- und technischen Disziplinen. Beide Vereine können sich gemeinsam eine synergetische Nutzung einer Sporthalle an dem Standort vorstellen, da dieser sehr zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Sportunterricht der nahegelegenen Schulen in das Nutzungskonzept einzubinden. Darüber hinaus sollen die Restflächen des zur Verfügung stehenden Terrains als Wohngebiet genutzt werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehende Gemengelage aus unterschiedlichen Nutzungen im Umfeld und der Nutzung für eine multifunktionale Sporthalle in Einklang zu bringen. Die Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen, insbesondere der Armbrustschützenvereine, der Sportplatz- und der Bolzplatznutzung müssen ermittelt, koordiniert und deren Verträglichkeit mit den geplanten Nutzungen geprüft und eine für alle Nutzungen befriedigende städtebauliche Lösung gefunden werden. Insoweit besteht für die Umsetzung der Planungsziele ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

Planungsziele (Kurzfassung)

-Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen

-Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen

-Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sport- und Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

Weitere Dokumente (3)

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Übersichtsplan
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Luftbild
3.6 MB · PDF
A 272
987.5 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-03-23 FB 61_0662_WP17 Bebauungsplan - Robe SAO.pdf

17.11.2024

7.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 18.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:41