17. Mai 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für das Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau)

FB 61/0680/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Nutzung seines Gebäudes auf dem Grundstück an der Karl-Marx-Allee Nr. 220 aufgegeben, so dass es schon seit längerer Zeit leer steht. Das Grundstück soll nun verkauft werden. Es befindet sich im Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße-, der hier „Allgemeines Wohngebiet“ und „1 bis 5 Geschosse“ festsetzt.

In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere auch an bezahlbaren Wohnraum. Aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum Burtscheid mit allen Infrastruktureinrichtungen, der guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den umgebenden Naherholungsbereichen bietet es sich an, hier Wohnungsbau, insbesondere auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

Daher soll zur Umsetzung des o.g. Zieles und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung für das Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Übersicht
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-20 FB 61_0680_WP17 Erlass einer Satzung SAO.pdf

17.11.2024

10.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 17.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:36