Bebauungsplan Nr. 975 Höfchensweg / Ronheider Winkelhier: Umweltbericht
FB 36/0179/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Bebauungsplan Nr. 975 Höfchensweg / Ronheider Winkelhier: Umweltbericht
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Formen (Umweltverbände) sieht im Bebauungsplan Nr. 975 eine problematische Maßnahme. Es gebe ein Missverhältnis zwischen dem Entlastungseffekt für den Wohnungsbau und den Beeinträchtigungen für den Boden-/Landschaftsschutz. Entsprechende Ausgleichsflächen würden ortsnah fehlen und die gesamte Bebauung hätte nicht erfolgen dürfen. Er regt an, den Beschluss auszuweiten und den ortsnahen Ausgleich erneut zu überprüfen. Ein Ausgleich könne auch an anderer Stelle als in Richterich erfolgen. Gehölzstreifen (Punkt 2.6.3 – Seite 13) seien unbedingt zu erhalten und es dürften keine weiteren Pufferflächen aufgegeben werden. Er fragt die Verwaltung, ob die Grenzziehung des Landschaftsplanes wie geplant bestehen bleiben solle.
Herr Wiezorek teilt bezüglich der Ausgleichsflächen mit, dass es nach §1a BauGB frei wählbar wäre, wo ein entsprechender Ausgleich erfolge. Er macht den Vorschlag, dies auch so zu belassen und das vorhandene „Öko-Konto“ für städtische Bebauungspläne zu nutzen.
Zu den Pufferzonen weist Herr Wiezorek auf die Möglichkeit hin, den Landschaftsplan so zu belassen und mit dem Bebauungsplan zu überlagern. Alternativ weiche der Landschaftsplan bei Aufstellung des Bebauungsplanes zurück. Welchen Weg die Verwaltung im vorliegenden Fall verfolgen werde, werde im Protokoll oder in der nächsten Sitzung mitgeteilt. Herr Wiezorek weist darauf hin, dass von Seiten der Verwaltung eine weitere Ausdehnung in den noch vorhandenen, angrenzenden Außenbereich nicht verfolgt werde. Insoweit sei auch kein weiterer Verlust an „Pufferzonen“ zu erwarten. Herr Wiezorek weist ferner auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hin, die einen Erhalt der Gehölzstrukturen sichern würden.
Herr Formen (Umweltverbände) regt an, den Ausgleich eher an den Zielen des Landschaftsplanes zu orientieren.
Herr Wiezorek antwortet auf die zuvor stehende Anregung von Herrn Formen, dass basierend auf dem Baugesetzbuch ein Ausgleich in gleicher Weise die Belange des Landschaftsschutzes und Bodenschutzes berücksichtigen müsse. Bestimmte Flächen, die nur einem der beiden Belangen dienten, seien hiervon jedoch ausgeschlossen.
Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Böschung am Höfchensweg / Rohnheider Winkel bewaldet sei und hinterfragt, von wo die drei geplanten Baukörper erschlossen werden sollen.
Herr Wiezorek teilt bezüglich der Erschließung mit, dass diese von oben her erfolgen soll. Beide Richtungen wären jedoch zulässig. Weitere Informationen liefere die Verwaltung hierzu in der kommenden Sitzung nach.
Herr Hofmann (Die Linke) findet es kritisch, Vorlagen und Berichte im Konjunktiv zu verfassen und er wünscht sich verbindlichere Fakten. Auch ist er der Auffassung, eine „villenartige Bebauung mit drei Gebäuden“ stelle keine Bebauung für die Bevölkerung dar.
Ratsherr Corsten (CDU) und Ratsfrau Göddenhenrich (Bündnis 90/Die Grünen) weisen auf die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsvorlagen und der Beschlüsse des Ausschusses hin.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 975.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der ca. 4.730 qm große Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen dem Höfchensweg, der Grundschule Höfchensweg und dem Ronheider Winkel. Es handelt sich um den nordöstlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes, dessen Kern das gesetzlich geschützte Biotop „Goldbachaue und Predigerbachtal“ bildet.
Das Plangebiet war zunächst Teil des Bebauungsplans Nr. 968 Weißhausstraße/Höfchensweg, der im Wesentlichen den vorhandenen Bestand sichern soll und als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde. Da es sich bei dem aktuell zu beurteilenden Planbereich um Außenbereich handelt, für den eine Wohnnutzung vorgesehen werden soll, ist ein eigener Bebauungsplan aufzustellen.
Prozessbegleitend wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Durch die vorgesehene Änderung von Grünfläche in Wohnnutzung wird ein Teil des Landschaftsschutzgebietes aufgegeben. Damit geht eine Übergangszone von Siedlungsbereich zu dem südlich gelegenen gesetzlich geschützten Biotop verloren, was grundsätzlich ein Heranrücken von Störwirkungen durch veränderte Flächenstrukturen (Zunahme versiegelter Flächen, weniger bzw. veränderte Vegetationsflächen beispielsweise durch Wegfall von Gehölzstrukturen), Lichtimmissionen und Lärm bedeutet. Das Landschaftsbild wird sich von offenem Freiraum in Richtung Siedlungsbereich/Verstädterung entwickeln.
Da es sich um einen kleinen Randbereich des Landschaftsschutzgebietes handelt, der bereits jetzt schon stark von Gebäuden und Straßen umschlossen ist, werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt erwartet. Zum Schutze des Biotops sollte jedoch darauf geachtet werden, dass ein weiteres Heranrücken von Siedlungsbereichen vermieden wird. Die künftige Wohnnutzung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der auszugleichen ist.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 81103
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=81103
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-04-28 FB 36_0179_WP17 Bebauungsplan Nr. 97 sao
20.11.2024
483.4 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 16.05.2017
- Uhrzeit
- 17:06
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:35