30. Mai 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen

E 46/47/0045/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Teuku fragt, ob bereits Abstimmungen bzgl. der Finanzausstattung des Theaters stattfänden. Die Verluste seien in der nächsten Spielzeit nicht mehr durch die Rücklage gedeckt.

Frau Grehling antwortet, dass aktuell Abstimmungsgespräche stattfänden. Die bisher gemeinsam erarbeiteten Grundsatzüberlegungen werde sie im Folgenden anhand des in der Anlage beigefügten Foliensatzes präsentieren.

Die vorgestellten Überlegungen seien zwischen dem Theater und der Finanzsteuerung sowie den jeweiligen Dezernaten abgestimmt. Die Datengrundlage sei unstrittig und beruhe auf den bestehenden Jahresabschlüssen bzw. Wirtschaftsplänen des Theaters.

Herr Rüber bestätigt, dass die Grundsatzüberlegungen sowie die Datengrundlage abgestimmt und unstrittig seien.

Frau Grehling stellt klar, dass die vorgestellten Daten keine inhaltliche Wertung der kulturellen Arbeit und/oder Zielsetzung darstellen, sondern ausschließlich die wirtschaftliche Ausgangslage und Entwicklung des Betriebes bewerte.

Sie erläutert, dass die Rücklage nach derzeitigem Kenntnisstand noch ausreiche, um den planerischen Verlust des Jahres 2017/218 zu decken. In der Ausgangsspielzeit der Präsentation 2006/2007 habe das Eigenkapital rund 965 T Euro betragen.

Im Jahr 1992 betrug die Rücklage noch ca. 3,3 Mio. Euro. Dieser Rücklagenbestand habe sich bis zum Ende der Spielzeit2002/2003 auf insgesamt 5,9 Mio. Euro erhöht. Ursächlich sei hierfür gewesen, dass die Betriebskostenzuschüsse anhand der Wirtschaftsplanungen und nicht anhand des tatsächlichen Ist-Bedarfs ausgezahlt wurden. In der Folge seiim Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen die zwischenzeitlich deutlich negative Rücklage in der Spielzeit 2003/2004 – unter Berücksichtigung der im Übrigen durch den Haushalt finanzierten Investitionsvorhaben – in etwa auf den Ausgangsbestand 1992 reduziert worden. Im Ergebnis seien damit die zwischenzeitlich überzahlten Betriebskostenzuschüsse abgeschöpft worden. Den Betriebskostenzuschuss habe man in der Folge ebenfalls angepasst.

In der Spielzeit 2011/2012 sei die Rücklage durch einen städtischen Sonderzuschuss / eine Verlustübernahme in Höhe von rund 3,7 Mio Euro wieder auf einen Bestand in Höhe von rund 992 T Euro erhöht worden. Notwendig sei dies aufgrund von in den Spielzeiten 2006/2007 bis 2010/2011 aufgelaufenen Verlusten geworden. Damit sei die Rücklage über das notwendige Maß angehoben worden, um ein Wirtschaften zu ermöglichen.

Nach einem zwischenzeitlichen, weiteren Anstieg auf insgesamt rund 1.762 T Euro in der Spielzeit 2013/2014 betrage der Eigenkapitalbestand nunmehr nur noch ca. 617 T Euro zum Ende der Spielzeit 2017/2018 (nach Abzug des planerischen Fehlbedarfs des vorläufigen Wirtschaftsplans).

Des Weiteren erläutert Frau Grehling den Verlauf des Betriebskostenzuschusses und des Verlustes (ohne BKZ).

Auffallend sei, dass die Zuschussteigerung mit durchschnittlich 2,7 % oberhalb der Verluststeigerung von durchschnittlich 2,5 % läge.

Der zunehmende Verlust resultiere dabei aus einer Aufwandssteigerung in Höhe von rund 4.520 T Euro auf einen Gesamtaufwand in Höhe von 23.359 T Euro in der Spielzeit 2017/2018 bei gleichzeitig um 311 T Euro rückläufigen Erträgen. In der Spielzeit 2006/2007 habe das Ertragsaufkommen noch rund 3.382 T Euro betragen, während die Ertragserwartung im Wirtschaftsplan 17/18 auf noch 3.071 T Euro zurückgegangen sei.

In der detailierten Betrachtung der einzelnen Ertragsarten sei erkennbar, dass die Landeszuweisung verhältnismäßig stabil bzw. leicht steigend verlaufe.

Hinsichtlich der Besucherzahlen weist sie daraufhin, dass in der Spielzeit 2014/2015 die Kurpark-Classics aufgrund der Terminierung zweifach enthalten sei. Bereinigt um diesen Effekt ergebe sich eine in etwa konstante Besucherzahl. Diese Tendenz bestätige auch der Halbjahresbericht.

Anhand einer Hochrechnung zeigt sie auf, dass die diskutierte Übernahme einer 2%igen Personalkostensteigerung durch den Haushalt in der Vergangenheit nicht ausgereicht hätte um den entstehenden Verlust abzudecken. Bei einer Fortschreibung des Personalaufwandes der Spielzeit 2006/2007 in Höhe von 14.749 T Euro um eine jährliche Steierung von 2 %dürfte der Personalaufwand in der Spielzeit 2017/2018 lediglich ca. 17.877 T Euro betragen. Tatsächlich seien im Wirtschaftsplan 2017/2018 jedoch rund 18.329 T Euro veranschlagt.

Außerdem sei nochmals festzustellen, dass die Betriebskostenzuschüsse stärker als der Gesamtaufwand angestiegen seien. Insofern könnten alleine gestiegene (Personal-)Aufwendungen nicht für anhaltende Verluste ursächlich sein.

Zusammenfassend bleibe festzuhalten, dass die Erträge trotz konstanter Besucherzahlen rückläufig seien. Die in der Darstellung nicht berücksichtigten Inflationseffekte verschärften diese Feststellung noch.

Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Münster, Bielefeld und Gelsenkirchen zeige, dass die Umsatzerlöse je Besucher in Aachen vergleichsweise niedrig ausfielen. Ein Vergleich der regulären Tarife habe keine auffallenden Verwerfungen ergeben. Insbesondere gewährten auch die Vergleichstheater Rabattierungen.

Angesichts der dargestellten Ausgangslage bestehe nach Auskunft von Frau Grehling zwischen Theater und Finanzsteuerung Einigkeit darüber, dass eine Übernahme der Tarifsteigerungen in Höhe von 2 % im Wege der Zuschusserhöhung nicht ausreiche.

Angestrebt sei der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen Stadt und Theater, wie sie beispielsweise auch die Stadt Bielefeld abgeschlossen habe. Gegenstand dieser Zielvereinbarung solle dann die Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Als Kennzahl könne beispielsweise der Kostendeckungsgrad herangezogen werden. Dieses Verhältnis der Erträge zu den Aufwendungen sei im Vergleichszeitraum von rund 18 % in der Spielzeit 2006/2007 auf rund 13 % im Wirtschaftsplan 2017/2018 abgesunken und im interkommunalen Vergleich ebenfalls niedrig.

Dabei bleibe es dem Theater freigestellt ob die Verbesserung des Kostendeckungsgrades im Wege der Ertragssteigerung oder im Wege der Aufwandsreduzierung erfolge.

Im Zuge der bisherigen Analyse sei ergänzend aufgefallen, dass die in der Spielzeit 2011/2012 vorgenommene Preiserhöhung lediglich zu einem einmaligen Rückgang der Besucher geführt habe. In den folgenden Spielzeiten sei dieser Besucherrückgang kompensiert worden. Ähnliche Effekte seien auch in den Vergleichstheatern zu beobachten.

Im weiteren Verlauf schlage sie vor, dass eine Abstimmung zwischen den kultur- und finanzpolitischen Sprechern unter Beteiligung der Finanzverwaltung und des Theaters angestrebt werde. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe würden dann in den Entwurf einer Zielvereinbarung einfließen.

Ratsherr Fischer erwidert, dass er die formale Bildung einer Strukturkommission entsprechend des bekannten Ratsantrages der Grünen vorziehe. Das Theater benötige wie die übrigen Eigenbetriebe mehr Planungssicherheit.

Frau Grehling antwortet, dass der Antrag der Grünen selbstverständlich bekannt sei. Absolute Planungssicherheit bedeute, dass die Betriebskostenzuschüsse anhand von Planwerten gezahlt würden. Dies habe in der Vergangenheit eben dazu geführt, dass Rücklage „angesammelt“ wurde. Dies sei im Zuge der nötigen Haushaltskonsolidierung nicht angezeigt.

Es gelte Klarheit und Sicherheit sowohl für den Betrieb als auch für den städtischen Haushalt zu schaffen.

Sie betone, dass die inhaltliche Ausrichtung zur Zielerreichung Sache des Theaters und der Kulturpolitik bleibe. Hier könne, nach dem Abschluss einer einvernehmlichen Zielvereinbarung, eine Strukturkommission möglicherweise einsetzen.

Ratsfrau Plum bedankt sich bei der Finanzsteuerung und dem Theater für die gemeinsam erarbeitete Gesprächsbasis. Sie sei gespannt, wie die in Rede stehende Zielvereinbarung letztlich laute. Sie begrüße eine Abstimmung der Fach- und Finanzpolitik sowie der Finanzverwaltung und dem Theater. Die Kulturpolitik müsse in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden. Im Übrigen begrüße sie, dass es der Zeitplan ermögliche, die Ergebnisse der Gespräche in den Haushalt einzupflegen.

Ratsfrau Gripentrog ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise und die Forderung der Gründung einer Strukturkommission inhaltich die gleichen Ziele verfolge. Insoweit könne Sie der Vorgehensweise zustimmen, da sie zur beabsichtigten einvernehmlichen Lösung mit Planungssicherheit sowohl für den Haushalt als auch für das Theater beitrage.

Beschluss

Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  1. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  1. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2017/2018 fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügteEntwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2017/18 basiert grundsätzlich auf derfür das Wirtschaftsjahr 2016/17 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickeltum insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf ergeben haben.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
  • Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse wird die Allgemeine Rücklage (Stand laut Jahresabschluss per 31.07.2016: rund 659.000 €) das nach dem Entwurf 2017/18 ausgewiesene Plan-Defizit (vgl. hierzu weiter unten “Planergebnis nach städt. Zuschuss“) voraussichtlich vollumfänglich decken.

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2017/18 (im Vergleich zur vorläufigen Planung)

  • Erträge
    Im Vorläufigen Wirtschaftsplan 2017/18 wurde davon ausgegangen, dass bereits in der Spielzeit 2017/18 aufgrund eines neuen Vertriebskonzeptes Steigerung bei den Umsatzerlösen im Umfang von 100.000 € zu erwarten sind. Aufgrund verschiedener personeller Änderungen hat sich die Überarbeitung dieses Vertriebskonzeptes zeitlich verzögert, so dass sich die Umsetzung auf die Spielzeit 2018/19 verschieben wird. Andererseits ist beabsichtigt, die Umsatzerlöse durch Preiskorrekturen im Bereich der Konzertkarten sowie Straffung hausinterner Regelungen zur Ausgabe von Freikarten und Mitarbeiter- Abos zu erhöhen. Darüber hinaus wurde die in Aussicht gestellte Erhöhung der Landeszuweisung in einem ersten Schritt konservativ im Umfang von 50.000 € eingeplant. In der Summe ergibt sich bezüglich der Erträge daher keine Änderung.
  • Personalaufwand/ Städtischer Betriebskostenzuschuss:

Die Planung des Personalaufwands setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung auf (Tarifabschluss 2016, Laufzeit 01.03.2016 – 28.02.2018). Die entsprechenden Erhöhungen sind in Abstimmung mit FB 20/ Dezernat II sowohl beim Personalaufwand als auch beim städtischen Betriebskostenzuschuss eingerechnet.

  • Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:

Der VorläufigeWirtschaftsplan 2017/18 endetemiteinem Plan- Defizit von rund 479.000 € nach städtischem Zuschuss. Wesentlich ursächlich hierfür sind die tariflich bedingtenPersonalkostensteigerungen aus der Zeit vor 2016, die bislang nicht strukturell ausgeglichen werden konnten und somit letztlich zu einer sukzessiven „Abschmelzung“ der Allgemeinen Rücklage führen. Die Höhe des Betriebskostenzuschusses für das Wirtschaftsjahr 2017/18 wurde gem. Mitteilung des FB 20 vom 31.01.2017 geringfügig um 6.700 € auf 20.827.200 € korrigiert, so dass sich das Plan- Defizit auf rund 472.000 € reduziert. Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und Planungen wird dieses Plan- Defizit voraussichtlich noch vollumfänglich durch die dann voraussichtlich noch vorhandene allgemeine Rücklage gedeckt.

Vermögensplan 2017/18

  • Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Zur Finanzierung sind - gemäß Finanzplan - keine Investitionszuschüsse geplant.

Finanzplan 2017/18

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicherzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Entf.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-10 E 46_47_0045_WP17 Wirtschaftsplan 2017 SAO.pdf

17.11.2024

2.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 30.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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