Stolberger Straße - Platz vor der Yunus-Emre-Moschee und angrenzende Straßenabschnittehier: Ausführungsbeschluss
FB 61/0660/WP17 · Entscheidungsvorlage
Stolberger Straße - Platz vor der Yunus-Emre-Moschee und angrenzende Straßenabschnittehier: Ausführungsbeschluss
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Frau Poth hält einen Vortrag.Zum städtischen Anteil an den Ausbaukosten erklärt sie, warum es zwischenzeitlich zu der Kostenerhöhung gekommen ist, die sich aber im Rahmen bewege; so habe sich z. B. der Quadratmeterpreis für das Pflastermaterialseit 2010 von 120 auf 220 € erhöht. Ergänzend zur Vorlage teilt sie mit, sie habe bei näherer Durchsicht der alten Verträge festgestellt, dass der Platz nicht nur an den neun hohen muslimischen Festtagen zum Parken für die Gottesdienstbesucher genutzt werden soll, sondern jede Woche zum Freitagsgebet.Zusätzlich zur Tiefgarage sollten 70 Stellplätze bereitgestellt werden. Auch das sei vertraglich geregelt.
Frau Breuer ist der Meinung, letzteres hätte in der Vorlage erwähnt werden müssen. In der Vorlage sei von Aufenthaltsqualität die Rede. Tatsächlich sei es nun aber ein Parkplatz. Bei der Gestaltung fehle Grün und es sei kein Baum vorhanden. Der Platz werde eher aussehen wie eine Wüste. Sie wisse nicht, wo da die Aufenthaltsqualität bestehen soll.
Frau Poth gibt zu bedenken, der Platz werde umsäumt von Bäumen. Auch Sie finde, dass man bei einem Parkplatz etwas Grünes brauche, wenn man auf Aufenthaltsqualität Wert lege.
Sie beantwortet eine Frage des Herrn Fischer: Der türkische Verein führe die Arbeiten auf seinem Grundstück zwar selbst durch,weil er davon ausgehe, dass er sie kostengünstiger gestalten kann,es sei aber sichergestellt, dass auf dem städtischen und dem privaten Grundstück das gleiche Material verwendetwerde.
Frau Conradt fragt, ob man jetzt noch Änderungen des Parkplatzes im Vertrag einbauen kann. Frau Poth antwortet, die 70 Stellplätze seien eine Auflage der Stadt und vertraglich geregelt; hieran sei die Stadt gebunden, über die Ausgestaltung könne man versuchen zu reden.
Auf die Frage des Herrn Krott, ob man auch Rasengittersteine verbauen könnte, erklärt Frau Poth, der Unterschied zwischen Pflastersteinen und Rasengittersteinen verbessere ihrer Meinung nach nicht die Aufenthaltsqualität. Ein Beispiel für eine Gestaltung mit Qualität sei z. B. der Prinzenhof.
Zu einer Frage der Frau Rhie, welche Möglichkeiten es noch gibt, den Platz zu verbessernbzw. zu entwickeln, sagtFrau Poth, man könne noch ändern, solange noch nicht gebaut wird; jedoch habe man eineinhalb Jahre gebraucht, um zu einem Konsens zu kommen. Neue Verhandlungen würden zu einer Verzögerung von ca. 3 Monaten führen und die Fertigstellung des Platzes zur Eröffnung der Moschee am 1. Oktober in Frage stellen. Deshalb sollte der Beschluss nicht weiter verschoben werden.
Frau Rhie erklärt, sie sei sich bewusst, dass man noch einmal eine Schleife drehen müsse, aber wenn man langfristig zu einer zufriedenstellenden Lösung für die Gestaltung des Platzes kommen wolle, sollte die Planung überarbeitet werden.
Herr Ferrari fragt, wie sichergestellt werden kann, dass auf dem Platz nicht an anderen als an den vorgesehenen Tagen geparkt wird. Herr Larosch erklärt hierzu, auch die Gemeinde der Moschee sei an den Vertrag gebunden und würde vertragswidrig handeln, wenn sie das Parken für einen anderen Zweck zulasse.
Nach weiteren Wortbeiträgen des Herrn Wingenfeld, des Herrn Krott, des Herrn Ferrari, der Frau Breuer und des Herrn Fischer schlägt Frau Poth vor, im Beschluss den Auftrag einzubauen, zu prüfen, welche geringfügigen Änderungen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich sind.
Unter Berücksichtigung des Vorschlags der Frau Poth fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasst den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Stolberger Straße – Platz vor der Yunus-Emre-Moschee - auf der Grundlage der Pläne 2015_024_L1 und 2015_024_RQ1 vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2017 für die Platzfläche.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Stolberger Straße und der Elsassstraße im Bereich der Yunus-Emre-Moschee auf der Grundlage der Pläne 2015_024_L1 und 2015_024_RQ1 vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2017 für den Platzbereich und der haushaltsneutralen Einplanung der Mittel für den Umbau der angrenzenden Straßenflächen im Haushalt 2018 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Stolberger Straße und der Elsassstraße im Bereich der Yunus-Emre-Moschee auf der Grundlage der Pläne 2015_024_L1 und 2015_024_RQ1 vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2017 für den Platzbereich und der haushaltsneutralen Einplanung der Mittel für den Umbau der angrenzenden Straßenflächen im Haushalt 2018.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Nach Fertigstellung der neuen Moschee soll das Umfeld, insbesondere die dreieckige Fläche zwischen Elsassstraße und Stolberger Straße umgestaltet werden. Dazu wurden verschiedenen Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee geführt, da für die Fläche, die sich auf öffentlichem und privatem Gelände befindet, eine einheitliche Gestaltung umgesetzt werden soll.
In Ergänzung dazu sollen in einem zweiten Bauabschnitt die angrenzenden Straßenbereiche umgestaltet werden.
Zustand
Die Dreieckfläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße wurde früher von einem Gebrauchtwagenhandel beziehungsweise als Tankstelle genutzt. Derzeit ist der Platz mit der Baustelleneinrichtung und der provisorischen Moschee belegt.
Planung
Platzfläche
Die vorgeschlagen Platzgestaltung folgt einem einheitlichen Gestaltungsprinzip über die Eigentumsgrenzen hinaus. Ziel war, dass der Platz einerseits eine hohe Aufenthaltsqualität erhält und andererseits an hohen muslimischen Festtagen zum Parken für die Gottesdienstbesucher genutzt werden kann. Dazu wird eine Zufahrt von der Stolberger Straße her angelegt, an der auch zwei Behindertenstellplätze eingerichtet werden. Für den Alltagsbetrieb der Moschee sind neun Stellplätze vorgesehen, die von der Stolberger Straße her direkt anfahrbar sind und mit Sitzwürfeln von der Platzfläche abgetrennt sind. Die Platzfläche selbst erhält Andeutungen einer optimalen Parkordnung, die ein Maximum an parkenden Fahrzeugen erlaubt. Die vorhandenen Bäume/ Sträucher wurden bereits in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde entfernt. In der Planung ist eine kniehohe Hecke zur Trennung der Platzfläche gegenüber dem angrenzenden Gehweg vorgesehen.
Gehwege und Baumpflanzungen
Der Gehweg in der Stolberger Straße ist in einem schlechten Zustand und bedarf der Erneuerung. Zur Verbesserung der Querungssituation wird die Fläche des derzeitigen wenig genutzten frei fließenden Rechtsabbiegers im Kreuzungsbereich dem Gehweg zugeschlagen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens wird damit nicht beeinträchtigt.
Im Zuge der Gehwegerneuerung und Umbau des Kreuzungsbereiches werden entlang der Stolberger Straße und im Parkstreifen der Elsassstraße Bäume gepflanzt
Material
Für die Platzfläche wird ein Material vorgeschlagen, das auch auf anderen städtischen Flächen verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein hochwertiges Betonpflaster 20/40/12 mit Granitvorsatz, das zum Befahren geeignet ist.
Aufbau
Platzfläche Gehweg
12 cm Betonstein mit Granitvorsatz 20/40 8 cm Betonplatten 30/30 bzw. Betonpflaster 10/20
3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 0/53-5 cm Brechsandsplittgemisch 0/5
20 cm Hydraulisch geb. Tragschicht 0/45 15 cm hydraulisch geb. Tragschicht 0/45
29 cm Frostschutzschicht 0/4513 cm Frostschutzschicht 0/45
65 cm Gesamt40 cmGesamt
Entwässerung
Die Platzfläche entwässert mit einem Gefälle von 2.5% zur Versickerung in den Pflanzstreifen An den Stellplätzen und in der Einfahrt ist eine Rinne mit einem Ablauf vorgesehen.
Beleuchtung
Die Zugänge zum Platz werden beleuchtet.
Finanzierung
Über die Verteilung der Ausbaukosten und die zukünftige Verantwortlichkeit zu Ausbau und Pflege des Platzes wurde am 19.02.2010 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem auch eine Obergrenze für den städtischen Anteil an den Baukosten in Höhe von 100.000 € vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Kosten ebenso wie der Ausbau der eigenen Fläche sollten von der Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee getragen werden.
Die Grundstücksgrenze der öffentlichen Verkehrsfläche verläuft schräg durch das Platzgelände und teilt diese etwa 1:2.
Im Haushalt stehen derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-000-07600-300-1 / 4-120102-045-6 im Haushaltsjahr 2017 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 Gesamtmittel für den Ausbau der städtischen Fläche in Höhe von insgesamt 100.000 € (zuzüglich konsumtive Abschreibung des Festwertanteils von 5.000 €) zur Verfügung.
Im PSP-Element 4-120102-045-6 waren zusätzlich 150.000 € konsumtiv für den Ausbau der privaten Teilfläche unter gleichzeitiger Einplanung der Rückerstattung dieser Kosten durch die Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt nun, die eigene Fläche selbst zu beauftragen, sodass sowohl der Aufwand als auch der Ertrag der 150.000 € entfällt. Es ergibt sich somit hieraus weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung des städtischen Haushalts.
Die aktuelle Kostenberechnung auf der Basis der vorliegenden Planung und dem mit der Gemeinde abgestimmten Ausbaustandard ergibt eine Summe von 168.740 € für den städtischen Anteil an der Platzfläche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Kalkulation zum Vertragsabschluss der damalige Baupreis von 100.000 € für einen vergleichbaren Standard mit 120 €/m² angesetzt wurde. Derzeit muss aber mit 220 €/m² gerechnet werden.
Ein kostengünstigerer Ausbau wäre mit einem reduzierten Standard möglich. Bei einem weniger aufwändigen Betonpflaster oder –plattenbelag reduzierten sich die Kosten um 20.000 €, beieiner Asphaltoberfläche, die hier sicher nicht zur Disposition steht, auf112.000 €.
In Anbetracht des gesamtstädtischen Interesses an einer angemessenen Gestaltung des Platzes, derdie Umgebung insgesamt aufwertet, ist eine zusätzliche Finanzierung aus städtischen Mitteln aus stadtgestalterischer Sicht gerechtfertigt.
Die zusätzlichen Kosten müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.
Seitens der Stadt Aachen wird auf die Erstattung der rund 73.500 €, die die bisher vertraglich vereinbarte Obergrenze von 100.000 € überschreiten, verzichtet.
Die vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee muss an die Änderungen hinsichtlich Ausbau und Finanzierung angepasst werden.
Die ergänzende barrierefreie Erneuerung des Gehwegs und des Kreuzungsbereiches, die aufgrund der zukünftig höheren Fußgängerfrequenz sinnvoll sind, ist in einem zweiten Bauabschnitt 2018 vorgesehen. Die Mittel dafür sollen haushaltsneutral im Haushalt 2018 eingeplant werden. Kalkuliert sind 96.000 € für die Erneuerung des Gehwegs sowie 84.000 € für 13 Baumfelder.
Die Bepflanzung wirdmit 19.500 €durch FB 36 aus dort vereinnahmten Ausgleichzahlungen finanziert.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-07600-300-1 „Stolberger Platz“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017** | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 96.000 | 163.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -96.000 | -163.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -67.200 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-045-6 „Stolberger Platz“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017** | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 150.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 154.000 | 6.800 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 5.000 | 8.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -9.000 | -15.300 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -6.300 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
**vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates auf Grundlage der gesonderten Vorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
geplanter Haushaltsansatz zur Haushaltsanmeldung 2018
investiv - PSP-Element 5-120102-000-07600-300-1
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
Auszahlungen | 172.800 | 0 | 0 | 0 |
konsumtiv - PSP-Element 4-120102-045-6
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
Personal-/ Sachaufwand | 7.200 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 9.000 | 0 | 0 | 0 |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 81209
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=81209
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-03-16 FB 61_0660_WP17 Stolberger Strasse - SAO.pdf
8.11.2024
738.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 01.06.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:44