1. Juni 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Tarifliche Maßnahmen (AVV-Beirat)2.1 Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket

FB 61/0694/WP17 · Kenntnisnahme

Tarifliche Maßnahmen (AVV-Beirat)2.1 Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Achilles teilt unter Verweis auf seine Aussage in der letzten Sitzung mit, er werde dagegen stimmen. Auch wenn dieser Einzeltarif vielleicht sinnvoll sei, gebe es deutlich zu viele Tarife, so dass das Gesamtpaket zu unübersichtlich sei.

Herr Geulen entgegnet, dieser AVV-/ VRS-Tarif stelle eine Vereinfachung dar, da dafür Teile anderer Tarife wegfallen würden.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Maßnahmen

Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket

Die VRS-Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2016 die Einführung eines neuen Tickets für Auszubildende zum 01.08.2017 beschlossen. VRS-Azubi-Tickets werden ausschließlich im Abonnement ausgegeben und legitimieren den berechtigten Personenkreis zu beliebigen Fahrten im erweiterten VRS-Netz. Neben einem fakultativen Angebot zum Preis von 58,40 Euro für Auszubildende und TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten, wird es ebenfalls ein solidarisches Angebot für Auszubildende an berufsbildenden Schulen zum Preis von 42,20 Euro geben. In diesem Fall sichert die berufsbildende Schule vertraglich zu, für alle Auszubildenden der Schule ein DualTicket abzunehmen. Darüber hinaus werden das MonatsTicket Azubi und das StarterTicket als Angebote für alle übrigen Personengruppen und als frei verkäuflich Monatskarte beibehalten.

Mit Einführung des VRS-AzubiTickets wird das bisherige preisstufenbasierte Angebot des StarterTickets im Rahmen der AVV-VRS-Tarifkooperation eingeschränkt, so dass dieses nicht mehr für die Gruppe der Auszubildenden erhältlich ist. Um auch den aus dem AVV-Gebiet in Richtung VRS-Gebiet reisenden Berechtigten weiterhin ein Tarifangebot anbieten zu können, wird in diesem Zusammenhang die Einführung einer optionalen pauschalen Ergänzungsmöglichkeit für das AVV-Gebiet notwendig.

Da der AVV-Tarif aktuell preisstufenbasierte Angebote für Auszubildende vorsieht und im AVV kurzfristig kein Ansatz zur Finanzierung eines pauschalen AVV-Azubi-Tickets ermittelt werden konnte, soll der Geltungsbereich des VRS-AzubiTickets auf die nicht im erweiterten VRS-Netz enthaltenen AVV-Tarifgebiete gegen Zuzahlung eines Betrages von monatlich 60,40 Euro erweitert werden können. So ist gesichert, dass keine vertriebliche und tarifliche Schlechterstellung durch die VRS-seitige Einführung eines pauschalen AzubiTickets zum 01.08.2017 entsteht.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-05 FB 61_0694_WP17 Tarifliche Massnahmen SAO.pdf

8.11.2024

71.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.06.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:44