10. Mai 2017 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Planungsauftrag KiTa Eibenweg 16

FB 45/0357/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bezug nehmend auf die als Tischvorlage bereitgestellte Verwaltungsvorlage führt Herr Brötz – Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule – aus, dass sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und das Gebäudemanagement zu einer Sanierung der Kita Eibenweg entschlossen hätten, dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des beabsichtigten Kita-Neubaus im Bebauungsgebiet „Haaren Ortsmitte/Stadthäuser“.

In einem ersten Schritt müssten hierfür die Planungskosten bereitgestellt und der Planungsauftrag erteilt werden.

Die Tatsache, dass die Kita nur saniert und nicht erweitert wird, hat ggf. zur Folge, dass hierfür keine Fördermittel des Bundes verwendet werden können. Herr Brötz weist in diesem Zusammenhang auf ein Förderprogramm des Bundes für Kindertagesstätten hin, das sich derzeit in Planung befinde. Anders als bei Schulen stehen beim Gebäudemanagement keine großen Beträge für die Sanierung von Kindertagesstätten im Haushalt. Einen Teilbetrag in Höhe von 200.000,00 € würde das Gebäudemanagement zur Verfügung stellen. Im Übrigen ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule dabei, die erforderlichen Mittel bei der städtischen Finanzverwaltung einzuwerben. Im Interesse der betroffenen Kinder, die während der Baumaßnahmen ausgelagert werden müssen, ist beabsichtigt, die Sanierung in einer Komplettmaßnahme anstatt in mehreren kleineren Schritten (z. B. zuerst die Dachsanierung) durchzuführen.

Um keine Zeit zu verlieren, sollte umgehend mit den Planungen begonnen werden.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa Eibenweg 16 beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) in Auftrag zu geben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  2. und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa Eibenweg 16 beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) in Auftrag zu geben.

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  1. und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa Eibenweg 16 beiE 26 in Auftrag zu geben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in dem städtischen Gebäude Eibenweg 16 mit einer Gruppenstruktur von 1 x GF I, 1 x GF II und 2 x GF III.

Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, sodass eine umfangreiche Sanierung zum dauerhaften Erhalt des Gebäudes dringend erforderlich ist. Darüber hinaus erfüllt die KiTa mit ihrer aktuellen Gruppenstruktur nicht den räumlichen LVR-Standard.

Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der KiTa-Standort die Option eines zweigeschossigen Anbaus bietet, wodurch die KiTa gemäß des LVR-Standards hergerichtet und alle vier KiTa-Gruppen, davon zwei U3-Gruppen, erhalten bleiben könnten.

Die KiTa Eibenweg 16 liegt im Sozialraum 8 (Haaren/ Verlautenheide/ Kalkofen).

Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet dieser Sozialraum folgende Versorgungsquoten:

-für Kinder unter 3 Jahren: 43,77%

-für Kinder über 3 Jahren: 81,44%

Zur Verbesserung der Versorgungsquotenist ein Neubaueiner sechsgruppigen KiTa im Bebauungsgebiet Friedenstraße, Germanusstraße, Laachgasse „Haaren Ortsmitte/ Stadthäuser“ geplant.

Bei Realisierung dieser Maßnahme und Erhalt der derzeitigen Gruppenstruktur in der KiTa Eibenweg werden nach aktueller Datenlage folgende Versorgungsquoten erreicht:

-für Kinder unter 3 Jahren: 50,15%

-für Kinder über 3 Jahren: 98,19%

In einem ersten Schritt soll das Gebäudemanagement (E 26) mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt werden.

  1. Finanzierung

Die erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 1 – 3 werden von Seiten des E 26 unter Berücksichtigung einer ersten groben Kostenschätzung mit 70.000 € kalkuliert.

Auf derPosition 5-060101-900-00100-991-3;78650000 stehen in 2017 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, das Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3 zu beauftragen.

Nach Vorliegen der Ergebnisse des Planungsauftrags (Entwurfsplanung inkl. einer Kostenberechnung) werden diese dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

5-060101-900-00100-991-3; 78650000 „U3-Ausbaumaßnahmen, 2. Stufe“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

1.536.400*

0

1.536.400*

1.200.000

1.200.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Ermächtigungsübertragung aus 2016

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-03 FB 45_0357_WP17 Planungsauftrag KiTa SAO.pdf

8.11.2024

93.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 10.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:32